Entscheidungsvorlage - FB 61/0937/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
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I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-Blumenthal-Straße und Steinbachstraßehier:Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur II. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 zur Kenntnis.
Er beschließt, den Bebauungsplan sowie die Schriftlichen Festsetzungen gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Verschiebung der Fläche für Gemeinbedarf um 6,50 m nach Westen,
- in den Sondergebieten mit der Bezeichnung SO 4 werden Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ohne Einschränkung des Nutzerkreises ausnahmsweise zugelassen.
Er beschließt weiterhin nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt die so geänderte I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Seffenter Weg, Septfontainesweg, Willkommsweg, Rabentalweg, Pariser Ring, Forckenbeckstraße, Otto-Blumenthal-Straße und Steinbachstraße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0884/WP16 – Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
FB 61/0937/WP16 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Bebauungsplan Nr. 915 – Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) – ist seit dem 18.03.2010 rechtskräftig. Im Rahmen der Konkretisierung und Umsetzung der Planung für einzelne Bauvorhaben stellte sich heraus, dass die bisherigen Festsetzungen in manchen Punkten nicht im gewünschten Maß die Realisierung des dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Masterplans Campus Melaten ermöglichen. Zudem soll das bestehende Planungsrecht in einigen Bereichen so verändert werden, dass die Flexibilität der Festsetzungen erhöht und sie stärker an die aus der geplanten Nutzung resultierenden Anforderungen angepasst werden. Daher wurde ein Änderungsverfahren zur Anpassung der betroffenen Einzelaspekte eingeleitet. Die Programmberatung fand in der Sitzung des Planungsausschusses 17.01.2013 und in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 23.01.2013 statt. Beide Gremien haben sich einstimmig für die Durchführung eines Änderungsverfahrens und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesprochen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 25.02.2013 bis 08.03.2013 stattgefunden.
Parallel wurden zwei Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, Anregungen zur Planung wurden nicht abgegeben.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 22.05.2013 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
“Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 7 BauGB die Änderung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 915 - Seffenter Weg / Melaten (Hochschulerweiterung) - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.“
Der Planungsausschuss, der am 20.06.2013 beraten hat, ist der Empfehlung der Bezirksvertretung gefolgt und hat die Aufstellung und öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung mit folgenden Maßgaben beschlossen:
- Das abschirmende Grün zwischen Verkehrsfläche und Stellplätzen soll mindestens 1 m breit sein.
- Die Vergrößerung der überbaubaren Flächen für die Solitäre wird abgelehnt und wieder auf die ursprünglich vorgesehene quadratische Grundform zurück genommen.
- Gemeinsame Parkgaragen sollen nur in jeweils 2 nebeneinander benachbarten Clustern zulässig sein.
- Die Pflege der Grünflächen ist in dem abzuschließenden Erschließungsvertrag zu regeln und die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt wird, mit dem BLB Vereinbarungen über das zukünftige Verfahren zur Abstimmung zu treffen.
Weiterhin empfahl der Planungsausschuss dem Rat der Stadt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Die öffentlich Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 915 erfolgte in der Zeit vom 08.07.2013 bis 09.08.2013.
Eine weitere Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange war nicht erforderlich.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 11.09.2013 beraten.
Über das Ergebnis wird in der Ratssitzung berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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