Entscheidungsvorlage - FB 45/0292/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

In seiner Sitzung am 08. Januar 2013 hat sich der Schulausschuss ausführlich mit der Thematik der Übernahme der Schülerfahrkosten im Bereich der Stadt Aachen beschäftigt. Es wird auf die seinerzeitige Vorlage (FB 40/0152/wp16) verwiesen. Die Vorlage nebst Niederschrift ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Rahmen der Beratung am 08. Januar 2013 hat der Schulausschuss folgende Beschlüsse gefasst:

 

  1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, ein Informationsblatt über die derzeitige Umsetzung der Schülerfahrkostenverordnung in Aachen zu erstellen. Dieses Informationsblatt soll allen Schulen bis zum 31. Januar 2013 vorliegen, sodass sicher gestellt ist, dass bei den Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen alle Eltern informiert werden können.

 

  1. Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, unter Einbezug der Schulen und der kommunalen Spitzenverbände Argumente zusammenzufassen, die eine Änderung der Schülerfahrkostenverordnung rechtfertigen würden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, das zuständige Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein- Westfalen mit der Bitte um Überarbeitung der Schülerfahrkosten-verordnung unter Beachtung des Konnexitätsprinzips anzuschreiben.

 

2. Sachstand
 

zu 1. Informationsblatt:

Entsprechend dem  Auftrag des Schulausschusses wurde vor dem 31. Januar 2013 ein Informations- Flyer über die Ansprüche auf Übernahme der Schülerfahrkosten erstellt und an die Schulen verteilt. Dieser Flyer wurde den Mitgliedern des Schulausschusses in seiner Sitzung am 12. März 2013 zur Kenntnis gegeben.

 

zu 2. Städtetag:

FB 45 hat den deutschen Städtetag, Dezernat Bildung, Kultur, Sport und Gleichstellung mit Schreiben vom 05.02.2013 im Sinne der Beschlussfassung angeschrieben. Dieses Schreiben ist in Kopie als Anlage 2 beigefügt.

 

Im Zuge des weiteren Schriftverkehrs wurde seitens des Städtetages angekündigt, dass die Thematik auf der Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses des Städtetages NRW am 29.05.2013 behandelt werden würde.

 

Mit Schreiben vom 18.07.2013 teilte der Städtetag nunmehr mit, dass aufgrund der Themendichte eine Behandlung der Thematik am 29.05.2013 nicht erfolgen konnte. Weiterhin, so ist diesem Schreiben zu entnehmen, wird aufgrund der aktuellen höchst konnexitätsrelevanten Diskussion im Schulbereich zur Inklusionsthematik  derzeitig nicht der Raum gesehen, die Forderung der Änderung der Schülerfahrkostenverordnung offensiv anzugehen.

 

Es wird auf das Antwortschreiben des Städtetages vom 18.07.2013 verwiesen, welches als Anlage 3 beigefügt ist.

 

Zu 3. Anschreiben an das Ministerium:

Ein entsprechendes Anschreiben an das Ministerium ist seitens der Verwaltung bisher nicht erfolgt, da dieses mit Informationen aus dem Städtetag angereichert werden sollte.

 

Die Verwaltung wird nunmehr losgelöst von der Position des Städtetages und den aktuellen Diskussionen im Bereich der Schulgesetzgebung ein entsprechendes Schreiben aus Sicht der Stadt Aachen an das Ministerium fertigen.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

keine

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen!

 

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Anlagen

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