Entscheidungsvorlage - FB 61/0949/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 855 zur Kenntnis.

Er beschließt, den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Im Bereich WA 2 werden für die südliche Hauszeile statt nur Einzelhäuser auch Doppelhäuser zulässig.
  • Für die angrenzenden Gartengrundstücke des Lichtenbuscher Weges wird ein Wegerecht festgesetzt.
  • Für die Baugrundstücke an der Kesselstraße werden statt 2 WE nun 3 WE je Gebäude zulässig.

Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/ Walheim im Bereich  zwischen Raerener Straße, Kesselstraße und Monschauer Straße in der vorgelegten Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

-              Vorlage vom 07.06.2004 - Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

-              FB61/0642/WP15 – Bericht über das Ergebnis der 1. Offenlage

-              FB61/0818/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten (2.) Offenlage und

-              FB61/0949/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten (3.) Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 855 – Innenbereich Lichtenbusch – soll im Anschluss an das bereits realisierte Bauvorhaben „einfach und selber bauen“ Planungsrecht für ca. 57 Einfamilien- und 3 Mehrfamilienhäuser geschaffen werden.

 

Im Jahr 1998 beschlossen Planungsausschuss und Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim, die frühzeitige Bürgerbeteiligung zu diesem Bebauungsplan durchzuführen.

 

Die Planung wurde darauf hin vom 14.06.1999 bis 16.06.1999 öffentlich ausgestellt, am 16.06.1999 fand zudem eine Bürgerversammlung statt, bei der die Gelegenheit bestand, sich zur Planung zu äußern.

Gleichzeitig wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Mit Datum vom 14.11.2002 fasste der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan.

 

Im Juli 2004 wurde dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden berichtet, der Planungsausschuss fasste am 20.07.2004 den Offenlagebeschluss, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim zuvor eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte.

 

Die Offenlage wurde vom 06.09.2004 bis 06.10.2004 durchgeführt. Zeitgleich wurde Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Der Planungsausschuss hat am 06.12.2007 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis genommen und beschlossen, den Bebauungsplan in einigen Punkten zu ändern. Außerdem beschloss er den so geänderten Bebauungsplan Nr. 855 - Lichtenbusch Innenbereich  - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und empfahl dem Rat der Stadt, die zu diesem Verfahrensschritt vorgebrachten Stellungnahmen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte sich am 24.10.2007 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigt und eine gleichlautende Empfehlung abgegeben.

 

Die 2. öffentliche Auslegung fand vom 05.02.2008bis einschließlich 05.03.2008 statt, parallel dazu wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

 

Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 28.02.2013 mit dem Ergebnis dieser 2. Offenlage befasst und die Durchführung einer dritten Offenlage beschlossen. Er hat weiterhin dem Rat der Stadt empfohlen, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden zur 2. Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange zurückzuweisen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat am 23.01.2013 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Der Bebauungsplan Nr. 855 wurde in der Zeit vom 02.04.2013 bis einschließlich 03.05.2013 erneut öffentlich ausgelegt.

Parallel dazu wurden 14 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Mit dem Ergebnis dieser erneuten (3.) Offenlage wird sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.09.2013 beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim wird am 11.09.2013 beraten.

 

Über das Ergebnis dieser Beratungen wird in der Ratssitzung berichtet.

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Anlagen

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