Entscheidungsvorlage - BA 4/0099/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bezirkliche Mittel 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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11.09.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 stehen für den Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim insgesamt 50.000 Euro an bezirklichen Mitteln zur Verfügung:
Es liegen derzeit folgende Anträge auf einen Zuschuss vor:
1. Einrichtung eines Wassertretbeckens im Rahmen des Projektes Gesundheitserziehung nach Kneipp
Antrag des Elternrates KiTa Hahn vom 28.12.2012
Die KiTa in Aachen-Hahn orientiert sich bereits seit 2004 an einem ganzheitlichen Gesundheitskonzept nach Kneipp und ist derzeit auf dem Weg, das Zertifikat anerkannter Kneipp-Kindergarten zu erlangen. Die KiTa begann mit Aktionen und Projekten u.a. zum Thema Wasseranwendungen. Diese werden derzeit noch provisorisch mit Hilfe von Kunststoffbottichen durchgeführt.
Der Elternrat plant mit der KiTa den Bau eines Wassertretbeckens im Sanitärbereich und beantragt dazu einen Zuschuss.
Die Kosten für die Umbauarbeiten und Einrichtung des Wassertretbeckens von bisher 10.000 € haben sich aufgrund von behördlichen Auflagen erhöht. Der Elternrat der KiTa legt zur Sitzung einen aktualisierten Kostenplan und den derzeitigen Stand der Spendeneinnahmen vor.
2. Anschaffung eines Spielgerätes für den öffentlich zugänglichen Spielplatz am Inda-Gymnasium
Antrag VEFF Inda-Gymnasium e.V. vom 05.12.2012
Die Bezirksvertretung hat in der Sitzung vom 12.12.2012 beschlossen, die Beratung über den Antrag des o.a. Vereins auf einen Zuschuss zur Anschaffung des Spielgerätes nach 2013 zu vertagen.
Das Inda-Gymnasium hat sich nun für ein Kletterspielgerät Gerät 3950 Trimmzirkus XL entschieden und in Zusammenarbeit mit dem Verein VEFF folgende Kostenaufstellung vorgelegt:
Kosten für die Anschaffung, Montage gem. Angebot brutto 17.760,75 €
Die Kosten für Fundament und Fallschutz betragen ca. 8.500 €, davon
übernimmt der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule max. 5.000 € 3.500,00 €
Gesamtkosten 21.260,75 €
Der VEFF konnte zwischenzeitlich neben einem Eigenanteil Spenden
von der Sparkasse Aachen und der Jürgen Kutsch Stiftung in Höhe von /.10.250,00 €
akquirieren.
Fehlbetrag derzeit 11.010,75 €
3. Versetzung des bestehenden Handlaufs entlang des Kunstrasenplatzes
Sportplatz Schleidener Str.
Antrag von TSV Hertha Walheim 1920 e.V. vom 19.02.3013
Der Verein möchte im Rahmen der Erneuerung des Kunstrasenplatzes und
Errichtung eines Ballfangzaunes durch das Sportamt den bestehenden Handlauf
rund um das Spielfeld vor die dort vorhandenen Rasengittersteine, d.h.
nach innen, versetzen. Die Rasengittersteine sind eine Unfallgefahr
für die Sportler.
Kosten gem. vorliegendem Angebot 11.362,12 €
4. Sanierung des Vereinshauses auf dem Gelände des Freizeit- und Erholungs-
Vereins Walheim e.V.
Antrag des Vereins vom 16. Juni 2013
Das Vereinshaus bedarf einer grundlegenden Sanierung und soll u.a. als 42.350,00 €
Besprechungsraum und Büro dienen. Hinzu kommt die Gartensanierung
(Rasenanlage und Einfriedung) ca. 7.000,00 €
Gesamtkosten 49.350,00 €
Der Verein beantragt dazu einen Zuschuss in Höhe von 30.000, 00 €
5. Herrichtung eines Probenraumes im Keller der GGS Oberforstbach
für den Musikverein Aachen-Oberforstbach 1911 e.V.
Antrag des Vereins vom 26.08.2013
Der bisherige Probe- und Musikraum des Vereins im Kellerbereich der Schule
ist in der letzten Baugenehmigung von 1974 als Luftschutzraum benannt.
