Entscheidungsvorlage - FB 11/0198/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Dauerhafte Einrichtung einer Stelle zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Universitätsklinikum Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 63 - Fachbereich Bauaufsicht; Dezernat III
- Verfasst von:
- Frau Oldenburg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Stellenplanentwurf 2014 die dauerhafte Einrichtung einer Stelle im FB 63 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Klinikum Aachen.
In Vertretung
D r. B a r t h
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 05.09.2012 beschloss der Personal- und Verwaltungsausschuss die, zunächst für ein Jahr, befristete Einrichtung einer Stelle im Fachbereich Bauaufsicht zur Wahrnehmung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde für das Universitätsklinikum Aachen. Über die endgültige Stelleneinrichtung sollte nach Ablauf eines Jahres unter Berücksichtigung der dann gewonnenen Erkenntnisse zu den Auftragsvolumina neu entschieden werden. Seit dem 01.01.2013 ist die Stelle mit Herrn Dipl.-Ing. Martin Schleich besetzt.
Zu seinen Aufgaben gehören
- die Durchführung der sogenannten wiederkehrenden Prüfung
- die ordnungsbehördliche Begleitung der Beseitigung festgestellter Mängel
- die Genehmigungssachbearbeitung für bauliche Änderungen und Neubaumaßnahmen
- eine umfassende Beratungstätigkeit.
Zu Beginn seiner Arbeit hat Herr Schleich zunächst damit begonnen, die Archivunterlagen des Klinikums aufzuarbeiten. Denn es ist gemäß gesetzlicher Vorgabe (§ 10 PrüfVO NRW) erforderlich, den letztgenehmigten Stand festzustellen, um die wiederkehrende Prüfung durchzuführen. Das Klinikum selbst oder der BLB NRW verfügten diesbezüglich weder über eine Übersicht noch über eine entsprechende Zusammenfassung. Es handelt sich bei den Unterlagen um ca. 620 laufende Meter Akten zuzüglich etwa 1.300 überwiegend großformatige Bestandspläne. Parallel dazu konnten in den ersten sechs Monaten die obersten drei Geschosse des Zentralbauwerks örtlich überprüft bzw. in entsprechenden Teilberichten dokumentiert werden. Der Zeitaufwand für die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung und die Abfassung der Teilberichte mit den hiermit verbundenen Zusatzarbeiten (Besprechungen etc.) beläuft sich bisher auf ca. 360 Stunden. Es ist auf Dauer damit zu rechnen, dass die Prüfung bei der bisherigen Taktung für das gesamte Klinikum ca. 3 Jahre in Anspruch nehmen wird. Bisher sind allein für die wiederkehrende Prüfung im ersten Halbjahr 2013 ca. 5.500,00 Euro an erhebbaren Gebühren entstanden.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch keine abschließende Aussage über Arbeitsaufwände aus allen Aufgabensegmenten möglich.
So kann beispielsweise das Erfordernis einer erheblichen brandschutztechnischen Ertüchtigung derzeit weder ausgeschlossen noch belegt werden. Für eine sichere Zuordnung fehlen momentan noch zahlreiche Angaben, insbesondere seitens des Klinikums. Über den diesbezüglichen Arbeitsaufwand bzw. die damit verbundenen Gebühren kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Es kann jedoch im Zuge der bisherigen wiederkehrenden Prüfung davon ausgegangen werden, dass ein beachtlicher Stau von Unterhaltungsmaßnahmen zu konstatieren ist.
Auch bezüglich der Nacharbeit zur Mängelbeseitigung können derzeit weder vom Aufwand noch von der Dauer her Angaben gemacht werden. Trotz der Kürze der Zeit sind jedoch bereits fünf ordnungsbehördliche Verfahren anhängig.
Im Zuge der Genehmigungstätigkeit wurden bisher 6 Anträge bearbeitet. Hinter diesen sechs Maßnahmen steht ein Bauvolumen von ca. 1,6 Millionen Euro bzw. Genehmigungs- und Abnahmegebühren in Höhe von 25.000 Euro.
FB 63 geht aufgrund der bisherigen Gespräche mit dem Klinikum von Investitionen in Höhe von mindestens 350 bis 400 Millionen Euro für die nächsten 10 Jahre, allein ein für Neubauten, aus. In der Aachener Tagespresse wurde sogar ein Betrag von 500 Millionen benannt. Es ist erfahrungsgemäß kaum zu erwarten, dass der kalkulierte Kosten- und Zeitrahmen eingehalten wird; zum anderen sind die notwenigen Unterhaltungsmaßnahmen des Bestandsbaues hierbei erkennbar nicht berücksichtigt. Zur besseren Information ist in der Anlage ein Teil der Medienberichterstattung beigefügt.
