Entscheidungsvorlage - FB 61/0974/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Blücherplatz ParkplatzEntwidmung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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04.09.2013
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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19.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einzuziehen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Parkplatz Blücherplatz nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen einzuziehen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Situation:
Der Parkplatz Blücherplatz liegt in der Bewohnerparkzone „Ost 2“.
In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 06.09.2012 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 26.09.2012 wurden die Ergebnisse der Nacherhebung im Bewohnerparkbereich „Ost 2“ vorgestellt. Aufgrund der geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz wurde beschlossen, den Parkplatz während der Gebührenpflichtzeit auch für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“ freizugeben.
In der Sitzung am 15.11.2012 hat der Mobilitätsausschuss die Einführung eines Tagestickets für 5 € für den gesamten „Ost 2“-Bereich beschlossen. Die v.g. Beschlüsse wurden zwischenzeitlich umgesetzt.
Darüber hinaus hat die Verwaltung geprüft, ob weitere Möglichkeiten im Viertel bestehen, Parkraum für Dauerparken zu schaffen, um dem Interesse der Gewerbetreibenden entgegenzukommen. Verwaltungsintern wurde überprüft, ob die Fläche des Parkplatzes entwidmet werden kann, mit dem Ziel diese Fläche gegebenenfalls an interessierte Privatpersonen zu vermieten.
Verwaltungsvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der weiterhin geringen Auslastung des Parkplatzes Blücherplatz diesen zu entwidmen und die südlich und nördlich gelegenen Randparkplätze (siehe Anlage) bei Bedarf an interessierte Privatpersonen zu vermieten. Die übrigen Parkplätze sollen weiterhin für Bewohner mit gültigem Bewohnerparkausweis „Ost 2“ und als gebührenpflichtige Kurzzeitparkplätze zur Verfügung stehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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166 kB
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