Kenntnisnahme - FB 45/0301/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
PiA - Positiv Aufwachsen in Aachen, Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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17.09.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Am 21. April 2010 beschloss der Rat der Stadt Aachen den ersten Baustein des Präventionsprojektes PIA – Positiv Aufwachsen in Aachen - zu realisieren.
Wesentliches Element dieses Bausteins ist der „Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen“ mit dem Baby-Begrüßungspaket. Dieser Baustein sollte zunächst als Pilotprojekt in den Lebensräumen Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord realisiert werden.
Das Projekt war befristet bis zum 31. Dezember 2011 und sollte danach eventuell auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden (siehe KJA – Vorlage vom 01.03.2010, FB 51/0026/WP 16 der Stadt Aachen).
Zu der Pilotphase gehörte auch die Evaluierung des Besuchsdienstes.
Nach einer Vorbereitungsphase, in der das Baby-Begrüßungspaket, die Inhalte und der Elternbegleitordner gestaltet wurden und die Vernetzung mit den Akteuren/Anbietern im jeweiligen Lebensraum erfolgte, startete der Besuchsdienst in Kooperation mit FB 45/390 (Team Beratung in Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften).
Die Evaluierung umfasste die ersten 12 Monate der durchgeführten Hausbesuche. Im Oktober 2011 wurden im KJA die Zwischenergebnisse der Evaluierung präsentiert (FB 51/0130/WP16), das Endergebnis lag im März 2012 vor.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen der Stadt Aachen sehr gut angenommen worden war. Die Rücklaufquote der an die Eltern versandten Fragebögen war gut (48 %). 96 % der Antwortenden begrüßten es, dass die Stadt Aachen einen Besuchsdienst mit dem Baby-Begrüßungspaket eingerichtet hatte. Von 90 % der Antwortenden wurde das Gespräch mit dem Besuchsdienst als hilfreich bis sehr hilfreich eingeschätzt, 94 % der antwortenden Eltern fanden den Elternbegleitordner hilfreich.
90 % der Eltern hatten lt. Erhebungsbogen des Besuchsdienstes einen Beratungsbedarf.
Der Evaluationsbericht ist im Anhang beigefügt.
Der Rat der Stadt Aachen beschloss im Frühjahr 2012, die Pilotphase des Besuchsdienstes mit reduziertem Budget (50.000 Euro Personalkosten und 5.000 Euro Sachkosten) bis zum 31. Dezember 2013 zu verlängern. Die drei Lebensräume Aachen-Nord, Haaren und Verlautenheide wurden beibehalten.
2. Organisatorische Umsetzung
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen besteht aus den beiden Elementen Hausbesuche und Netzwerkarbeit.
2.1 Hausbesuche
Die Hausbesuche werden von insgesamt 2 Mitarbeiterinnen durchgeführt.
Da in Aachen etwa 30 % der Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, werden diese Eltern – unter Nutzung der bereits vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsdienstleistung nach § 52a SGB VIII – durch eine Mitarbeiterin des Teams Beratung in Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften, besucht. Im Pilotgebiet sind dies etwa 12,5 % der Eltern.
Der überwiegende Anteil der Hausbesuche (ca. 87,5 %) sowie die Netzwerkarbeit werden von einer Mitarbeiterin des Teams FB 45/302 durchgeführt.
2.2 Netzwerkarbeit
Durch seine Vernetzung mit den Anbietern und Akteuren vor Ort ist der Besuchsdienst ein wesentlicher Bestandteil der Frühen Hilfen in der Stadt Aachen.
In regelmäßig sich treffenden Arbeitskreisen findet ein gegenseitiger Austausch der Netzwerkpartner statt und Informationen werden untereinander weitergegeben oder es wird zu bestimmten Themen referiert. Zudem werden im Hinblick auf die jeweilige Situation im Stadtteil bei Bedarf Schritte zur Verbesserung der Situation im Stadtteil eingeleitet.
3. Bisheriger Verlauf des Projektes
Im Zeitraum 01.12.2010 bis 31.12.2012 (2 Jahre) wurden insgesamt 560 Geburten durch das Einwohnermeldeamt mitgeteilt. Alle Familien wurden mit einem Terminvorschlag zur Überreichung des Baby-Begrüßungspaketes und mit dem Angebot eines persönlichen Gespräches angeschrieben. 454 Familien haben dieses Angebot sehr gerne angenommen (81,07 % der angeschriebenen Familien). Somit wurde der Zielvorgabe des Konzeptes von PiA, 80 % der Eltern zu erreichen, voll entsprochen.
