Kenntnisnahme - FB 11/0201/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt den Veränderungsnachweis zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 vom 01.08.2013 (s. Anlage) zur Kenntnis.

 

In Vertretung

 

 

   (Dr. Barth)

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.01.2013 den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen.

 

Seitdem haben sich Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:

 

- notwendige Stelleneinrichtungen

- Stelleneinsparungen

- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen

- Bewertungsänderungen

 

Diese  Änderungen  sind  in  dem "Veränderungsnachweis  zum  Stellenplan  2013" - Stand: 01.08.2013 - , der als Anlage beigefügt ist,  zusammengefasst.

 

Gemäß Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 06.04.2011 wird dieser Ver-änderungsnachweis hiermit dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplan  2013  saldiert insgesamt:

Gegenüber dem Stellenplan 2013 sind im Veränderungsnachweis insgesamt netto 17,0 Wenigerstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“, 1,0 Wenigerstelle bei der „regio iT“ und 1,0 Wenigerstelle bei den „eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen“ zu verzeichnen.

 

 

 

Die 17,0 Wenigerstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 31,0 zusätzlichen Planstellen (davon 14,5 echte Neueinrichtungen + 16,5 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 48,0 Wenigerstellen (davon 32,0 echte Einsparungen + 19,0 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen)   (Veränderungsnachweis = VN Teil A. I.).

 

1.   Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)

 

1.1

Die im Veränderungsnachweis im Bereich der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ausgewiesenen 14,5  Stellenneueinrichtungen sowie die 7,0 zusätzlichen Stellen für Erzieher/innen im Anerkennungsjahr hat der Personal- und Verwaltungsausschuss bereits in seinen Sitzungen am 13.03., 29.05.  und 03.07.2013 empfohlen.

 

1.2

Beim Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.) ist eine Planstelle für eine/n Beamtin/Beamten einzurichten. Bereits in seiner Sitzung am 27.06.2012 hat der Personal- und Verwaltungsausschuss die Einrichtung einer zweiten Stelle für die Betriebsleitung empfohlen. Da nach den Vorschriften der Gemeindehaus-haltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung lediglich die Beamtenstellen der eigenbetriebs-ähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan vorzuhalten sind, die Besetzung dieser Stelle  mit einem Beamten jedoch erst seit Anfang des Jahres 2013 feststeht, erfolgt erst jetzt die formelle Stellenein-richtung im Veränderungsnachweis.

 

 

2.   Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)

 

2.1

Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 32,0 unbesetzte Planstellen eingespart werden, davon 2,5 Planstellen aufgrund der Realisierung von „kw“ -Vermerken (= künftig wegfallend).

 

27,5 Stelleneinsparungen erfolgten allein im JobCenter. Hiervon entfallen 25,5 Planstellen infolge des Wechsels der bisherigen Stelleninhaber/innen zur StädteRegion; 2,0 weitere vakante Planstellen beim JobCenter werden nicht mehr mit städt. Kräften wiederbesetzt und können ebenfalls eingespart werden. 

2.2

Bei der „regio iT“ (Abtlg. II.) ist eine Stelleneinsparung, bei der „Volkshochschule“ (Abtlg. V.) sind 2,0 Wenigerstellen zu verzeichnen. Da diese Planstellen mit tariflich beschäftigten Kräften besetzt worden sind und nach den gesetzlichen Vorschriften lediglich die Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan zu führen sind, können diese eingespart werden.


3.    Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)

 

Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.

 

Einheitlicher Ansprechpartner für die Genehmigungsverfahren von Großveranstaltungen ist seit Anfang des Jahres der FB „Sicherheit und Ordnung“ (FB 32). Aufgrunddessen ist das Aufgabengebiet „Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen im Bereich des Straßen- und Wegerechts für den Stadtbezirk Aachen-Mitte“ vom Fachbereich „Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen“ zum FB 32 übergegangen und die entsprechende Planstelle verlagert worden. 

 

 

4.  Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)

 

Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen  sind auf  Neubewertungen  (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Da die Personalkosten anhand der Zahl der tatsächlich Beschäftigten (Ist) ermittelt werden, ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der Mehrstellen für bereits überplanmäßig vorhandenes Personal im Personalkostenverbund schon einkalkuliert.

Soweit finanzielle Mittel für zusätzliche noch vakante Planstellen bereitgestellt werden müssen, sind diese bei der Haushaltsanmeldung für 2014 für den Personalkostenverbund berücksichtigt worden.

 

Soweit Wenigerstellen sich auf die Personalkosten auswirken, sind auch diese im Personalkosten-verbund eingeplant.

 

Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.

 

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Anlagen

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