Entscheidungsvorlage - FB 61/0938/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Ver­bindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage bei­gefügte Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Bahnhofsumfeld Rothe Erde” zu beschließen. Die Anlage ist Bestand­teil des Beschlusses.

 

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Bahnhofs­umfeld Rothe Erde”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das Plangebiet befindet sich an einer der wichtigsten Ausfallstraßen der Stadt Aachen. Adalbertsteinweg und Trierer Straße verbinden die Innenstadt mit den südlich gelegenen Stadtteilen Forst, Brand und Kornelimünster. Darüber hinaus stellt die an dieser Achse be­findliche Autobahnanschlussstelle Aachen-Brand eine der am stärksten frequentierten An­bindungen an den übergeordneten motorisierten Individualverkehr (MIV) dar. Außerdem spielt die Achse auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine wesentliche Rolle. Zum einen verläuft hier die Trasse mit der höchsten Taktfrequenz im Busverkehr (vor allem Verbindungen von Vaals (NL) über Bushof und Bahnhof Rothe Erde zu verschiedenen Zielen im Aachener Süden). Zum anderen handelt es sich beim Bahnhof Rothe Erde um einen wichtigen Verknüpfungspunkt zwischen schienen- und straßengebundenem ÖPNV.

 

Zusätzlich ist der Bereich rund um den Bahnhof Rothe Erde geprägt durch eine Kumulation publikumsintensiver Nutzungen: neben dem Bahnhof selbst und den Bushaltestellen sind dies insbesondere das Einkaufszentrum Aachen Arkaden mit dem Gesundheitsamt der Städteregion und eine Vielzahl kleinerer Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomie­betriebe, die hier in großer Dichte vorhanden sind.

 

Neben der verkehrlichen Bedeutung und der hohen Nutzungsdichte ist der Bereich geprägt durch seine Funktion als Stadtteileingang des Ostviertels und darüber hinaus auch zur In­nenstadt. Von Brand und Forst aus kommend verlässt man hier den eher durch Wohnen geprägten Teil der Stadt und erreicht den innerstädtischen Bereich, der eine wesentlich stär­kere Funktionsmischung aufweist.

 

Aufgrund der beschriebenen Einzelaspekte kommt dem Bereich Bahnhof Rothe Erde eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Zum Schutz des Stadtbildes werden daher an den öffentlichen Straßenraum und die dort befindlichen Werbeanlagen besondere gestalterische Anforderungen gestellt. Deren Sicherung ist Ziel der Gestaltungssatzung „Bahnhofumfeld Rothe Erde“.

 

Im Zuge der Stadterneuerung Aachen-Ost wurden im Bereich des Bahnhofs Rothe Erde mehrere Maßnahmen zur gestalterischen Aufwertung umgesetzt (Wiederherstellung der Bahnhofsfassade, Umgestaltung Vorplatz und Unterführung). Diese sollen dauerhaft erhalten werden und darüber hinaus weder durch bauliche Veränderungen, noch durch Werbeanla­gen negativ in ihrem Erscheinungsbild verändert werden.

 

Die städtebaulich unbefriedigende Situation an der Ecke Trierer Straße / Eisenbahnweg ge­genüber dem Einkaufszentrum kann dadurch nur teilweise verbessert werden. Für diesen Bereich wurde jedoch ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit dem Ziel einer städtebaulichen Neuordnung gefasst (A 149). Die konkrete Planung soll mit den Ei­gentümern gemeinsam entwickelt werden, erste Ideen wurden bereits diskutiert. Eine Um­setzung ist jedoch erst nach Aufgabe der hier befindlichen Tankstelle möglich.

 

Weiterhin soll im optischen Einflussbereich des Bahnhofes Rothe Erde die Zulässigkeit von Werbeanlagen so geregelt werden, dass ein harmonisches städtebauliches Erscheinungsbild des gesamten Gebietes erreicht wird, ohne jedoch die Werbemöglichkeiten der in diesem Bereich ansässigen Gewerbetreibenden unangemessen einzuschränken. Ziel ist es viel­mehr, eine zu starke Häufung sowie eine ungeordnete Aufstellung von Werbeanlagen zu unterbinden, da beides zu einem negativen Gesamtbild des Bereiches führt. Die Regelungen der Satzung beziehen sich entsprechend ausschließlich auf Werbeanlagen, die vom öffentli­chen Raum aus sichtbar sind.

