Entscheidungsvorlage - FB 61/0954/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 932 - Rombachstraße / Bobenden - hier:- Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB- Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß §4 (1) BauGB- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez III FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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11.09.2013
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat der Stadt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Des Weiteren empfiehlt sie dem Planungsausschuss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 932 - Rombachstraße / Bobenden - der in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 932 - Rombachstraße / Bobenden - in der vorgelegten Fassung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 932 - Rombachstraße / Bobenden -
hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
- Bisheriger Verlauf des Planverfahrens / Beschlusslage
In der Programmberatung beauftragte der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 03.12.2009 die Verwaltung damit, für das Plangebiet zwischen Rombachstraße, Schagenstraße, Bobenden und dem Vennbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Brand einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Er beschloss, hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 durchzuführen. In ihrer Sitzung am 09.12.2009 schloss sich die Bezirksvertretung Aachen-Brand dem Beschluss des Planungsausschusses an.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand statt in der Zeit vom 01.08.2011 bis zum 02.09.2011. Es hat sich ein Bürger schriftlich zur Planung geäußert. Er beklagt unter anderem das Fehlen alternativer Planungsvarianten und dass die Vennbahntrasse nicht in den Bebauungsplan einbezogen wurde. Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung zurückzuweisen. Die Eingabe des Bürgers sowie die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sind der Vorlage als Anlage (Abwägungsvorschlag Öffentlichkeitsbeteiligung) beigefügt.
- Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
Parallel wurden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Sechs davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben, von denen drei planungsrelevant sind. Die Verwaltung empfiehlt, allen drei Anregungen zu folgen. Die Eingaben der Behörden sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu sind der Vorlage ebenfalls als Anlage (Abwägungsvorschlag Behörden) beigefügt.
- Zusammenfassung
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 678 B Brander Feld, Teil 2 B ordnet die überbaubaren Grundstücksflächen annähernd mittig auf der zur Verfügung stehenden Grundstückstiefe an und behindert damit eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung und Anordnung von Baukörpern. Die derzeitigen Festsetzungen sehen eine Bebauung vor, die weder auf den Straßenverlauf noch auf eine Ausrichtung der Gebäude und Grundstücke zur Sonne reagieren.
Ziel des Bebauungsplans Nr. 932 – Rombachstraße / Bobenden - ist die Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen an einen zeitgemäßen Städtebau. Angesichts einer Grundstückstiefe von mehr als 40 m und der Eckgrundstückssituation an Schagenstraße und Rombachstraße sind andere Bauformen denkbar, die den örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Wohnbedürfnissen besser entsprechen. Eine mögliche Orientierung der Gebäuderückfronten nach Südost bzw. Südwest ermöglicht zudem eine bestmögliche Ausrichtung zur Sonne, mit der Folge einer optimierten Grundstücks- und Gebäudenutzung und der Möglichkeit der Sonnennutzung für energetische Zwecke.
Ziel des Bebauungsplans ist zudem die Festsetzung eines 3,50 m breiten Fußweges als Verbindung des Gesamtquartiers Bobenden mit dem Vennbahnweg.
- Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 932 – Rombachstraße / Bobenden – den Aufstellungsbeschluss zu fassen. Sie empfiehlt außerdem, den Beschluss zu fassen, den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.
6. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten, die sich durch die Umsetzung des Bebauungsplans Bobenden/ Rombachstraße für die Stadt Aachen ergeben, belaufen im investiven Bereich auf 307.200,- € und im konsumtiven Bereich auf 28.800 €.
Diese Kosten sind im Haushaltsplan 2014 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung unter dem PSP-Element 5-120102-400-01100-300-1 und PSP-Element 4-120102-106-3 eingeplant.
Mit der Erschließungsmaßnahme soll 2016 vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes und der Finanzplanung begonnen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP- Element 5-120102-100-01000-300-1 Bobenden/ Rombachstraße, Erschließung
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investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2017 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | -307.200 | -307.200 | 0 | 0 | -307.200 | -307.200 |
Ergebnis | -307.200 | -307.200 | 0 | 0 | -307.200 | -307.200 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben |
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2017 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | -12.800 | -12.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | -16.000 | -16.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -28.800 | -28.800 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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307,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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1.022,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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1.008,3 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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