Entscheidungsvorlage - FB 61/0966/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Viehhofstraße und die ergänzende barrierefreie Erneuerung der Gehwegbereiche bis zur angrenzenden Abteistraße auf der Grundlage des Planes 2012_016_L1c zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss zur Anlegung eines Fußgängerüberweges in der Viehhofstraße und die ergänzende barrierefreie Erneuerung der Gehwegbereiche bis zur angrenzenden Abteistraße auf der Grundlage des Planes 2012_016_L1c.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Viehhofstraße befindet sich im Stadtteil Burtscheid in unmittelbarer Nähe zum Marienhospital. Am Knotenpunkt Viehhofstraße – Abteistraße beantragte der Seniorenbeirat zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Querungshilfe.  In der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 09.12.2010 wurde, nach Prüfung der Voraussetzungen nach R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen), die Anlegung des Fußgängerüberwegs in der Viehhofstraße beschlossen. Die Maßnahme wurde mit in die Prioritätenliste „Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Querungshilfen, Fußgängerüberwege, Schulwegsicherung“ aufgenommen.

 

Beschreibung der Maßnahme

In der Viehhofstraße, südwestlich der Kreuzung Abteistraße – Viehhofstraße, wird ein vier Meter breiter Fußgängerüberweg markiert, der mit einer normgerechten Beleuchtung ausgestattet wird.

Um die Belange Behinderter, alter Menschen, der Kinder  und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen an der Querungsstelle zu berücksichtigen, werden die angrenzenden Gehwegflächen baulich erneuert und gemäß den aktuellen Standards mit taktilen Elementen ausgeführt (s. Musterpläne 2.3/2.9).

Der süd-östlich des Fußgängerüberweges angrenzende asphaltierte Gehweg wird an dieser Stelle zwecks Einbau der taktilen Elemente einen Plattenbelag erhalten.  In diesem Bereich ist der Gehweg bereits teilweise abgesenkt, um die Zufahrt zum angrenzenden Ferberpark für den Stadtbetrieb zu ermöglichen.

 

Bauzeit

Die Anlegung des Fußgängerüberweges erfolgt voraussichtlich im Jahr 2014, da die Mittel für 2013 bereits verausgabt sind. 

Der am 19.10.2011  von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 10.11.2011 vom Mobilitätsausschuss beschlossene beidseitige Radfahrschutzstreifen in der Viehhofstraße wird voraussichtlich im August oder September 2013 markiert.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für den Ausbau des Fußgängerüberweges und die bauliche Erweiterung der Gehwegbereiche muss mit Kosten in Höhe von ca. 48.000,- € gerechnet werden.

Um die Maßnahme 2014 durchführen zu können, ist eine Mitteleinplanung für das Haushaltsjahr 2014 erforderlich.

Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates werden im Haushaltsjahr 2014 unter dem konsumtiven PSP-Element

4-120102-812-5 „Absenkung von Bordsteinen -J-“ Mittel i. H. v. 68.000,- € eingeplant.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP- Element 4-120102-812-5 „Absenkung von Bordsteinen -J-“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

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-68.000

-68.000

0

0

Abschreibungen

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0

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0

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Ergebnis

0

0

-68.000

-68.000

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+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

 

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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