Entscheidungsvorlage - FB 61/0975/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt fasst zu den aus der Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013 sich ergebenden Änderung der Konzentrationsfläche im Teilabschnitt A , Bereich Münsterwald und B 258 - Fläche Nr. 2 folgenden Beschuss:

 

Die Stadt Aachen beabsichtigt im Stadtgebiet weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Im Rahmen der gesamträumlichen Betrachtung des Stadtgebietes wurden harte und weiche Kriterien in dem „gesamträumlichen Planungskonzept für die Nutzung von Windenergie in der Stadt Aachen” dargestellt. Hierzu zählt auch die Abstandsregelung von 500 m zu Einzelhöfen und Ansiedlungen im Außenbereich entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm. Diese Rahmenbedingung diente als Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Südlich der geplanten Konzentrationsfläche Nr. 2 des Teilabschnittes A befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen, östlich der B 258 eine Gebäudegruppe im Außenbereich (Münsterbildchen) die entsprechend des 500m Abstandes zu werten ist. Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe ist die Konzentrationsfläche entsprechend anzupassen. Die von der Genehmigung ausgenommene Fläche von ca. 1,9 ha wird durch den Rat der Stadt in der vorgelegten Fassung bestätigt und die Anlage 1 zur Genehmigung wird Bestandteil der Begründung. Darüber hinaus bestätigt der Rat der Stadt die redaktionellen Änderungen in Begründung, Umweltbericht sowie Zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Fassung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen –

 

hier: - Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 05.08.2013

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachen wurde mit Schreiben vom 05.08.2013 - AZ: 35.2.11-01-43/13 - die Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch durch die Bezirksregierung Köln mit Ausnahme einer Teilfläche im Teilabschnitt A, Bereich Münsterwald und B258 erteilt.

Mit der Genehmigung ergingen auch zwei Hinweise.

 

In der Begründnung zur Genehmigung wird ausgeführt, dass das im gesamträumlichen Planungskonzept der Stadt Aachen dargelegte Kriterium der Abstandsregelung von 500 m zu Einzelhöfen und Ansiedlungen im Außenbereich entsprechend der Vorgaben der TA-Lärm nicht konsequent angewandt sei. Nach Prüfung der Unterlagen ist diese Feststellung richtig. Vorliegend entspricht der Abstand zur der östlich der Monschauer Straße (B 258) liegenden Gebäudegruppe im Außenbereich (Münsterbildchen) nur ca. 423 m. Da die Kriterien des Planungskonzeptes einheitlich anzuwenden sind, sollte die Flächenreduzierung anerkannt und durch Ratsbeschluss bestätigt werden. Dadurch wird das gesamträumliche Planungskonzept mit der Anwendung der harten und weichen Tabukriterien unverändert und konsequent umgesetzt.

 

Darüber hinaus teilte die Bezirksregierung in ihrer Genehmigung noch Hinweise mit. Hierbei handelt es sich

1. um die Berücksichtigung der Via Avantis im Teilabschnitt B

2. um die Berücksichtigung fortschreitender technischer Entwicklung, die im Genehmigungsverfahren Relevanz haben.

 

Bezüglich der zu 1. genannten Via Avantis ist festzustellen, dass sich die Trassenführung fortschreitend konkretisiert. Da jedoch ein rechtsverbindliches Verfahren hierzu noch nicht abgeschlossen ist und eine rechtsverbindliche Trassierung noch nicht gegeben ist, ist im Genehmigungsverfahren durch entsprechende Beteiligung der Träger die Berücksichtigung der Trasse abzustimmen.

Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung beinhaltet bereits einen solchen Hinweis um sicher zu stellen, dass dieser Aspekt für das immissionsschutzrechtliche Verfahren von besonderer Bedeutung ist.

 

Vorschlag der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Aachen vor, der Genehmigung beizutreten und die Fläche im Teilabschnitt A, Fläche Nr. 2 entsprechend der Roteintragung durch die Bezirksregierung Köln zu reduzieren.

Die auszunehmende Fläche ist ca. 1,9 ha groß. In Folge dessen ändert sich die Flächenbilanz von vorher ca. 173,0 ha der Konzentrationsflächen insgesamt auf ca. 171,1 ha, die der Fläche des Teilbereich A von ca. 115,6 ha auf ca. 113,7 ha.

In der Begründung wurden die folgenden Positionen redaktionell ergänzt bzw. angepasst:

- Flächengrößen und Prozente

- Punkt 10 - Beteiligung der Bezirksregierung Köln auf Seite 13

- Punkt 2.2 - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung/ Flächennutzungsplanderung die letzten beiden Absätze auf Seite 20.

 

Die beschriebenen redaktionellen Änderungen sind Bestandteil der Begründung und des Umweltberichtes mit denen der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung 21.11.2012 die Änderung Nr. 117 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen - beschlossen hat und werden durch den Beitrittsbeschluss bestätigt. Darüber hinaus ist die angepasste Zusammenfassende Erklärung Bestandteil des Ratsbeschlusses.

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Anlagen

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