Kenntnisnahme - FB 61/0972/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Bürgerinformationsveranstaltung Promenadenstraße/ Gasborn zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bericht zur Kenntnisnahme:

Am 14.08.2013 hat die STAWAG zu einer Bürgerinformationsveranstaltung bezüglich der Ende August beginnenden Baumaßnahmen zur Verlegung von Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen im Bereich Gasborn, Promenadenstraße eingeladen. Die Stadtverwaltung hat sich der Informationsveranstaltung angeschlossen, um über den im Rahmen der Wiederherstellung der Fahrbahn geplanten Umbau der Verkehrsflächen zu informieren.

Alle Bewohner und Eigentümer in den betroffenen Straßenabschnitten wurden zuvor über Pressemitteilungen sowie mit Postwurfsendung und zum Teil persönlich abgegebenen Einladungen durch die STAWAG zur Teilnahme aufgefordert.

Ca. 20 Bürger sind der Aufforderung nachgekommen und haben die Gelegenheit wahrgenommen, sich zu informieren und ihre Bedenken und Anregungen vorzutragen.

 

Zunächst wurden die vorgesehenen STAWAG-Arbeiten ausführlich an Hand eines Leitungsplans dargelegt und der geplante Zeitrahmen für die einzelnen Bauphasen erörtert. Danach wurde aufgezeigt, wie die Verkehrserschließung und der Verkehrsfluss in der Bauzeit gewahrt werden soll.

Die Bürger haben ihren Unmut darüber geäußert, dass die Baumaßnahme, insbesondere die im Bereich Gasborn, zeitgleich mit den Maßnahmen zur Errichtung des neuen Einkaufszentrums „Aquis Plaza“ am Kaiserplatz erfolgt. Es wurde die Befürchtung ausgesprochen, dass es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt, wenn der schon jetzt belastende Baustellenverkehr aus dem Bereich Kaiserplatz durch die baubedingten Sperrungen einzelner Fahrbahnabschnitte im Gasborn behindert wird. Zudem entfielen in der Bauzeit weitere Parkplätze.

  • Die Bauleitung der STAWAG erläuterte ihre Beweggründe (Vorhaben „alte Staatsanwaltschaft), die die Notwendigkeit der Durchführung zum jetzigen Zeitpunkt begründen. Es wurde zugesagt, die Verkehrssituation während der Bauphase verstärkt zu beobachten und zeitnah in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrbehörde regulierend einzugreifen, wenn unzumutbare Belastungssituationen entstehen sollten.
  • Die Anregung aus Reihen der Bürger, den Willy-Brandt-Platz für die Ableitung des Verkehrs aus der Stiftsstraße Richtung Blondelstraße zu öffnen, wird aus Sicherheitsgründen (Fußgängerzone) nicht befürwortet. Sollte jedoch die Situation, insbesondere durch den Baustellenverkehr am Kaiserplatz, eine derartige Maßnahme erzwingen, wird die Situation erneut bewertet.
  • Die Frage, ob die Anwohner für die Zeit der Bauarbeiten nicht von der Stadt mit kostenlosen Tickets für die benachbarten Parkhäuser versorgt werden könnten, wurde abschlägig beantwortet. Es gibt zuviel innerstädtische Baustellen, als dass alle anwohnenden Bürger mit Gratisparkausweisen versorgt werden können. Es wurde auf die Sondertarife zur Nutzung der Parkhäuser für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis hingewiesen.
  • Eine Anregung betreffend die Parkplatzsituation sowie den Parksuchverkehr ist die Bitte an die Stadtverwaltung, die Nutzung des P&R-Angebotes insbesondere zur Weihnachtszeit verstärkt zu bewerben. Dieser Anregung wird entsprochen.

Im zweiten Teil des Abends ging es um die geplanten baulichen Veränderungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen in der Promenadenstraße nach Beendigung der Tiefbaumaßnahmen, wobei auch berichtet wurde, in wieweit dabei auf die baulichen Erfordernisse für die Sicherung der Synagoge Rücksicht genommen werden muss. An Hand von Fotos wurden generelle Konfliktsituationen verdeutlicht und es wurde dargestellt, wie die Verlagerung des entgegen der Einbahnrichtung fließenden Radverkehrs von Gehwegniveau auf die Fahrbahn, die Sicherheit der Fußgänger erhöht und den Fahrkomfort der Radfahrer begünstigt. Zudem diskutierte man die positiven Effekte der neu gestalteten Gehweganlagen, der Pflanzbeete und der Gehwegvorbauten auf das Wohnumfeld und auf eine barrierefreie Nutzung. Der Verlust legaler Parkstände beschränkt sich auf den Parkplatz vor dem Haus Nummer 34, der im Zuge der Synagogensicherung entfällt, da im Gegensatz zu ersten Planung jetzt alle Pflanzbeete in die gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO nicht beparkbaren 5m-Bereiche vor Kreuzungen und Einmündungen fallen.

Die Baumaßnahmen in der Promenadenstraße zwischen Gasborn und Synagogenplatz lösen keine Beiträge nach § 8 KAG NW aus.

