Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0936/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Sie empfiehlt dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentli­chen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er empfiehlt dem Rat, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1.    Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Am 26.01.2011 wurde der Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – vom Rat der Stadt Aachen als Satzung beschlossen. Im Jahr 2012 wurde ein Änderungsverfah­ren eingeleitet, da es sich im Rahmen der Ausführungsplanung für den Straßenbau als gün-stiger herausgestellt hatte, die geplanten Straßen um ca. einen halben Meter höher anzule­gen als geplant. Die I. Änderung erlangte am 07.02.2013 Rechtskraft.

 

Das zweite Änderungsverfahren wird durchgeführt, um den Bau des Firmensitzes der Firma Saint-Gobain an der Krefelder Straße zu ermöglichen. Die öffentliche Auslegung der II. Än­derung des Bebauungsplans Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - fand in der Zeit vom 31.07.2013 bis einschließlich 02.09.2013 statt.

 

Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wurde sie im ver­einfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

2. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung

Die Belange von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind durch die Ände­rung nicht betroffen, daher war eine Beteiligung nicht erforderlich.

 

3. Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung

Während der öffentlichen Auslegung ist die Stellungnahme eines Bürgers eingegangen. Diese bezieht sich auf die Festsetzungen der überbaubaren Flächen entlang der Emma­straße, insbesondere deren Nähe zu den festgesetzten Bäumen. Der Eingeber regt die Ver­schiebung der Bauflächen weg von den Bäumen an. Die Verwaltung empfiehlt, der Eingabe aus städtebaulichen Gründen nicht zu folgen. Die Eingabe sowie die Stellungnahme dazu sind als Anlage beigefügt.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - soll das bestehende Planungsrecht so verändert werden, dass der Neubau der Firma Saint-Gobain in der vom Unternehmen beabsichtigten Form ermöglicht wird. Darüber hinaus wer­den für den Bereich des Wohngebiets einige Festsetzungen gemäß den Erfahrungen aus den laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Genehmigungsverfahren angepasst.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße – als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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