Viele Eltern hatten sich auf den Besuch vorbereitet und stellten gezielt Fragen. Wenn Eltern dem Angebot zunächst skeptisch gegenüber standen, waren sie in der Regel zum Ende des Besuches von der Notwendigkeit und dem Sinn des Besuchsdienstes überzeugt, da sich im Verlauf des Gesprächs das eine oder andere zu besprechende Thema ergab oder Fragen gestellt wurden. Andere Eltern warteten schon auf den Besuchsdienst und zeigten sich sehr froh über dieses Angebot. „Die Stadt denkt an uns“, „wir bekommen von der Stadt etwas geschenkt“.
Dem Grundgedanken von PiA, „früh und vernetzt den Eltern Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote anzubieten, damit kein Kind „durchs Netz fällt“ und somit die Erziehungskompetenz der Eltern zu steigern, wird durch den Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen voll Rechnung getragen.
4. Übersicht über die bisherigen Kontakte
Da der Zeitraum 01.12.2010 bis 30.11.2011 evaluiert worden ist (s. Anlage Ergebnisbericht der Evaluierung), wird im Folgenden näher auf den Zeitraum 01.12.2011 bis zum 31.12.2012 eingegangen. In diesem Zeitraum wurden durch das Einwohnermeldeamt 262 Geburten mitgeteilt.
Themen
| Häufigkeit | Inhalte | Maßnahmen |
Vernetzung
| 65 | Unsicherheit in der Rolle als Mutter/Eltern, Überforderung vermeiden, Kontakt mit anderen Müttern/ Eltern
| Beratung d. Besuchsdienstes, Empfehlung/Vermittlung in Eltern-Kind-Angebote wie Müttercafe, Guter Start, Fun-Baby, Meine Familie, unser Viertel… u.a. |
Kinderbetreuung | 55 | KiTa - Plätze, U-3-Plätze, Tagesmütter | Information und Beratung durch den Besuchsdienst, unmittelbare Vermittlung eines Geschwisterkindes in eine KiTa, da dringender Förderbedarf
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Recht | 24 | Fragen zu Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
| umfassende Rechtsberatung durch die Mitarbeiterin von FB 45/390 |
Finanzen | 21 | Schulden, Konflikte mit der ARGE, Fragen zu Elterngeld, Kindergeld u.a. | Beratung des Besuchs- Dienstes, Kooperation mit dem und/oder Vermittlung an den SKM |
Säuglingspflege | 13 | Schlafrhythmus des Babys, Kolliken, wann soll der erste Brei gegeben werden, Stillprobleme, U-Untersuchungen u.a.
| Beratung d. Besuchsdienstes, Vermittlung an „Frühe Hilfen“ (Stillprobleme) |
Bildung | 10 | Schulabschluss nach- holen, Beruf wechseln, welche Möglichkeiten habe ich?
| Bildungsberatung (die Mitarbeiterin von FB 45/302 ist Bildungsberatungslotsin) |
Erziehung | 7 | Umgang mit eifersüchtigen Geschwistern, „verwöhne ich mein Baby ?“ | Beratung d. Besuchsdienstes |
Partnerschaft | 2 | Trennung vom Kindes- Vater, Besuchsregelung mit dem Kindesvater
| Beratung d. Besuchsdienstes Evtl. Vermittlung an das Sozialraumteam |
Andere Interessen an Angeboten | 24 | Wohnungssuche, Aufenthaltsstatus, Sprachkurse, Mutter-Kind-Kur, Arbeitslosigkeit u.a. | Beratung d. Besuchsdienstes, Kooperation mit der GeWoGe, Kooperation mit der AWO, Vermittlung an die Stabsstelle Integration oder den Caritasverband (Integrationsagentur)
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| 8 | Erschöpfte Mutter, Unsicherheit in der Mutterrolle, zu wenige Kontakte, Probleme beim Stillen, Probleme in der Mutter-Kind-Bindung, Isolation, Lücken in der Angebotsstruktur von Aachen-Nord
| Anbindung an Wellcome, Anbindung an Fun-Baby, Vermittlung an die Familien- Patenschaften, Anbindung an „Frühe Hilfen“, Begleitung zu „Guter Start ins Leben“, Begleitung zum Stadtteilbüro |
Kindeswohl | 1 | Überforderung einer alleinerziehenden Mutter mit 4 kleinen Kindern in einer Krisensituation | Praktische Unterstützung der Mutter durch den Besuchsdienst, Information an das Sozialraumteam zur Situation in der Familie |
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen geht unterschiedslos auf alle Familien mit Neugeborenen im Pilotgebiet zu.