Im Verlauf der Diskussion wurde auf nachfolgende Vorschläge und Kritikpunkte eingegangen:

  •       Zu den Pflanzbeeten wurde nachgefragt, ob eine Ausführung der Beete als Hochbeete möglich wäre, um einer Verschmutzung durch Hundekot entgegenzuwirken. Die Verwaltung wird den Vorschlag aufgreifen und prüfen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
  •       Die Notwendigkeit, die Sicherungslinie der Synagoge bis 5 m über das eigentliche Synagogengebäude hinaus in die Promenadenstraße hinein zu verlegen, wird hinterfragt. Zu der Frage wird sich die Verwaltung noch einmal mit der zuständigen Polizeibehörde in Verbindung setzen.
  •       Die im Zusammenhang mit der Synagogensicherung ersatzlose Reduzierung der Fahrradbügel im Bereich des Synagogenplatzes wurde von zwei Bürgern als kritisch bewertet. Die Verwaltung wird die Situation beobachten und ggf. an geeigneter Stelle Ersatzbügel aufstellen.
  • Die beschlossene Ausführung der Fahrbahnoberfläche in Asphalt mit seitlicher Großpflasterrinne aus Naturstein stößt bei etlichen der anwesenden Bürger auf Widerspruch. Zum einen wird befürchtet, dass ein Asphaltbelag Kfz-Fahrer zu erhöhtem Fahrtempo animiert, zum anderen wird der vermeintliche Verlust des historischen Straßenbildes kritisiert.

Dazu wurden die Ausführungen für die Entscheidung auf der letzten Bezirksversammlung am 19.06.2013 noch einmal ausführlich dargestellt.

Für eine Wiederherstellung der Fahrbahndecke in Asphalt sprechen:

-          die Schaffung eines angemessenen Fahrkomforts für den Radverkehr,

-          der Schutz der Anlieger vor verkehrsbedingten Lärmbeeinträchtigungen,

-          die Bau- und vor allem Unterhaltkosten,
(Erfahrung des städtischen Eigenbetriebs ist, dass bei Großpflasterbauweise schon nach kurzer Zeit mit erheblichem Unterhaltungsaufwand zu rechnen ist.)

-          das bereits in den Straßen des Rehmviertels verfolgte Gestaltungsprinzip und

-          die Vorgaben des aktuell beschlossenen Gestaltungshandbuchs.

Die Großpflasterrinne schränkt die Fahrbahn optisch und beim Überfahren auch akustisch ein, was erfahrungsgemäß ein gemäßigtes Fahrtempo erwirkt.

Zusätzlich zu den genannten Argumenten wurde von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Entscheidung in einem Variantenvergleich abgewogen wurde und dabei sehr wohl auch die Frage des Erscheinungsbildes eingeflossen ist. Als Anschauungsbeispiele für bereits in gleicher Weise umgestaltete Fahrbahnflächen, die ebenfalls eine historische Randbebauung aufweisen, wurden die umgebaute Viktoriaallee sowie die im Bau befindliche Schloßstraße benannt.

  • Generell wird die Fahrweise in der Promenadenstraße von den anwesenden Bürgern schon heute als unangemessen hoch erachtet.

-              Um die Geschwindigkeit zu verringern wurde zum einen das Anbringen eines Tempo-30 Schildes am Übergang des Spielstraßenbereichs des Synagogenplatzes auf die Promenadenstraße gewünscht. Die Verwaltung prüft, ob im Übergangsbereich vom verkehrsberuhigten Bereich die Tempo 30-Zone zusätzlich ausgeschildert werden kann.

-              Zum anderen wurde nach der Möglichkeit gefragt, ob man nicht insgesamt aus der Promenadenstraße eine Fußgängerzone machen könnte.
Die Einrichtung einer Fußgängerzone ist generell möglich, wäre aber mit einem niveaugleichen Ausbau der Verkehrsflächen und somit mit einer grundsätzlichen Umgestaltung des gesamten Straßenraums verbunden.

  • Schließlich wurden noch die Belange der Barrierefreiheit nachgefragt. Hierzu verwies die Verwaltung auf die Standards der behindertengerechten Gehweggestaltung, das Vorziehen der Querungsstellen sowie auf das Verlegen des Radverkehrs auf die Fahrbahn. Hiermit werden die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen umfangreich berücksichtigt.

 

Abschließend wurde noch einmal auf die zu erwartenden Unannehmlichkeiten während der Umbauphase eingegangen.

Es wurde dargestellt, warum die gesamte Pflasterfläche der Promenadenstraße im Ganzen entnommen werden muss bzw. warum man hier nicht in Abschnitten, wie in dem asphaltierten Baubereich im Gasborn, arbeiten kann. Die Gewölbebauweise der Naturpflastersteine lässt eine partielle Entnahme kleinerer Flächen nicht zu, weshalb die Baumaßnahme durchgehend einen größeren Straßenabschnitt über einen längeren Zeitraum betreffen wird. Die Bauleitungen der STAWAG und der Verwaltung können in der Zeit nicht nur telefonisch über eine Baustellenhotline kontaktiert werden, sondern bieten allen Anwohnern und Eigentümer - jeden Donnerstag um 10 Uhr - eine Baustellensprechstunde vor Ort an.

 

2. Empfehlung

Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, dass die Umgestaltung der Promenadenstraße in der am 19.06.2013 von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossenen Form umgesetzt wird.

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