Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0945/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 940 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 940 -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- gemäß

§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße / Sandhäuschen -

hier:               Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

              Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

  1.          Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

 

-               Programmberatung Planungsausschuss                                                                                    02.12.2010

-              Programmberatung Bezirksvertretung Laurensberg                                                        15.12.2010

-              Bürgeranhörung                                                                                                                 31.03.2011

-               Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB                            vom 28.03.  -               08.04.2011

-               Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB                            vom 28.03.  -              02.05.2011

-              Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg                                                        10.04.2013

-              Offenlagebeschluss Planungsausschuss                                                                      11.04.2013

-              Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB                            vom 21.05.  -              21.06.2013

-              Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB                            vom 21.05.  -               21.06.2013

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

 

Es wurden von acht Bürgerinnen und Bürgern Stellungnahmen zur Planung fristgerecht eingereicht. Zwei der Stellungnahmen haben einen wortgleichen Text eingereicht und werden in dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zusammengefasst. Die vorgetragenen Anregungen betreffen Sachverhalte, die z.T. bereits in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragen wurden. Darüber hinaus wurden seitens der Öffentlichkeit folgende Themen angesprochen bzw. Fragen hierzu gestellt:

 

-          Lärmimmissionen durch die Nutzung des Tanzsportgebäudes an der Vetschauer Straße

-          Gebäudehöhe Doppelhäuser

-          Maßnahmen zur Verkehrsregelung Knotenpunkt Laurensberger Straße/Laurentusstraße

-          Notwendigkeit zur Beseitigung von Gehölzstreifen

-          Elternhaltestelle

-          Baugrunderkundung/Geologie,

-          Gestaltungsfragen

-          Ausfahrt Garage im Kurvenbereich Laurentiusstraße

-          Festsetzung oder nicht von schützenswerten Bäumen

-          Festsetzung von Nebenanlagen in der privaten Grünfläche östlich des denkmalgeschützten Stallgebäudes

-          Forderung einer zusätzlichen Anhörungsveranstaltung

 

              Sämtliche Stellungnahmen wurden geprüft und hinsichtlich ihrer Relevanz für die Planung

eingeschätzt, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen und sind als Abwägungsvorschlag               der Verwaltung als Anhang beigefügt.

 

Im Ergebnis führt die Prüfung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit nicht zu einer Änderung der Planung.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB

 

Parallel wurden 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

 

-          Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung

-          zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden

-          Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere

 

Der Umweltbericht zur Offenlage des Bebauungsplans enthält zwei Sachverhalte, die bislang nicht der förmlichen Abwägung unterlegen haben. Da beide Sachverhalte einer tieferen Betrachtung und Prüfung bedürfen werden diese als Stellungnahmen der Behörden (Unter Wasserbehörde und Immissionsschutzbehörde) in die Abwägung eingestellt.

 

-          Notwendige Ertüchtigungsmaßnahmen am Entwässerungssystem außerhalb des Geltungsbereiches

-          Lichtimmissionen durch die Flutlichtanlage

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.

 

Die Untere Wasserbehörde legt fest, dass das vorhandene Entwässerungssystem an zentraler Stelle außerhalb des Plangebietes zu ertüchtigen ist, bevor das Plangebiet in das Entwässerungssystem einleiten darf. Die Ertüchtigung der bestehenden Anlagen ist nach Aussage der städtischen Koordinierungsstelle für Abwasser technisch lösbar, so dass keine Zweifel an der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans bestehen. Parallel zum Bau der entwässerungs-technischen Einrichtungen innerhalb des Geltungsbereiches muss eine Ertüchtigung der zentralen Anlagen erfolgen. Die Stadt Aachen ist Eigentümerin der potentiellen Verkehrsflächen und neuen Wohnbaugrundstücke, so dass die Veräußerung der Grundstücke erst nach erfolgter Umsetzung der zentralen Anlage sicher gestellt ist.

 

 

  1.          Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße / Sandhäuschen – sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für 18 Einfamilienhäuser und eine barrierefreie Wohnanlage ggf. mit Gastronomieeinheit geschaffen werden. In Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familiezentrum) soll für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen, die ausführlich diskutiert, reduziert und angepasst wurde.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 940 –Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Satzungsbeschluss zu fassen.

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Anlagen

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