Entscheidungsvorlage - B 03/0023/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungsplanung für den Ausbau der Lennéstraße sowie der Weststraße zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die vorgenannte Ausführungsplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft, Projekt 98 – 157, Blatt 20 und 21 von Mai 2005 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Lagepläne der Ausführungsplanung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungsplanung für den Ausbau der Lennéstraße sowie der Weststraße zur Kenntnis und beschließt die vorgenannte Ausführungsplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft, Projekt 98 – 157, Blatt 20 und 21 von Mai 2005 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Lagepläne der Ausführungsplanung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Erschließungsträgerin hat im Jahr 2004 mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) über die Ausarbeitung und Durchführung der städtebaulichen Planung für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 859 – Vaalser Straße / Halifaxstraße – abgeschlossen und sich darin verpflichtet, mit der Stadt einen Erschießungsvertrag für die Herstellung der im Plangebiet erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen. Nunmehr liegt die Ausführungsplanung für den endgültigen Ausbau der Erschließungsanlagen vor.

 

 

Lennéstraße

 

Die Fahrbahn und die Gehwege der Lennéstraße erhalten falls erforderlich eine neue Oberflächenbefestigung. Dies betrifft insbesondere den erweiterten Einmündungsbereich in die Vaalser Straße, da hier die öffentliche Verkehrsfläche neu aufgeteilt wird. Soweit notwendig wird daher hier auch der Unterbau verstärkt.

 

In diesem  Bereich wird die Fahrbahn auf ca. 9,75 m verbreitert, so dass zur Optimierung des Verkehrsflusses sowohl eine Rechts- als auch eine Linksabbiegespur angelegt werden kann. Hierdurch fallen auf der westlichen Gehwegseite vier Bäume weg, für die es jedoch Ersatzpflanzungen in der Weststraße geben wird. Um eine flüssige Ausfahrt in die Vaalser Straße und um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten wird an dieser Kreuzung eine Lichtsignalanlage installiert.

 

 Die Gehwege erhalten einen Plattenbelag 30/30/6 cm. Im Bereich der großen Baumgruppe auf der nordwestlichen Seite erhält der Gehweg eine wassergebundene Decke. Die Grundstücksein- und –ausfahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 cm befestigt. Die Gehwege werden durch Hochbordsteine und im Kreuzungsbereich der Vaalser Straße durch abgesenkte Rundbordsteine jeweils mit vorgesetzter, einzeiliger Basamentsteinrinne von der Fahrbahn abgegrenzt.

 

Die Oberflächenentwässerung wird ergänzt und angepasst. Die Beleuchtung wird in Abstimmung mit der STAWAG hergestellt.

 

 

Weststraße von Lennéstraße bis Unterführung Halifaxstraße

 

Die 6,50 m breite Fahrbahn wird in Asphalt einschließlich Unterbau befestigt und durch abgesenkte Rundbordsteine mit vorgesetzter, einzeiliger Basamentsteinrinne zum Parkstreifen und durch Hochbordsteine – ebenfalls mit vorgesetzter, einzeiliger Basamentsteinrinne – zum Gehweg abgegrenzt.

 

Es wird ein beidseitiger Parkstreifen in einer Breite von jeweils 1,80 m angelegt, der in Betonsteinpflaster 10/20/8 cm einschließlich Unterbau befestigt wird. Der Parkstreifen auf der südwestlichen Seite wird durchgängig ausgebaut , im Bereich des auf der westlichen Seite gelegenen Parkstreifens werden sieben neue Baumfelder angelegt, wodurch der Wegfall von vier Bäumen in der Lennéstraße kompensiert wird.

 

Der Gehweg wird auf der westlichen Seite überwiegend in einer Breite von ca. 1,60 m und auf der südwestlichen Seite von ca. 1,50 m ausgebaut und mit einem Plattenbelag 30/30/6 cm einschließlich Unterbau befestigt. Die Grundstücksein- und –ausfahrten werden in Betonsteinpflaster 10/20/10 cm angelegt. Zum Parkstreifen hin wird der Gehweg ebenso wie zur Fahrbahn durch Hochbordsteine mit vorgesetzter, einzeiliger Basamentsteinrinne abgegrenzt.

 

Die Oberflächenentwässerung wird ergänzt und angepasst. Die Beleuchtung wird in Abstimmung mit der STAWAG hergestellt.

 

Darüber hinaus wird durch die Erschließungsträgerin die Treppenanlage von der West- zur Halifaxstraße hergestellt.

 


 

Kostentragung

 

Die Erschließungsträgerin verpflichtet sich in dem abzuschließenden Erschließungsvertrag, alle durch die Herstellung der o. g. Erschließungsanlagen und die erforderlichen Anpassungsarbeiten entstehenden Kosten bis zur beitragsrechtlichen Abwicklung vorzufinanzieren. Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen durch die Stadt gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch (BauGB) nach der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen  „Lennéstraße“ und „Weststraße“ bleibt von diesem Vertrag unberührt. Die Aufwendungen der Erschließungsträgerin auf Grund dieses Vertrages werden mit den nach endgültiger Herstellung der Erschließungsanlagen „Lennéstraße“ und „Weststraße“ zu erhebenden Erschließungsbeiträgen verrechnet, soweit sie für die endgültige Herstellung dieser Erschließungsanlage erforderlich sind bzw. beitragsfähigen Aufwand darstellen.

 

Unabhängig von diesen Regelungen hat sich die Erschließungsträgerin im städtebaulichen Vertrag vom 15.06.2004 / 23.06.2004 zur Übernahme der Aufwendungen für die Herstellung der o. g. Treppenanlage in Höhe der seinerzeit ermittelten Schätzkosten von 10.000,00 € verpflichtet.

 

Die Verwaltung schlägt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vor, die Ausführungsplanung für den Ausbau der Lennéstraße sowie der Weststraße zur Kenntnis  zu nehmen und dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, die vorgenannte Ausführungsplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft, Projekt 98 – 157, Blatt 20 und 21 von Mai 2005 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Lagepläne der Ausführungsplanung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 22.06.2005 die Ausführungsplanung für den Ausbau der Lennéstraße sowie der Weststraße zur Kenntnis genommen und dem Verkehrsausschuss empfohlen, die vorgenannte Ausführungsplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft, Projekt 98 – 157, Blatt 20 und 21 von Mai 2005 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen Die Lagepläne der Ausführungsplanung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungsplanung für den Ausbau der Lennéstraße sowie der Weststraße zur Kenntnis und beschließt die vorgenannte Ausführungsplanung der Kempen Ingenieurgesellschaft, Projekt 98 – 157, Blatt 20 und 21 von Mai 2005 zum Gegenstand des Erschließungsvertrages zwischen der Erschließungsträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Lagepläne der Ausführungsplanung sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Erschließungsbeiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB), jedoch teilweise Erstattung derselben an die Erschließungsträgerin

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...