Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0205/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertrag mit der Verbraucherzentrale NRW zur Finanzierung der Verbraucherberatungsstelle Aachenfür die Jahre 2014 bis 2018 (Allgemeine Verbraucherberatung einschl. Schuldnerberatung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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10.09.2013
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19.11.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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24.09.2013
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03.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.12.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Aachen, der Verlängerung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018 zuzustimmen.
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verlängerung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung über die Fortführung des Vertrages mit der Verbraucherzentrale zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung einschließlich Schuldnerberatung bei der Verbraucherberatungsstelle in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ) besteht seit mittlerweile über 50 Jahren. Mit einem Netzt von insgesamt 58 Beratungsstellen in NRW ist sie kompetenter Dienstleister rund um Verbraucherberatung und – information.
Auch die Beratungsstelle in Aachen ist für die Aachener Bürgerinnen und Bürger eine bedeutende Anlaufstelle. Allein im Jahr 2012 gab es dort knapp 14.000 Anfragen von Ratsuchenden. Hinzu kamen 3.750 Veranstaltungskontakte und 22.900 Internetzugriffe auf die Startseite der Aachener Beratungsstelle.
Aktuell umfasst das Angebot der Beratungsstelle in Aachen neben der Allgemeinen Verbraucherberatung auch eine Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung, eine Energieberatung sowie im Rahmen eines aktuellen Projektes eine besondere Beratung für Menschen, die von „Energiearmut“ betroffen sind. Über die Arbeit der Beratungsstelle wurde zuletzt im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz berichtet. Außerdem wurde zur Sicherung von Kooperation und Information zwischen Stadt und der Beratungsstelle in der zurückliegenden Vertragsperiode ein Beirat eingerichtet, der sich sowohl aus VertreterInnen der Beratungsstelle bzw. der VZ als auch der Ratsfraktionen und der Verwaltung zusammensetzt.
Um diese Einrichtungen und einen kompetenten Service für Ratsuchende bieten zu können, benötigen die Verbraucherzentrale und ihre Beratungsstellen eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung, deren Basis die finanzielle Vereinbarung mit der Landesregierung darstellt. Für die Finanzierung der einzelnen Beratungsstellen leisten seit Jahren neben dem Land auch die jeweiligen Kommunen ihren finanziellen Beitrag - so auch die Stadt Aachen. Dies geschieht auf der Grundlage von Verträgen mit mehrjähriger Laufzeit, in denen insbesondere das Beratungsangebot und die Details der Finanzierung geregelt sind.
Der Vertrag zwischen der Stadt Aachen und der VZ zur Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung und der Schuldnerberatung in der Beratungsstelle Aachen läuft zum 31.12.2013 aus. (Das Angebot der Energieberatung der VZ in Aachen ist vertragsmäßig bis zum Ende des Jahres 2014 abgesichert, die Beratung im Projekt “Energiearmut“ wird nicht durch die Stadt finanziert.)
Wie auch in der Vergangenheit wird sowohl seitens der Verbraucherzentrale als auch von Seiten der Stadt Aachen im Sinne der ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger eine Fortführung der Beratungsstelle und ihrer Arbeit in Aachen gewünscht und angestrebt. Entsprechende Verhandlungen zwischen der Verwaltung und der VZ haben zwischenzeitlich stattgefunden.
Dabei ist zu beachten, dass gemäß der seitens des Landes NRW festgelegten Regularien Landesmittel für den Betrieb von Beratungsstellen für die Allgemeine Verbraucherberatung vom Grundsatz und der Höhe nur bereitstehen, wenn die weiteren 50 % verbindlich durch die Kommune finanziert sind.
Grundsätzlich soll die bestehende Struktur der Vereinbarungen unverändert fortgeführt werden: Der quantitative Umfang des Beratungsangebotes, die personelle Ausstattung (Planstellen: 2,5 Stellen für Leitung, Beratung und Büro bei der Allgemeinen Beratung und 0,6 Stelle für Beratung bei der Schuldnerberatung) sowie das bestehende Raumangebot bleiben unverändert. Ebenfalls wie zuletzt und landesweit üblich soll die Laufzeit wieder fünf Jahre betragen. Dies soll beibehalten werden, um der Verbraucherzentrale Planungssicherheit zu gewähren. Das bisherige vereinbarte außerordentliche Kündigungsrecht für den Fall, dass die Finanzierung durch das Land nachteilig verändert würde, bleibt bestehen.
Auch die bisherige Finanzierungsart, die sich in der Vergangenheit bewährt hat, soll grundsätzlich beibehalten werden: Festbetragsfinanzierung bei den Sachmitteln, Gemeinkosten und Kosten für Aushilfen, Praktikanten und sonstigen Personalkosten, hingegen Anteilsfinanzierung bei den tatsächlich anfallenden Personalkosten für die nach Umfang und Wertigkeit (TV-L) festgeschriebenen Planstellen. Damit ist sowohl für den städtischen Haushalt eine größtmögliche Planungssicherheit gegeben (insbesondere durch die Festbetragsfinanzierung), andererseits ist durch die Anteilsfinanzierung bei den Planstellen sichergestellt, dass unvermeidliche tariflich bedingte Auswirkungen auf die Kosten der Planstellen aber auch mögliche Vakanzen bei deren Besetzung bei der Finanzierung Berücksichtigung finden.
