Kenntnisnahme - A 61/0159/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bushaltestelle Lombardenstraßehier: Durchführungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30//Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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22.06.2005
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.06.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Durchführungsbeschluss für die Einrichtung der Fahrbahnrandhaltestelle „STAWAG“ in der Lombardenstraße an den im Lageplan Nr. 2005_007_L1a dargestellten Standorten unter Erhalt der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe zu fassen.
2. Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Maßnahme in der Lombardenstraße an den im Lageplan Nr. 2005_007_L1a dargestellten Standorten unter Erhalt der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsausschuss hat am 20.01.2005 die Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen auf der Lombardenstraße bei gleichzeitiger Entfernung der nordwestlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegenen Querungshilfe beschlossen. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluß in ihrer Sitzung am 15.02.2005 angeschlossen.
Nachdem sich die Verwaltung dafür ausgesprochen hat, den Durchführungsbeschluss unter Beibehalt der Querungshilfe zu fassen, hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 17.03.05 die Verwaltung beauftragt, Alternativstandorte für die Haltestelle in Fahrtrichtung Norden (Carolus Thermen) daraufhin zu prüfen, ob die Querungshilfe erhalten und gleichzeitig eine ungehinderte Vorbeifahrt an haltenden Bussen ermöglicht werden kann.
Der in der Anlage (Lageplan Nr. 2005_007_L1a: alternativer Standortvorschlag) dargestellte Standort liegt nördlich der vorhandenen Querungshilfe. Positiv ist hier zu vermerken, dass auch an diesem Standort ein- oder aussteigende Fahrgäste die Querungshilfe nutzen können. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass die größere Nähe zur nächsten Haltestelle „Carolus Thermen“ von der ASEAG kritisch gesehen wird.
Auf der Lombardenstraße beträgt die Fahrbahnbreite im betreffenden Abschnitt 10,40 m. An haltenden Bussen kann daher in der Regel vorbeigefahren werden.
Die Haltestelle wird in beiden Richtungen in der Hauptverkehrszeit jeweils viermal stündlich vom Busverkehr angefahren.
Durchführung der Maßnahme
Die Haltestellen selber sollen als Fahrbahnrandhaltestellen angelegt werden.
In der Anlage (Lageplan Nr. 2005_007_L1a: alternativer Standortvorschlag) wird für die Fahrtrichtung nach Norden ein alternativer Standort skizziert. Dieser ist gegenüber dem ursprünglich vorgeschlagenen Standort unmittelbar vor dem STAWAG-Gebäude um ca. 40 m nach Norden verschoben. Bei Halt an diesem neuen Standort verbleibt zwischen dem Bus und der Querungshilfe ein Abstand von ca. 20 m, so dass eine Vorbeifahrt am Bus problemlos möglich ist.
An diesem Standort befindet sich zurzeit ein Parkstreifen, der zugunsten der Haltestelle auf einer Länge von 14,35 m aufgegeben werden muss. Hier wird der Gehweg als Haltefläche bis zum Fahrbahnrand vorgezogen und Busbordsteine eingebaut.
Auf der gegenüberliegenden Seite befindet sich zur Zeit ebenfalls ein gepflasterter Parkstreifen, der zugunsten der Haltestelle auf einer Länge von 12 m aufgegeben werden muss. Auch hier wird der Gehweg als Haltefläche bis zum Fahrbahnrand vorgezogen und Busbordsteine eingebaut.
Die Baumfelder werden mit wasserdurchlässigem Pflaster so befestigt, dass sie für Fahrgäste begehbar werden.
Die Bauzeit wird etwa drei Wochen betragen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kosten der Umbaumaßnahmen werden sich am neuen Standort auf etwa 7.500 € belaufen. Die Stawag hat sich bereit erklärt, anfallende Kosten bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 € zu übernehmen. Bis zu dieser Höhe würde die Stawag auch die Kosten für eine eventuelle spätere Entfernung der Mittelinsel übernehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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88,2 kB
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