Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0962/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen –Laurentiusstraße / Sandhäuschen -

hier:               Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung

              Empfehlung zum Änderungsbeschluss

 

  1.          Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage

Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte parallel zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Der Einstieg ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgte mit der Bürgeranhörung

-              Bürgeranhörung                                                                                                                 31.03.2011

-               Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB                            vom 28.03.  -               08.04.2011

-               Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB                            vom 28.03.  -              02.05.2011

-              Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg                                                        10.04.2013

-              Offenlagebeschluss Planungsausschuss                                                                      11.04.2013

-              Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB                            vom 21.05.  -              21.06.2013

-              Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB                            vom 21.05.  -               21.06.2013

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB

Im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB

Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurden parallel 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

 

-          Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung

-          zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden

-          Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere

 

Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt, die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.

 

Auf Ebene der Flächennutzungsplandarstellung wird keine Aussage oder Darstellung zur Entwässerung getroffen. Die Abwägung dieses Belanges erfolgt im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren.

 

  1.          Empfehlung zum Änderungsbeschluss

Durch die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von Wohnraum ggf. mit Gastronomieeinheit im Bebauungsplan geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 940 soll in Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familienzentrum) für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen

-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Änderungsbeschluss zu fassen.

 

 

5.               Finanzielle Auswirkungen

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur weiteren Konkretisierung über einen Bebauungsplan geschaffen.

Die Kosten ergeben sich daher durch die Anforderungen im Bebauungsplan Nr. 940. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Vorlage FB 61 0945 WP 16 zum Bebauungsplan Nr. 940 verwiesen, in der die Gesamtkosten der Maßnahme von insgesamt 514.000,- € ausführlich dargestellt sind.

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Anlagen

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