Das Investitionsprogramm soll nach den hier vorliegenden Angaben von der Mittelbereitstellung gesichert sein. Hinter dem Investitionsprogramm steht ein sehr dringender Bedarf am Ausbau der Infrastruktur, welcher mit diesen Maßnahmen geschaffen werden soll, insbesondere die Gestaltung zeitgerechter Operations-Bereiche. Geht man vorsichtig davon aus, dass nur die Neubaumaßnahmen vom Sachbearbeiter des FB 63 zu erledigen sind, entspricht dies bei einem zeitlichen Horizont von 10 Jahren einem Gebührenaufkommen für Genehmigungen und Abnahmen von ca. 1,6 bis 2,8 Millionen Euro, d.h. ca. 166.000 bis 280.000 Euro pro Jahr. Die Gebührenrechnung ist anhand der beigefügten Auflistung nachzuvollziehen. Die Aufstellung geht von der für die Gebührenerhebung ungünstigsten prozentualen Verteilung der Baukosten aus, welche nach dem Regelwerk möglich ist.
Die Beratungstätigkeit ist gebührenmäßig nicht zu veranschlagen. Es handelt sich nicht nur um eine gesetzlich vorgegebene Aufgabe, sondern ist auch ausdrücklich eine Selbstverpflichtung der Stadt Aachen, welche im Kooperationsvertrag mit dem Klinikum als bedeutsamen Standort Aachens eingegangen wurde.
Da es sich bei der Ausübung der Tätigkeit wie beschrieben um einen langfristigen Prozess handelt, ist die Befristung der Stelle nicht mit der Intention des Auftrages vereinbar und die Erledigung der Aufgabe nicht verzichtbar. Somit sollte die Stelle dauerhaft eingerichtet werden. Hinzu kommt, dass der durch Ausübung dieser Tätigkeit entstehende Ertrag die Kosten der Stelle voraussichtlich für mindestens 10 Jahre decken wird.
Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) wird gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2014)– zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) |
Ertrag | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Personal- | 147.400 € | 147.400 € | 442.200 € | 442.200 € | 0 € | 0 € |
Abschreibungen | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Ergebnis | 147.400 € | 147.400 € | 442.200 € | 442.200 € | 0 € | 0 € |
+ Verbesserung / | - 68.300 € |
- 204.900 €
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Finanzielle Auswirkungen ergeben sich zum einen theoretisch in Höhe der Personalkosten für die Einrichtung einer neuen EG 12-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2012/2013 sind hierfür jährlich 79.100 € anzusetzen.
Diese Personalkosten sind praktisch jedoch bereits in den kommenden Haushaltsjahren veranschlagt, da sich der Stelleninhaber in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei der Stadt Aachen befindet und ihm das Aufgabengebiet „Sachbearbeitung Uniklinikum Aachen“ nur aufgrund der bis 31.12.2013 befristeten Stelleneinrichtung auch befristet übertragen wurde. Es handelt sich deshalb bei der dauerhaften Stelleneinrichtung des Sachgebietes um keine Neueinstellung eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin, sondern um die Bindung von bestehendem Personal auf dieser Stelle.
Die Stelle Sachbearbeitung „Uniklinikum Aachen“ wurde wie in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 05.09.2012 beschlossen mit internem Personal besetzt. Mit Wirkung vom 01.01.2013 hat der erfahrene und nach Meinung von FB 63 sehr gut geeignete Architekt Herr Dipl.-Ing. Martin Schleich das Sachgebiet übernommen. Seine dadurch frei gewordene Sachbearbeiterstelle im FB 63 wurde, ebenfalls befristet für ein Jahr, extern ausgeschrieben und mit Wirkung vom 01.02.2013 besetzt. Diese Mitarbeiterin soll in der Konsequenz dann dauerhaft das alte Aufgabengebiet von Herrn Schleich übernehmen.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich für diese Stelle dann in Höhe der Personalkosten für eine EG 11-Stelle.
Gemäß KGSt-Materialien 2012/2013 sind hierfür jährlich 68.300 € anzusetzen.
Den Personalkosten stehen Mehreinnahmen durch Baugenehmigungsgebühren gegenüber, die sich in den nächsten 10 Jahren auf etwa 1,6 bis 2,8 Millionen Euro belaufen werden (siehe Erläuterungen).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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