Entscheidungsvorlage - FB 52/0063/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf der Maßnahme an und beschließt, dem                     Tennisverein Aachen – Vaalserquartier 1986 e. V. (TVV) für die Errichtung einer Trainings-beleuchtungsanlage auf der Tennisanlage Weststraße einen Zuschuss aus städtischen Sportförder-mitteln in Höhe von maximal 3.041,00 Euro zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Tennisverein Aachen – Vaalserquartier 1986 e. V. (TVV) beantragt mit Schreiben vom 03.07.2013 einen Zuschuss für die Errichtung einer Trainingsbeleuchtungsanlage am Platz 1 der vereinseigenen Tennisanlage Weststraße.

 

Der TVV ist ein kleiner Tennisverein im Westen Aachens mit 4 Freiplätzen und einem Clubhaus an der Weststraße. Plätze und Clubhaus wurden, beginnend 1994, mit Eigenmitteln auf Basis von zwei langfristigen Darlehen der Sparkasse Aachen errichtet, die durch persönliche Bürgschaften abgesichert sind. Die Restschulden liegen aktuell bei ca. 66.000 Euro.

 

Das Gelände ist von der Stadt für 25 Jahre gepachtet, der ursprüngliche Pachtvertrag endete am 31.03.2019. Er wurde am 01.07.2013 verlängert bis zum 31.03.2024.

 

Der Verein hat sein Profil unter folgendem Motto zusammengefasst: „TVV – der familienfreundliche Tennisverein in ihrer Nähe“.

 

Die aktuelle Mitgliederzahl (Stand Anfang Juli 2013) beläuft sich auf 97 Mitglieder, davon 84 Mitglieder im Bereich Tennis und 13 passive Mitglieder aus den Bereichen Gymnastik und Badminton.

Von den 84 Tennisspielern entfallen 28 auf die Kategorie Jugendliche und Auszubildende/Studenten, das sind rd. 33%.

 

Dem allgemeinen Trend folgend, war die Mitgliederentwicklung im langfristigen Zeitraum deutlich rückläufig. So befand sich der Verein Ende 2011 durch die Mitgliederentwicklung sowie fehlgeschlagene Kooperationsüberlegungen in einer wirtschaftlich kritischen Situation.

Seit Beginn der Saison 2012 hat sich die Situation jedoch deutlich verbessert. So konnte der Verein in einer Saison 29 neue Mitglieder gewinnen. Da die Einnahmen des Vereins zu rd. 85 % auf Mitglieds-beiträgen basieren, ist der Mitgliedsbestand ein wesentlicher Faktor für die wirtschaftliche Situation des Vereins. Das Jahr 2013 wird er aller Voraussicht nach sogar mit einem kleinen Überschuss abschließen.

 

Mit der Trainingsbeleuchtungsanlage verfolgt der Verein das Ziel, durch erweiterte Spielmöglichkeiten in den Abendstunden die Konfliktsituation zwischen Jugendtraining und dem Bedarf berufstätiger Erwachsener zu entschärfen. Diese resultiert u. a. aus den geänderten Schulzeiten (Ganztagsschule), da es hierdurch zu verschobenen Jugendtrainingszeiten kommt.

 

Das verfolgte Konzept zur Errichtung der Trainingsbeleuchtungsanlage basiert auf dem Einsatz moderner, stromsparender Technologie (LED). Der Anlage käme damit im Aachener Raum eine Pilotfunktion zu.

 

Die Beleuchtungsanlage stellt ferner für den Verein einen Wettbewerbsfaktor dar. Der Verein benötigt weitere Mitglieder, um sich nachhaltig wirtschaftlich zu konsolidieren. Mit der Beleuchtungsanlage könnte zumindest in den nächsten Jahren ein Alleinstellungsmerkmal erreicht werden, um im Wettbewerb mit den großen, leistungsstarken Vereinen Grün-Weiß, Blau-Weiß und Laurensberg bestehen zu können.

 

Der Verein führt Anfang September über drei Wochen seine Clubmeisterschaft durch. In dieser Zeit kommt es häufig zu Kapazitätsengpässen, da viele Meisterschaftsspiele in der Woche nur in den Abendstunden durchgeführt werden können und Mitte September ein Spielen nach 20 Uhr aufgrund der Lichtverhältnisse kritisch wird. Daher beabsichtigt der Verein die Errichtung der Trainingsbeleuchtungsanlage vorzeitig auszuführen, um diese schon in dieser Saison (Frühherbst 2013) nutzen zu können. Dazu hat der Verein einen Kostenvoranschlag vorgelegt, der sich insgesamt auf 10.139,67 Euro beläuft.

 

Aufgrund der Dringlichkeit wurde dem Verein mit Schreiben vom 07.08.2013 gemäß Punkt 8 der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen die Genehmigung für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt, jedoch darauf hingewiesen, dass hiermit kein Anspruch auf einen Zuschuss verbunden ist.

 

Der städtische Zuschuss beträgt bei der Maximalhöhe von 30% der Gesamtkosten 3.041,00 Euro. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind vorhanden.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 2014 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

40.700 €

40.700 €

122.100 €

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...