Anhörung - FB 61/0956/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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11.09.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin empfiehlt sie dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass die Grundzüge der Planung durch die beabsichtigte Änderung nicht berührt werden und beschließt, den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
Festsetzung eines 12,00 m breiten zusätzlichen Einfahrtbereichs auf dem Flurstück 780
Weiterhin beschließt er die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand zwischen Debyestraße, Trierer Straße und Autobahn A 44 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße -
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
1. Anlass und Ziel der Planänderung
Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner Sitzung am 17.11.2010 den Bebauungsplan Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – als Satzung beschlossen. Anschließend wurde in dem Sondergebiet ein Bau- und Heimwerkermarkt errichtet.
Anlass für die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ist ein am 16. Mai 2013 vor dem Verwaltungsgericht Aachen geschlossener Vergleich zwischen dem Eigentümer des Eckgrundstücks Debyestraße / Trierer Straße (Flurstücke 780, 782) (Kläger) und der Stadt Aachen (Beklagte). Da das Grundstück des Klägers in nordöstlicher Richtung nicht bis an den festgesetzten Einfahrtbereich heranreicht, hätte dieser die Zufahrt zu seinem Grundstück über das benachbarte Fremdgrundstück führen müssen. Ein vom Kläger beauftragtes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine Zufahrt verkehrstechnisch auch etwa 13 Meter weiter südwestlich auf dem Grundstück des Klägers möglich sei, sofern die Ein- und Ausfahrt jeweils nur rechtsherum erfolge.
Aufgrund des Gutachtens hat das Gericht keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die vom Kläger gewünschte Erschließungsmöglichkeit. In dem geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Stadt Aachen, dem Vorhaben des Klägers keine bauplanungsrechtlichen Bedenken mehr entgegenzustellen.
Um den Bebauungsplan an die nun geänderte bauliche Situation anzupassen, soll in dem Bereich der neuen Einfahrt an dem Flurstück 780 ein zusätzlicher Einfahrtbereich festgesetzt werden. Er soll eine Breite von 12,00 m haben.
2. Ergebnis der Beteiligung der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit
Die geplante Änderung berührt nicht die Grundzüge des Bebauungsplans Nr. 884. Die Änderung ist daher ohne öffentliche Auslegung möglich, sofern der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Der von der Änderung betroffene Grundstückseigentümer ist über die Änderungsabsicht unterrichtet worden und hat die Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Es wurden keine Anregungen geäußert.
3. Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für die I. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 – Debyestraße / Trierer Straße – den Satzungsbeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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72,3 kB
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1,4 MB
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1.005,5 kB
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4
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129,1 kB
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