Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0962/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung Nr.122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen – Laurentiusstraße/Sandhäuschen -hier:- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/10 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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11.09.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen –Laurentiusstraße / Sandhäuschen -
hier: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Empfehlung zum Änderungsbeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
Die Erarbeitung der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte parallel zum gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 940. Der Einstieg ins Flächennutzungsplanänderungsverfahren erfolgte mit der Bürgeranhörung
- Bürgeranhörung 31.03.2011
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB vom 28.03. - 08.04.2011
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.03. - 02.05.2011
- Offenlagebeschluss Bezirksvertretung Laurensberg 10.04.2013
- Offenlagebeschluss Planungsausschuss 11.04.2013
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.05. - 21.06.2013
- Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.05. - 21.06.2013
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung wurden seitens der Öffentlichkeit keine Eingaben eingereicht.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) ) BauGB
Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung wurden parallel 16 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Drei davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.
- Aufnahme eines nachrichtlichen Hinweises in die Begründung
- zusätzliche Beteiligung von Bergbautreibenden
- Freihaltung Zufahrtsmöglichkeit Gut Barriere
Die Eingaben der Behörden sowie Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt. Die Begründung soll nachrichtlich um einen Hinweis auf die verliehenen Bergrechte ergänzt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg hatte angeregt, die Firmen mit verliehenen Bergrechten an der Planung zu beteiligen. Dies wurde im frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs.1 BauGB bereits ausgeführt. Die Zufahrtsmöglichkeit zu der Hofeinfahrt Gut Barriere soll durch eine private Verkehrsfläche zugunsten des Landwirtes gesichert und freigehalten werden.
Auf Ebene der Flächennutzungsplandarstellung wird keine Aussage oder Darstellung zur Entwässerung getroffen. Die Abwägung dieses Belanges erfolgt im parallel laufenden Bebauungsplanverfahren.
- Empfehlung zum Änderungsbeschluss
Durch die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen -Laurentiusstraße/Sandhäuschen- soll die planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung von Wohnraum ggf. mit Gastronomieeinheit im Bebauungsplan geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 940 soll in Ergänzung zum Bebauungsplan Nr. 927 (Familienzentrum) für den Bereich des ehemaligen Sandhäuschens eine neue Nutzung entstehen.
Die Verwaltung empfiehlt, für die Änderung Nr. 122 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen
-Laurentiusstraße/Sandhäuschen- den Änderungsbeschluss zu fassen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planungsrechtliche Grundlage zur weiteren Konkretisierung über einen Bebauungsplan geschaffen.
Die Kosten ergeben sich daher durch die Anforderungen im Bebauungsplan Nr. 940. An dieser Stelle wird ergänzend auf die Vorlage FB 61 0945 WP 16 zum Bebauungsplan Nr. 940 verwiesen, in der die Gesamtkosten der Maßnahme von insgesamt 514.000,- € ausführlich dargestellt sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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309,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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687,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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513,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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549,1 kB
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