Entscheidungsvorlage - B 06/0096/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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18.09.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, mit der Vertretung der Stadt Aachen in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Frau Stadtdirektorin Annekathrin Grehling zu beauftragen. Beide haben das Recht, einen anderen Beamten oder Angestellten zu bevollmächtigen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 113 (1) der GO NRW haben die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen,
Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, die Interessen der Gemeinde zu verfolgen. Sie sind an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden.
In Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist,
vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter dazu zählen (§ 113 (2) GO NRW).
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.11.2009 beschlossen, mit der Vertretung der Stadt in allen Haupt- und Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften, an denen die Stadt beteiligt ist, Herrn Oberbürgermeister Marcel Philipp und im Falle seiner Verhinderung Herrn Stadtdirektor Rombey zu beauftragen. Darüber hinaus wurde beiden - analog zu § 113 (2) GO NRW - das Recht eingeräumt, einen anderen Beamten oder einen Angestellten zu bevollmächtigen.
Durch das Ausscheiden des ehemaligen Stadtdirektors Rombey als städtischer Beigeordneter und die erfolgte Bestellung der Stadtkämmerin Grehling zur Stadtdirektorin ist eine Aktualisierung des Ratsbeschlusses zur Vertretung der Stadt in Haupt- und Gesellschafterversammlungen vom 18.11.2009 erforderlich.