Entscheidungsvorlage - B 03/0102/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Haupterschließungsstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Viktoriaallee“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS).


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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße Viktoriaallee wurde in den Jahren 2010 / 2011 neu ausgebaut. Der Ausbau war notwendig, weil sich die jeweiligen Teileinrichtungen in einem sehr schlechten technischen Zustand befanden. Weitere Instandsetzungsarbeiten waren im Hinblick auf das Ausmaß der Schäden wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten.

 

Die Viktoriaallee wurde bereits vor dem Krieg erstmalig hergestellt. In Anbetracht des Alters der Erschließungsanlage sowie der nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen entsprechenden Bauweise kam lediglich ein kompletter Neuausbau in Betracht. Dies wurde auch zum Anlass genommen, die jeweiligen Teileinrichtungen in ihrer räumlichen Ausdehnung umzugestalten, um die Verkehrsflüsse zu verbessern und Unfallrisiken zu minimieren. Dabei wurden die eingegangenen Bürgereingaben soweit wie möglich berücksichtigt.

 

Die Fahrbahn wurde bei ihrer erstmaligen Herstellung in Natursteingroßpflaster angelegt und im Laufe der Jahre mit großflächigen Asphaltflicken überzogen. Im Zuge der o.a. Baumaßnahme erhielt sie einen Komplettausbau aus Splittmastixasphalt, einer Binderschicht, einer asphaltgebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.

 

Vor dem Ausbau war das Parken innerhalb der Fahrbahn, im Bereich der Kirchenumfahrt auch auf den Gehwegen erlaubt. Durch den Neuausbau wurden erstmalig selbstständige Parkstreifen baulich angelegt. Hierbei wurde das Großpflaster verwendet, das zuvor im Fahrbahnbereich aufgenommen worden war. Die Bettung erfolgte auf Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht.

 

Die Gehwege wurden in Betonsteinplatten im Diagonalverband und Bischofsmützen hergestellt. Der Unterbau besteht aus Brechsand-Splittgemisch, einer hydraulisch gebundenen Tragschicht sowie einer Frostschutzschicht. Der Randabschluss entlang der Fassaden erhielt einen Natursteinpflasterstreifen. Zur Vorderseite wurden die Gehwege durch Naturbordsteine eingefasst.

 

Die Beleuchtungseinrichtungen waren veraltet und entsprachen nicht mehr dem heutigen Standard. Sie wurde im Rahmen der Baumaßnahme durch neue DIN-gerechte Leuchten ersetzt, so dass sich die Ausleuchtungssituation insgesamt verbessert hat.

 

Die vorhandenen alten und defekten Straßenentwässerungseinrichtungen entsprachen nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen. Es wurde eine neue Entwässerungsrinne in Form einer 3-zeiligen Natursteinpflasterrinne angelegt sowie neue DIN-gerechte Straßenabläufe eingebaut. Diese gewährleisten nunmehr für einen langen Zeitraum einen raschen und reibungslosen Abfluss des Oberflächenwassers.


Die Ausbaumaßnahme stellt eine nachmalige Herstellung nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) dar. Durch die Ausbaumaßnahme hat sich die Erschließungssituation der angrenzenden Grundstücke insgesamt verbessert. Damit gehen wirtschaftliche Sondervorteile für die betreffenden Grundstückseigentümer einher. Zum Ausgleich dieser Vorteile sind gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung (SBS) Beiträge zu erheben.

 

Die Einstufung der Straße „Viktoriaallee“ erfolgt als Haupterschließungsstraße gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe b) SBS. Der Anteil der Beitragspflichtigen am gekürzten beitragsfähigen Aufwand ergibt sich aus § 4 Abs. 3 Ziffer 2 SBS. Die Verteilung des von den Beitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Aufwandes erfolgt gemäß § 6 SBS und unter Berücksichtigung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS auf die Flächen der durch die Anlage erschlossenen Grundstücke entsprechend ihrer Größe und Ausnutzbarkeit. Unter Zugrundelegung der Ermäßigungsregelung nach § 7 SBS ergeben sich zwei unterschiedliche Beitragssätze. Die Ermittlung des gekürzten beitragsfähigen Aufwandes, des Anteils der Beitragspflichtigen sowie die Beitragssatzermittlung bitte ich der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2013

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2013

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

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0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

292.221,31 € Beiträge gem. § 8 KAG NW

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Anlagen

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