Entscheidungsvorlage - FB 61/0962/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Vetschauer Straße und dem Sportgelände  in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0861/WP16 – Offenlagebeschluss und

FB 61/0962/WP16 – Empfehlung zum Beschluss der Flächennutzungsplanänderung

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes, die den nutzungsrechtlichen Rahmen zur Realisierung einer Wohnbebauung ggf. mit Gastronomieeinheit vorgeben soll, erfolgte parallel zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Es wird daher auch auf die Erläuterungen in der Vorlage FB 61/0945/WP16-1 zum Bebauungsplanverfahren verwiesen.

Eine getrennte Beschlussfassung zu beiden Verfahren erfolgte erst mit dem Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, verbunden mit der Empfehlung zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 940 und der Empfehlung zum Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen Nr. 122.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2010 die Erarbeitung des Bebauungsplanes – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – sowie die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 beschlossen. Am 15.12.2010 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg diesem Beschluss an. In der Zeit vom 28.03. - 08.04.2011 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt.

 

Während der Zeit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vom 28.03. – 08.04.2011, bei der die Bürger die Möglichkeit hatten, sich schriftlich zur Planung zu äußern, sind 17 Eingaben betroffener Bürger bei der Stadtverwaltung eingegangen. Im Hinblick auf die Zieldarstellung der Flächennutzungsplanänderung wurde den Anregungen nicht gefolgt.

Paralllel dazu wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Den Anregungen aus der einzigen Stellungnahme wurde zum Teil gefolgt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 10.04.2010 den Beschluss zur Offenlage gefasst mit einem für die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht relevanten Zusatz.

Nach entsprechender Prüfung durch die Straßenverkehrsbehörde fasste der Planungsausschuss den Beschuss zur öffentlichen Auslegung in seiner Sitzung am 11.04.2010 ohne diesen Zusatz.

 

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 21.05.2013 bis 21.06.2013 statt. Im gleichen Zeitraum wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung keine Eingaben eingereicht. Seitens der beteiligten Träger öffentlicher Belange wurden 3 Anregungen zur Planung abgegeben, die teilweise berücksichtigt werden konnten.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen; die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg wird am 11.09.2013 beraten. Über das Ergebnis wird in der Ratssitzung berichtet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Laurentiusstraße/ Sandhäuschen – in der vorliegenden Fassung den Änderungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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