Entscheidungsvorlage - FB 61/0945/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen - zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Weiterhin beschließt er den Bebauungsplan Nr. 940 - Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/0861/WP16 – Offenlagebeschluss und

FB61/0945/WP16 – Empfehlung zum Satzungsbeschluss

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Erarbeitung des Bebauungsplanes – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 beschlossen. Vorausgegangen war die Auslobung einer Mehrfachbeauftragung mit dem Ziel einer städtebaulichen Ideenfindung zur Neubebauung des Areals als Wohngebiet. Der nach einem beschränkten Wettbewerbsverfahren prämierte Entwurf sollte die planungsrechtliche Grundlage zur Erschließung eines Wohngebietes für Einfamilienheime als Doppelhäuser und in Hausgruppen und für eine barrierefreie Wohnanlage für Senioren schaffen.

Am 15.12.2010 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg diesem Beschluss an.

 

In der Zeit vom 28.03. - 08.04.2011 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Am 31.03.2011 fand hierzu eine Bürgeranhörung statt. Zusätzlich war und ist die Planung im Internet einsehbar. Während dieser Zeit sind 17 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen. Im Bebauungsplanverfahren wurde den Anregungen teilweise gefolgt.

Paralllel dazu wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Den Anregungen aus der einzigen Stellungnahme wurde ebenfalls teilweise gefolgt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 10.04.2010 für den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – dem Planungsausschuss den Offenlagebeschluss empfohlen mit dem Zusatz, zur Vermeidung von Unfallgefahren die Grundstückszufahrten zu den Eckgrundstücken im süd-westlichen Teil der geplanten Bebauung zu verlegen.

 

Da nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde der Abstand der Grundstückszufahrten mit 10 m zur Kreuzung jedoch absolut unproblematisch sei, fasste der Planungsausschuss den Beschluss zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 11.04.2010 ohne diesen Zusatz. 

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 21.05.2013 bis 21.06.2013 statt. Im gleichen Zeitraum wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Seitens der Öffentlichkeit sind 8 Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Im Ergebnis führte die Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht zu einer Änderung der Planung. Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden 3 Anregungen zur Planung abgegeben, die teilweise berücksichtigt werden konnten.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen; die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 11.09.2013 beraten. Über das Ergebnis wird in der Ratssitzung berichtet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 940 – Laurentiusstraße/Sandhäuschen – in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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