Die einzige substanzielle Veränderung bei der Finanzierung ergibt sich aus veränderten Zuweisungsrichtlinien des Landes NRW gegenüber der Verbraucherzentrale: Demnach müssen künftig Teilprojekte (in Aachen: Energieberatung, Schuldnerberatung sowie das neue Projekt zur Bekämpfung der Energiearmut) anteilmäßig Kosten für die Raum- und Gerätemieten, für die Bewirtschaftung der Räume sowie für Telefon an die Allgemeine Verbraucherberatung erstatten. Dies führt zu einer Erhöhung der Kosten für die Teilprojekte und zu einer Entlastung der Kosten für die Allgemeine Verbraucherberatung in gleicher Höhe.
Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung
Gemäß der Vorgaben des Landes umfasst –wie in der Vergangenheit- der städtische Anteil an der Finanzierung 50 %. Bei den Kosten für die Planstellen der Allgemeinen Verbraucherberatung werden die tatsächlich angefallenen und im Verwendungsnachweis darzustellenden Personalkosten zu Grunde gelegt (Anteilsfinanzierung). Hierfür wurden für das Jahr 2014 insgesamt 152.500 € (Anteil Stadt: 76.250 €) als Kalkulationsgrundlage angesetzt (wobei seitens der VZ eine Personalkostensteigerung in Höhe von 3 % einkalkuliert wurde. Der tatsächliche Zuschuss wird sich aber nur an den nachgewiesenen Kosten orientieren, im Jahr 2012 betrugen diese 142.939,94 €).
Für die für die Sach- und Gemeinkosten sowie die weiteren Personalkosten der Allgemeinen Verbraucherberatung kalkuliert die VZ nach Abzug aller Einnahmen und Erstattungen durch die Teilprojekte (s.o.) einen Betrag von 66.440 € / a, so dass der durch die Stadt zu finanzierende Festbetrag 33.220 € beträgt (in 2012 betrugen diese Kosten abzügl. der Einnahmen ger. 77.000 €, Anteil der Stadt: 38.500).Damit ergäbe sich für die Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung vorbehaltlich der Höhe der tatsächlichen Personalkosten ein Mittelbedarf von 109.470 € / a. (2012: 105.000 €)
Finanzierung der Schuldnerberatung
Die Kosten für die Schuldnerberatung sind wie in der Vergangenheit zu 100 % durch die Stadt Aachen zu finanzieren. Dabei werden auch hier nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Planstelle finanziert (0,6 Stellenanteil f. Beratung), während für die übrigen Kosten (Sach- und Gemeinkosten) wieder eine Festbetragsfinanzierung vereinbart wird. Dieser Festbetrag beläuft sich auf 17.250 € /a, für die Personalkosten wurden für das Jahr 2014 38.100 € kalkuliert (Abrechn. 2012: 35 740 €).
Kosten für die Schuldnerberatung insgesamt (vorbehaltl. der Höhe der tats. Personlakosten): 55.350 €. In 2012 beliefen sich die Zahlungen auf 43.143,88 €. Die Erhöhung geht zum einen auf den höheren Personalkostenansatz zurück, zum größten Teil aber auf die nun einzurechnende Erstattung bestimmter Kosten an die Allgemeine Verbraucherberatung und damit einhergehend eine Erhöhung der Gemeinkosten.
Insgesamt fallen also für die Fortsetzung der Finanzierung der Beratungsstelle in Aachen für die Allgemeine Verbraucherberatung sowie für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Kosten von ca 164.820 € /a an, wobei aufgrund der vereinbarten Anteilsfinanzierung der tatsächlichen Planstellenkosten Schwankungen Veränderungen nach oben und unten möglich sind.
Da sich die Stadt Aachen seit vielen Jahren an der Finanzierung der Beratungsstelle der VZ in Aachen beteiligt, wurden im aktuellen Haushaltsplan 2013 im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/Energieberatung) 224.200 € /a für den Finanzplanungszeitraum bis 2016 eingeplant. Im Rahmen der Haushaltplanung 2014 (Planungszeitraum bis 2017) wurde der Ansatz auf 230.000 € erhöht, der Differenzbetrag durch Mehreinnahmen an anderer Stelle gedeckt.
Aus diesem Ansatz ist neben der Finanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung und der Schuldnerberatung auch die der Energieberatung (Derzeit: 58.200 €/a) zu bestreiten. Damit ist der geplante Ansatz bei Abschluss des neuen Vertrages aus heutiger Sicht auskömmlich.
Aufgrund der Bedeutung der Verbraucherberatungsstelle für Aachen befürwortet die Verwaltung, einen Folgevertrag auf der Grundlage der beschriebenen Eckdaten zur Fortführung der Arbeit der Verbraucherzentrale in Aachen für die Jahre 2014 bis 2018 abzuschließen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xxm | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 47.500 | 47.500 | 47.500/a | 47.500/a | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 230.000 | 230.000 | 230.000/a | 230.000/a | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -182.500 | -182.500 | -182.500/a | -182.500/a | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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Die Mittel stehen im PSP-Element 1-140301-900-3 (Förderung Verbraucher-/Energieberatung) planmäßig zur Verfügung. Der kalkulierte Ansatz für die Fortführung der Mitfinanzierung der Allgemeinen Verbraucherberatung sowie der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung beträgt 164.800 €/a.