Die Familien fühlen sich durch den Besuch und das Baby-Begrüßungspaket wertgeschätzt und begrüßen diese Maßnahme der Stadt.
Durch den Elternbegleitordner im Baby-Begrüßungspaket, der in den Gesprächen immer in Kurzform vorgestellt wird, erhalten die Eltern alle wichtigen Informationen der Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Familie in ihrem Stadtteil sowie auch innerhalb der Stadt. Der Ordner findet bei den Eltern sowie bei den Einrichtungen im Pilotgebiet eine äußerst hohe positive Resonanz, da er alle wichtigen Informationen für die Familien bündelt wie z.B.
- finanzielle Hilfen für die Familien,
- Babypflege,
- Kinderbetreuung,
- Beratungsstellen für Erziehungs- und Familienberatung,
- Beratungsstellen für Eltern mit Migrationshintergrund,
- Familienbildung,
- Beratung und Unterstützung für Alleinerziehende,
- Eltern-Kind-Gruppen,
- Müttercafes u. a.
Zudem enthält der Elternbegleitordner die Elternbriefe des Arbeitskreises „Neue Erziehung“, Berlin (ANE), eine Notfallnummern-Liste sowie Gutscheine.
Die Familien schätzen es sehr, dass sie sich nicht mehr alle Informationen selbst zusammen suchen müssen, und oftmals sind die Angebote und Möglichkeiten der Beratung innerhalb der Stadt Aachen nicht oder nicht vollständig bekannt.
Auf dringende Anfrage wurde der Ordner allen Familienzentren, KiTas und Beratungsstellen im Pilotgebiet zur Verfügung gestellt. Die Einrichtungen nutzen den Ordner im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit. Immer wieder bitten auch Einrichtungen außerhalb des Pilotgebietes um den Ordner.
Es gibt vermehrt Anfragen von Familien außerhalb des Pilotgebietes, das Baby-Begrüßungspaket erhalten zu dürfen. Auch wenden sich Einrichtungen an den Besuchsdienst, wenn eine Familie mit einem Neugeborenen außerhalb des Pilotgebietes umfassenden Beratungsbedarf hat.
Der Besuchsdienst verringert bei den Eltern die Schwellenangst, sich bei Bedarf Beratung und Unterstützung einzuholen. Durch das Kennenlernen einer Fachkraft der Behörde in einem positiven Rahmen wird zu den Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Aachen eine Brücke gebaut.
Die Mitarbeiterinnen des Besuchsdienstes stellen sich auf die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedarfe der Familien ein. Nach einer schwierigen Schwangerschaft und Geburt hat manche Mutter das Bedürfnis darüber zu reden. Viele Familien wohnen in beengten Wohnverhältnissen, oder es gibt Probleme mit dem Jobcenter, u. a. Hier wird mit den verschiedenen Fachstellen kooperiert oder dorthin vermittelt (siehe auch die Tabelle auf Seite 5).
Den Eltern wird grundsätzlich angeboten, sich auch bei zukünftig auftretenden Fragen oder Problemen an den Besuchsdienst zu wenden, oder sie zu einem Unterstützungsangebot zu begleiten, was auch genutzt wird.
Die Eltern melden sich in Folge z.B. bei Fragen zu KiTa-Plätzen, zum Elterngeld, bei Beziehungsproblemen, oder sie bitten darum, ihnen beim Ausfüllen eines Antrages zu helfen. Es fanden bisher durch die Begleitung von Müttern in ein Unterstützungsangebot (Müttercafe, Guter Start ins Leben) mehrere Folgekontakte statt.
