Entscheidungsvorlage - FB 61/0944/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 – Roder Weg – zur Kenntnis.

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Eingaben der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Der Rat der Stadt beschließt die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen Roermonder Straße, Bahnlinie Aachen-Düsseldorf und Amstelbach in der vorgelegten Fassung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0218/WP16 – Aufstellungs- und Offenlagebeschluss

FB61/0529/WP16 – Ergebnis der Offenlage und Beschluss zur erneuten Offenlage

FB61/0845/WP16 – Ergebnis der erneuten (2.) Offenlage und Beschluss zur erneuten (3.) Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2010 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 913 – Roder Weg – zu ändern und diese I. Änderung öffentlich auszulegen.

 

Die Offenlage fand in der Zeit vom 27.09.2010 bis 27.10.2010 statt.

 

Zu dieser Offenlage wurde eine Eingabe eines Grundstückeigentümers eingereicht, die zu einer Änderung der Einzelhandelsfestsetzung führte.

 

Am 13.10.2011 hat sich der Planungsausschuss mit dem Ergebnis dieser Offenlage beschäftigt und den Beschluss gefasst, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 in geänderter Form erneut öffentlich auszulegen. Darüber hinaus empfahl der Ausschuss dem Rat der Stadt, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der öffentlichen und der privaten Belange zurückzuweisen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hatte in ihrer Sitzung am 21.09.2011 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 wurde vom 07.11.2011 bis 12.12.2011 erneut öffentlich ausgelegt.

 

Auch zu dieser Offenlage wurden Stellungnahmen von Grundstückseigentümern im Planbereich abgegeben, die zu einer weiteren Anpassung der Einzelhandelsfestsetzung führten.

 

Der Planungsausschuss beschloss daher am 11.04.2013, wiederum auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 in der nochmals geänderten Form erneut öffentlich auszulegen. Auch zu diesem Verfahrensschritt empfahlen Ausschuss und Bezirksvertretung dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange zurückzuweisen.

 

Die erneute (3.) Offenlage erfolgte vom 21.05.2013 bis 21.06.2013.

 

Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen, so dass eine nochmalige Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich und des Planungsausschusses nicht erforderlich ist.

 

Zu allen Verfahrensschritten wurden ebenfalls die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Es wurden zu keinem Verfahrensschritt Bedenken oder Anregungen zur Planung geäußert.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 913 in der vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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