Kenntnisnahme - FB 61/0978/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Konzept zur Geschwindigkeitsüberwachung durch (stationäre) RadaranlagenRatsantrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2013, Nr. 287/16
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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19.09.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach § 48 Abs. 3 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) vom 13.05.1980 (GV. NW. 1980 S. 528) in der zur Zeit gültigen Fassung sind die Kreisordnungsbehörden unbeschadet der Zuständigkeit der Polizeibehörden zuständig für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten und der Befolgung von Lichtzeichenanlagen im Straßenverkehr an Gefahrenstellen. Die Verwaltungsvorschriften zu § 48 OBG präzisieren, was unter Gefahrenstellen zu verstehen ist. Dabei wird der Begriff der Gefahrenstelle in der novellierten Fassung der Verwaltungsvorschriften etwas großzügiger ausgelegt, als dies bislang der Fall war.
Die Vorschrift stellt nicht mehr wie bisher auf bestimmte Örtlichkeiten ab, sondern ermöglicht ausdrücklich den Einsatz an allen von schwächeren Verkehrsteilnehmern häufig genutzten Verkehrsstrecken. Diese Örtlichkeiten waren aber bislang schon Schwerpunkt der städtischen Überwachungstätigkeit im Rahmen der Schulwegsicherung und in der Nähe von Altenheimen, Kindergärten etc.. Darüber hinaus wird es den Ordnungsbehörden nun ermöglicht, dort zu messen, wo überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung festgestellt werden.
Vorrangige Ziele der Verkehrsüberwachung sind die Verkehrsunfallprävention sowie die Erhöhung der objektiven und subjektiven Verkehrssicherheit. Durch die Geschwindigkeitsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert sowie schädliche Umwelteinflüsse begrenzt werden. Daneben sollen die Verkehrsteilnehmenden zu verkehrsgerechtem und rücksichtsvollem Verhalten veranlasst werden. Da eine lückenlose Verkehrsüberwachung nicht möglich ist, sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind auf Unfallhäufungsstellen und -strecken oder schutzwürdige Bereiche zu konzentrieren.
Überwachungsmaßnahmen an anderen Stellen (z.B. bei Geschwindigkeitsreduzierungen aus Gründen des Lärmschutzes oder Messaktionen in Kooperation mit der Kreispolizeibehörde) sind dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings sind Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit entsprechend den Sach- und Personalressourcen vorrangig zu gewährleisten. Die Messstellen sowie Zeitpunkt und Dauer der Messungen sind im Benehmen mit der zuständigen Kreispolizeibehörde festzulegen.
Stationäre Anlagen für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten werden nur eingesetzt, wenn eine Unfallhäufungsstelle nicht oder nicht zeitnah durch verkehrsregelnde oder verkehrslenkende bauliche Maßnahmen beseitigt werden kann und davon auszugehen ist, dass diese Unfallhäufungsstelle über einen längeren Zeitraum bestehen wird und Maßnahmen mit mobilen Anlagen für die Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten keinen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der durch unangepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeiten verursachten Unfallzahlen leisten können. Diese Festlegung erfolgt durch die Unfallkommission.
Da die stationären Anlagen sehr kostenintensiv sind und letztlich nur punktuell wirken, ist der Einsatz mobiler Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu bevorzugen.
Derzeit werden in 60 Straßen der Stadt an verschiedenen Positionen Messpunkte im Rahmen der technischen und personellen Möglichkeiten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung überwacht. Ergänzend werden in enger Absprache mit der Polizei im Rahmen der Verkehrsunfallprävention Messpunkte auf den Hauptverkehrsachsen (Vaalser Straße, Krefelder Straße, Jülicher Straße, Adalbertsteinweg, Trierer Straße, Monschauer Straße) bedient.
Die Verwaltung verfügt bei drei Außendienstmitarbeitern über zwei Fahrzeuge zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung. Im Jahr 2010 wurden 23.715, in 2011wurden 24.473 und in 2012 wurden 26.117 Verfahren aus der mobilen Überwachung eingeleitet. Die städtischen Dienststellen werden weiter in Absprache mit der Polizei die Messstellen unter Berücksichtigung der neuen Erlasslage festlegen und eine möglichst flächenhafte Überwachung durchführen. Dabei wird weiterhin schwerpunktmäßig auf den Einsatz mobiler Messgeräte gesetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,5 kB
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