5. Fazit der Fachverwaltung
Nach den gesetzlichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes vom 01.01.2012 soll der örtliche Träger der Jugendhilfe den Eltern sowie den werdenden Müttern und Vätern im Rahmen eines persönlichen Gespräches Informationen über Möglichkeiten der Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren zukommen lassen. Auf Wunsch der Eltern kann dies im Rahmen eines Hausbesuches erfolgen.
5.1 Gesetzliche Grundlage und deren Bewertung
Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 besagt in Artikel 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
§ 2 KKG Information der Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung
1. Eltern sowie werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote im örtlichen Einzugsbereich zur Beratung und Hilfe in Fragen der Schwangerschaft, Geburt und der Entwicklung des Kindes in den ersten Lebensjahren informiert werden.
2. Zu diesem Zweck sind die nach Landesrecht für die Information der Eltern nach Absatz 1 zuständigen Stellen befugt, den Eltern ein persönliches Gespräch anzubieten. Dieses kann auf Wunsch der Eltern in ihrer Wohnung stattfinden. Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, bezieht sich die in Satz 1 geregelte Befugnis auf die örtlichen Träger der Jugendhilfe.
Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes, da er alle Eltern von Neugeborenen im Pilotgebiet anschreibt und ein persönliches Gespräch zu Leistungs- und Unterstützungsangeboten die Familie betreffend im Rahmen eines Hausbesuches anbietet.
Auch wird bei der Realisierung des Besuchsdienstes zum Wohle junger Familien bereits auf die im Bundeskinderschutzgesetz geforderten vorhandenen und etablierten Netzwerkstrukturen zurückgegriffen.
Der Besuchsdienst öffnet den Familien Türen zum Beratungs- und Unterstützungsangebot der Stadt und trägt somit dazu bei, das Bild des Jugendamtes in der Wahrnehmung der Familien positiv zu verändern und die Behörde zunehmend als unterstützenden und helfenden Partner wahrzunehmen.
Der Besuch der Familien in ihrem häuslichen Umfeld trägt dazu bei, Belastungen und/oder Überforderungen in einer Familie frühzeitig zu erkennen. Die Fachkräfte des Besuchsdienstes beraten dann unmittelbar vor Ort oder vermitteln in Hilfsangebote und setzen diese in Gang. Somit wird einer Überforderung von Müttern/Eltern zu einem frühen Zeitpunkt entgegengewirkt und einer möglichen Kindeswohlgefährdung vorgebeugt.
5.2 Konsequenz
Aufgrund der zeitlichen Befristung des Besuchsdienstes bis zum 31.12.2013 gilt es, eine Perspektive über die Befristung hinaus zu entwickeln, um weiterhin den Anspruch des Bundeskinderschutzgesetzes zu erfüllen. Hierzu müsste das Angebot des Besuchsdienstes auf das gesamte Stadtgebiet für alle – werdenden - Eltern der Stadt ausgeweitet werden.
Der FB 45 sieht in diesem Zusammenhang insgesamt 6 Möglichkeiten den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
5.2.1 Konzept 1:
Es bleibt bei der bisherigen Regelung. Der Besuchsdienst für Eltern von Neugeborenen wird weiterhin nur im Pilotgebiet Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord durchgeführt.
Alle Eltern mit einem Neugeborenen im Pilotgebiet werden angeschrieben und besucht. Die Hausbesuche werden durch eine pädagogische Fachkraft durchgeführt. FB 45/390 führt die Hausbesuche bei den nicht miteinander verheirateten Eltern durch.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 55.000 € (Personal- und Sachkosten).
5.2.2 Konzept 2:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Nur Eltern mit ihrem ersten Baby werden angeschrieben und besucht. Pädagogische Fachkräfte führen die Hausbesuche durch.
Die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern der Erstgeborenen werden durch FB 45/390 durchgeführt.
Um wie viel sich die Zahl der zu besuchenden Familien im Vergleich zu Konzept 1 verringert, ist zzt. nicht bezifferbar. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Besuche um rund ein Drittel reduzieren werden.
Eine Personalaufstockung wird für erforderlich gehalten.
5.2.3 Konzept 3:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet.
Allen Eltern von Neugeborenen wird schriftlich zur Geburt ihres Kindes gratuliert und ihnen das Angebot des Hausbesuches gemacht. Der Hausbesuch wird durch pädagogische Fachkräfte durchgeführt.
