Entscheidungsvorlage - FB 61/0955/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 949 sowie den als Anlage beigefügten Planverwirklichungsvertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt er den Bebauungsplan Nr. 949Niederforstbacher Straße/ Münsterstraße/ Pützgasse – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Brand im Bereich zwischen Niederforstbacher Straße, Münsterstraße und Pützgasse gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Inhalt der Vorlagen

FB 61/0841/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation

FB 61/0955/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Im Rahmen der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 14.06.2012 die Verwaltung damit, für das Bauvorhaben Niederforstbacher Straße / Münsterstraße / Pützgasse einen Bebauungsplan mit städtebaulichem Vertrag zu erarbeiten. Er beschloss, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen. In ihrer Sitzung am 04.07.2012 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand den Beschlüssen des Planungsausschusses an.

 

Der Bebauungsplan hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer straßenbegleitenden Bebauung entlang der Niederforstbacher Straße aus Einzel- und Doppelhäusern zu schaffen, wobei die rückwärtige landwirtschaftliche Fläche und die Ortsbild prägenden Hecken erhalten bleiben sollen. Zum Bebauungsplan wurde neben dem städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Planungskosten auch ein Planverwirklichungsvertrag zwischen der Stadt Aachen und dem Erschließungsträger abgeschlossen; der Anlage dieser Vorlage ist.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 20.08.2012 bis 31.08.2012 statt, eine Anhörungsveranstaltung hierzu am 23.08.2012. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar. Von der Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern haben 29 Bürgerinnen und Bürger in fünf Stellungnahmen Gebrauch gemacht (eine der Stellungnahmen wurde von insgesamt 25 Eingabestellern unterzeichnet). Den Eingaben konnte teilweise gefolgt werden.

 

Parallel wurden sieben Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Von diesen sind keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen 

 

In ihrer Sitzung am 06.03.2013 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Planungsausschuss, die Beteiligung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan durchzuführen. Am 11.04.2013 beschloss der Planungsausschuss die Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplans.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung fand statt in der Zeit vom 06.05.2013 bis 10.06.2013. Von der Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern, hat ein Bürger in zwei Stellungnahmen Gebrauch gemacht. Die Verwaltung empfiehlt, die Eingaben zurückzuweisen und die Planung nicht zu ändern.

 

Da im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen zur Planung eingegangen sind, war entspr. § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine erneute Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht erforderlich.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand wird sich am 11.09.2013, der Planungsausschuss am 12.09.2013 mit dem Ergebnis der Offenlage beschäftigen (s. Vorlage FB 61/0955/WP16). Über die Ergebnisse soll in der Ratssitzung am 18.09.2013 berichtet werden. Die Verwaltung empfiehlt beiden Gremien, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen - soweit sie nicht in die Planung eingeflossen sind - und dem Rat die Empfehlung auszusprechen, den Bebauungsplan Nr.949Niederforstbacher Straße/ Münsterstraße/ Pützgasse als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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