Entscheidungsvorlage - FB 61/0926/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur III. Änderung des Bebauungsplans Nr. 828 A zur Kenntnis.

 

Er beschließt, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A dahingehend abzuändern, dass das Plangebiet um den Bereich der zwei Zufahrten an der Eckener Straße verkleinert wird und die III. Änderung nur noch für den Bereich der Verschiebung der Verkehrsfläche gelten soll.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A - Gewerbepark Brand (ehem. Gewerbegebiet Camp Pirotte) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Eckener Straße, Nordstraße, Brander Heide und Vennbahnweg in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlage FB 61/0926/WP16 – Bericht über das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung – einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Bebauungsplan Nr. 828 A - Gewerbegebiet Camp Pirotte - ist seit dem 11.01.2007 rechtskräftig. Aufgrund der sich in absehbarer Zeit ändernden Erschließungssituation und dem Wunsch eines Eigentümers, die Zufahrt zu seinem Grundstück zu verschieben, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren zu ändern.

 

Der Planungsausschuss hatte darauf hin in seiner Sitzung am 15.03.2012 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 828 A vereinfacht zu ändern und die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 13 Abs. 2, Nr. 2 Baugesetzbuch an dieser III. Änderung zu beteiligen. Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hatte am 14.03.2012 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die III. Änderung umfasste ursprünglich zwei Bereiche im Bebauungsplan Nr. 828 A.

 

Zum Einen sollte die festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche im neuen Gewerbepark Brand, die der Erschließung des Grundstückes der ehemaligen Tuchfabrik Chmel vom Gewerbepark aus dient, nach Süden hin, um ca. 6,0m verschoben werden.

 Von dieser geplanten Verschiebung der Verkehrsfläche im Gewerbepark Brand ist nur der Eigentümer, der diesen Wunsch selbst an die Verwaltung herangetragen hat, betroffen. Daher konnte auf eine Beteiligung verzichtet werden. 

 

Zum Anderen sollte die Zufahrtsmöglichkeit zum Grundstück der ehemaligen Tuchfabrik Chmel von der Eckener Straße aus auf bestimmte Verkehre beschränkt werden. Zwar wurde die Öffentlichkeitsbeteiligung hierzu zunächst durchgeführt, allerdings wurde mittlerweile eine Möglichkeit gefunden, eine Beschränkung der Zufahrten für Fahrzeuge über 3,5 t ab dem 01.01.2014 im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens zu erreichen. Mit dem Grundstückseigentümer wurde inzwischen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

 

Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, den Planbereich der III. Änderung zu verkleinern und das Verfahren nur für den verkleinerten Bereich mit der Verschiebung der Verkehrsfläche weiterzuführen.

Da die Änderung der Zufahrtssituation von der Eckener Straße aus damit nicht mehr Bestandteil des Verfahrens ist, ist eine Abwägung hierüber nicht erforderlich.

 

Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange sind von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 18.07.2013 mit der Angelegenheit beschäftigt und ebenso wie die Bezirksvertretung Aachen-Brand am 17.07.2013 dem Rat der Stadt empfohlen, die III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 828 A in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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