 

Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang auch die historische Bedeutung der Achse Adalbertsteinweg / Trierer Straße. Die alte Wegeverbindung von Aachen nach Trier, die in Teilen noch auf eine römische Wegeverbindung zurückzuführen ist, führte vom Adal­bertstift / Adalbertstor über den Adalbertsteinweg und die Trierer Straße. Auf dem Rap­pardplan von 1860 erkennt man die Anpflanzung einer die Trierer Straße begleitenden Baumallee sowie in der Übersicht Meilensteine, die die Bedeutung der Straßenführung un­terstreichen. Als napoleonische Planstraße wurden bei der exakten Ausrichtung der Straße Orientierungspunkte gewählt, so dass hier bis heute Blickachsen - stadteinwärts auf den Lousberg und auf den Westturm von St. Josef - erhalten sind. Diese Qualität von Blickbezie­hungen, die schon von weit her das Interesse des Reisenden auf den kommenden Ort len­ken konnte, gilt es, so ungestört wie möglich aufrecht zu erhalten.

 

Auf diesen Aspekt nimmt die Satzung daher ebenfalls Rücksicht, indem Werbeanlagen, wie es sie früher an der Eisenbahnbrücke oberhalb der Fahrbahn gab, zukünftig dauerhaft aus­geschlossen werden sollen.

 

Aufgrund der bereits vorhandenen Häufung von Werbeanlagen sollen einige spezielle Arten von Anlagen ausgeschlossen werden (z.B. Fahnen, Brandwandbemalungen und großforma­tige Werbeanlagen aus Planen u.ä.). Der ganz „normale“ Bedarf der ansässigen Einzelhan­dels- und Dienstleistungsbetriebe soll jedoch nicht eingeschränkt werden. Aufgrund der Viel­zahl der im Geltungsbereich der Satzung ansässigen Betriebe, insbesondere im Einkaufs­zentrum, besteht ohnehin schon ein sehr großer Bedarf für Eigenwerbung. Um eine störende Häufung von Werbeanlagen zu verhindern, soll Fremdwerbung im Bereich der ansässigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe ausgeschlossen werden. Gleichzeitig wird dem Bedarf, Fremdwerbung, also Werbung unabhängig von der Stätte der Leistung, anzubringen, Rech­nung getragen, indem diese innerhalb der Unterführung in gestalterisch ansprechender Form ermöglicht wird.

 

Für den Bereich der Unterführung erfolgt insgesamt eine besondere Regelung. Zum einen wurde hier im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost ein baukünstlerisches Gestaltungs- und Beleuchtungskonzept umgesetzt, um den Bereich aufzuwerten und in seiner Funktion als wichtige Stadtteilverbindung sowie Stadtteileingang entsprechend auszubilden. Dieses soll – zumindest in seinen wesentlichen Grundzügen – dauerhaft erhalten bleiben. Zum an­deren umfasst dieses Konzept auch eine Neuordnung der Werbeanlagen, die Ergebnis der intensiven Abstimmung mit der Firma Ströer ist, die Vertragspartner der Deutschen Bahn AG für die Werbung an Bahnanlagen ist. Daher ist in diesem Bereich (Bereich U der Satzung) abweichend von der allgemeinen Regelung Werbung außerhalb der Stätte der Leistung zu­lässig. Damit wird der Bedarf, an derart publikumsintensiven Stellen für unterschiedliche Fir­men zu werben, abgedeckt. Gleichzeitig führen die Regelungen zu Größe, Anzahl und An­ordnung der Werbeanlagen zu einem gestalterisch ansprechenden Gesamtbild, das auch zur positiven Wirkung der einzelnen Anlagen beiträgt. Insofern trägt die Reglementierung der Anlagen auch zur deren Wirksamkeit bei.

 

Für den Bahnhof Rothe Erde selbst, insbesondere die Fassaden auf der Nord- und Südseite, wird ebenfalls das Ziel der Erhaltung des nach der Fassadenwiederherstellung erreichten Gesamtbildes verfolgt. Die Fassadengliederung, die Fensteröffnungen sowie das Farbkon­zept für die Metalllamellen sollen beibehalten werden. Gleiches gilt auch für den Schriftzug „Bahnhof Rothe Erde“ über dem Eingang von der Stadtseite aus, der gerade originalgetreu wiederhergestellt wurde. Ebenso sollen ungewünschte bauliche Veränderungen verhindert werden. Zur Beibehaltung des erreichten Gesamtbildes, das leider trotz verschiedener In­vestitionen von unterschiedlichen Beteiligten immer noch kein Optimum darstellt, soll das Anbringen von Werbeanlagen wegen der zu erwartenden negativen gestalterischen Auswir­kungen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sollte die Deutsche Bahn AG Werbeanlagen anbringen wollen, stehen dafür der Zugangstunnel und die Treppe zu den Bahnsteigen zur Verfügung. Damit kann der Kundenkreis der DB als Zielgruppe der Werbung angesprochen werden, ohne dass dies gestalterisch negative Auswirkungen auf das Umfeld hat und da­durch reglementierungsbedürftig wäre.

 

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Anlagen

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