Bei den wiederkehrenden Prüfungen der Schule gem. SchulBAuR durch die Bauaufsichtsbehörde (5 Jahre) wurde diese Nutzung bisher geduldet, da die
bisherigen Beanstandungen, z.B. Einbau eines sog. Panikschlosses im Jahr 2007,
umgehend vom Verein behoben wurden.
Bei der routinemäßigen Kontrolle in 2012 wurde ein sofortiges Nutzungsverbot ausgesprochen, da der zweite Rettungsweg durch das Gerätelager des Hausmeisters
führt und somit nicht der Regelanforderung eines brandlastenfreien Rettungsweges
ins Freie entspricht.
Eine Suche nach einer alternativen und dauerhaften Bleibe für den Musikverein in Oberforstbach verlief bisher ergebnislos. Zudem hat ein Großteil der Mitglieder dem
Verein mit Austritt gedroht, falls der Verein seinen Sitz in Oberforstbach verliert.
Der Verein hat in Absprache mit dem Gebäudemanagement und seinem Architekten
Kosten in Höhe von 12.019, 00 €
ermittelt. Hinzu kommen die Kosten für die Baugenehmigung und
ggf. für ein Brandschutzgutachten.
Der Verein verfügt nicht über entsprechende Einnahmen, um diesen Betrag aufzubringen.
Er kann lediglich Arbeitskräfte zur Verfügung stellen und beantragt deshalb einen Zuschuss
in Höhe des vorliegenden Kostenvoranschlages.
Das Gebäudemanagement hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Die Kosten für Maßnahmen die im Grunde ein "Agreement" mit den Genehmigungsbehörden sind, können nur nach konkreter Planung und Angebotsbeiziehung wirklich belastbar ermittelt werden. Aus diesem Grunde teilt der Architekt des Vereins die Kosten "überschlägig" mit. Es ist nicht auszuschließen, dass das Bauordnungsamt ein Brandschutzkonzept eines Brandschutzsachverständigen fordern wird.
In Anbetracht der momentanen Planungstiefe dieser "Maßnahme" ist nach DIN eine Kostengenauigkeit von plus/minus 40 Prozent vorgesehen. Das Gebäudemanagement würde aus diesem Grunde für die baurechtlich notwendigen Maßnahmen zur Entfluchtung dieser Räume ca. 20.000 € budgetieren. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass diese Räume bauphysikalisch und baulich keine Aufenthaltsräume nach der Definition der DIN bzw. der Bauordnung sind oder jemals werden können. Es handelt sich nach wie vor um Kellerräume, die seinerzeit für Lagerzwecke geplant und gebaut wurden.
Konkret bedeutet dies, dass mit teilweiser Feuchtigkeit und einem allgemein bekannten kühl-feuchtem Kellerklima zu rechnen ist. Des Weiteren erfüllen die Raumhöhen und die Belichtungssituation nicht die entsprechenden Anforderungen.
Das Gebäudemanagement verfügt ausschließlich über Mittel zur Bauwerksinstandhaltung oder Sonderetatisierungen und kann somit den Verein bei der Umgestaltung nicht unterstützen.
Stellungnahme des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule:
Das Nutzungsverbot für den Probenraum wurde durch das Bauordnungsamt am 25.04.2012 ausgesprochen. Bis dahin hatte der Musikverein diesen Raum bereits seit mehreren Jahren mit Zustimmung des Fachbereiches genutzt. Daher wird seitens des Fachbereiches die Umbaumaßnahme befürwortet, um für den Musikverein eine dauerhafte ortsnahe Unterbringungsmöglichkeit zu schaffen, denn die Grundschule ist im Ortsteil Oberforstbach das einzige öffentliche und städt. Gebäude.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden
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PSP-Element 1-011904-400-4 (Aufwendungen für Zuschüssen an übrige Bereiche)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | Fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2013 ff. | Fortgeschrie-bener Ansatz 2013 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Personal-/ Sachaufwand | 50.000 | 50.000 | 150.000 (50.000 p.a.) | 150.000 (50.000 p.a.) | 0 | 0 | |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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Deckung ist gegeben |
Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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98,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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348,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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159,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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405,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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180,3 kB
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