Entscheidungsvorlage - FB 45/0303/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution „Schulsozialarbeit muss fortgeführt werden“Antrag SPD-Fraktion vom 25.06.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/500, Herr Drescher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.09.2013
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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26.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
2) Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so rechtzeitig vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen gewährleistet bleibt.
3) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
4) Der Schulausschuss beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Vertragsverlängerungen für die Schulsozialarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Drittmittel so rechtzeitig vorzunehmen, dass die personelle Kontinuität in den Schulen gewährleistet bleibt.
5) Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses sowie des Schulausschusses, die in der Anlage beigefügte Resolution zur Weiterführung und Verstetigung der Schulsozialarbeit zu verabschieden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt beantragt folgende Beschlüsse bezüglich einer dauerhaften Weiterführung der Schulsozialarbeit im Rat der Stadt zu fassen:
1.) Der Rat der Stadt möge die in der Anlage beigefügte Resolution verabschieden mit der er die Bundesregierung auffordert „die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes über den 31.12.2013 hinaus sicher zu stellen und die Leistungen in Höhe von 400 Millionen Euro pro Jahr zu entfristen“.
2.) Der Rat erwartet von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin, auch im Bundesrat, für eine Entfristung der Mittel einsetzt.
3.) Die Verwaltung wird gebeten, sich mit allen Mitteln für die Sicherung der bisher geschaffenen Stellen in der Schulsozialarbeit einzusetzen und mit den Kostenträgern eine langfristige Lösung zu finden.
2. Sachstand Schulsozialarbeit in Aachen
Der Rat der Stadt hat in der Sitzung am 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher Beratung im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im Schulausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst „die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18 Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen.
Die Fachverwaltung hat in der gemeinsamen Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und des Schulausschusses am 12.03.2013 einen ersten Sachstandsbericht zur Arbeit der SchulsozialarbeiterInnen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vorgelegt. Hierin wurde deutlich, dass die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Inanspruchnahme schulsozialarbeiterischer Leistungen immens hoch ist. Dies belegen die statistischen Auswertungen der Arbeit, die in der o.g. Sitzung dargestellt wurden. Die mit den Schulleitungen durchgeführten Qualitätsdialoge zeigten, dass von diesen die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit ausnahmslos betont wurde. Der im Vorfeld des Einsatzes angenommene Bedarf für Schulsozialarbeit hat sich mehr als bestätigt.
Da die Finanzierung der derzeitigen zusätzlichen Schulsozialarbeiterstellen aus in 2011 und teilweise 2012 nicht verausgabten Mitteln gebildeten Rückstellungen bis zum Ende des Schuljahres 2014/15 gewährleistet ist, ist die Fachverwaltung der Auffassung, dass es zum jetzigen Zeitpunkt angezeigt ist, die entsprechenden Vertragsverlängerungen vorzunehmen, um so die seitens des Bundes bereit gestellten Mittel in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Überregionale Aktivitäten:
Die Bürgermeisterkonferenz hat am 05.03.2013 an alle involvierten und damit zuständigen Ministerien des Bundes und des Landes NRW den Appell gerichtet, über den 31.12.2013 hinaus die Förderung der Schulsozialarbeit verlässlich im bisherigen Umfang sicher zu stellen.
Der Deutsche Städtetag hat mit Beschluss seines Hauptausschusses am 23.04.2013 festgestellt, dass eine dauerhafte Finanzierung der Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln unerlässlich ist und die erfolgreiche Förderung zusätzlicher Schulsozialarbeit fortgesetzt werden muss.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2013 beschlossen, einen u.a. von der Landesregierung NRW diesbezüglich eingebrachten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Am 29.05.2013 wurde der Gesetzentwurf des Bundesrates „zur Änderung des zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen“ in den Deutschen Bundestag eingebracht. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Stellungnahme die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs ausdrücklich begrüßt. Bereits in seiner Stellungnahme vom 28.02.2013 hatte er sich „für eine über das Jahr 2013 hinausreichende Finanzierung und Verstetigung zusätzlicher Schulsozialarbeit ausgesprochen“.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 den Gesetzesantrag des Bundesrates an die Ausschüsse überwiesen.
Vor diesem Hintergrund und nachdem auch eine Reihe anderer Kommunen Resolutionen zur Weiterfinanzierung der zusätzlichen Schulsozialarbeit verabschiedet haben, empfiehlt die Verwaltung, dass auch seitens des Rates der Stadt Aachen eine entsprechende Resolution verabschiedet wird.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
Keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen (Rückstellungen)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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451,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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401,6 kB
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