Bei den nichtehelichen Eltern wird der Hausbesuch weiterhin durch FB 45/390 durchgeführt.
Hierbei wäre eine Personalaufstockung erforderlich.
2012 wurden stadtweit 2068 Geburten gemeldet.
Davon waren bei 629 Geburten die Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet (30,42 %).
Bei Ausweitung des Besuchsdienstes für Eltern von Neugeborenen auf das gesamte Stadtgebiet wird der Besuchsdienst für diese Eltern (ca. 30 %) durch das Team Beratung in Vaterschaftsfragen und Unterhaltsangelegenheiten, Beistandschaften (FB 45/390) durchgeführt.
Für die verbleibenden 1439 Neugeborenen werden - in der Annahme, dass auch in Zukunft ca. 80 % der Eltern von Neugeborenen zu erreichen sind - insgesamt 2,5 Vollzeitstellen (Sozialarbeiter) benötigt.
Bei Realisierung des Konzeptes 3 würden ca. 160.000 € an Personalkosten, an Sachkosten max. 60.000 € (Taschen, Ordner, Druckkosten, Rauchmelder, Fieberthermometer, Baby-Zahnbürsten, Fahrtkosten) anfallen.
Der Umfang der Ausweitungskosten des Besuchsdienstes auf das Gesamtstadtgebiet würde sich somit insgesamt, bei Beibehaltung des bisherigen Standards auf ca. 220.000 € belaufen.
Um Kosten zu reduzieren könnten die Standards des Besuchsdienstes in folgenden Bereichen reduziert werden:
Im Päckchen befinden sich nur noch Sponsorengeschenke, keine Rauchmelder, keine Fieberthermometer, keine Baby-Zahnbürsten. Somit verringern sich die Kosten um ca. 17.000,00 € auf ca. 203.000 €.
Verzichtet man weiter auch auf den Farbdruck im Elternbegleitordner, verringern sich die Kosten um weitere 19.000 € auf ca. 184.000 €.
5.2.4 Konzept 4:
Der Besuchsdienst wird vom Pilotgebiet Haaren, Verlautenheide und Aachen-Nord auf 3 weitere Stadtteile ausgeweitet mit dem langfristigen Ziel der gesamtstädtischen Ausweitung.
Alle Eltern von Neugeborenen in den 6 Stadtgebieten werden mit dem Angebot des Hausbesuches angeschrieben. Die Hausbesuche werden durch pädagogische Fachkräfte durchgeführt.
Die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern in den 6 Stadtgebieten würden durch FB 45/390 durchgeführt.
Die Kosten werden auf ca. 110.000 € geschätzt - unter der Annahme einer in etwa gleich hohen Geburtenrate wie im Pilotgebiet - inkl. Personalaufstockung einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft (Teilzeit) sowie den benötigten Sachkosten.
5.2.5 Konzept 5:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Alle Eltern von Neugeborenen werden angeschrieben und besucht.
FB 45/390 führt die Hausbesuche bei den nichtehelichen Eltern durch.
Die weiteren Hausbesuche würden von Ehrenamtlern durchgeführt. Pro Sozialraum müssten durch die pädagogische Fachkraft möglichst 2 Ehrenamtler angeworben, fachlich geschult und begleitet werden, sowie die Hausbesuche mit der pädagogischen Fachkraft reflektiert werden.
Die freien Träger innerhalb der Stadt würden entsprechend eingebunden.
Kosten entstehen für die päd. Fachkraft, die Sachkosten (Baby-Begrüßungspaket) und für die Aufwandsentschädigungen (u.a. Fahrgeld) der Ehrenamtler.
In Anlehnung an die Erfahrung von anderen Gemeinden würden die Kosten mindestens auf etwa 100.000 € geschätzt.
Im Rahmen des Ehrenamtler - Einsatzes müsste jedoch eine datenschutzrechtliche Klärung (Weitergabe der Adressen zwecks Durchführung des Hausbesuches) erfolgen.
5.2.6 Konzept 6:
Der Besuchsdienst wird auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Alle Eltern mit Neugeborenen werden angeschrieben. Die Hausbesuche werden jedoch nur auf aktiv geäußerten Wunsch der Eltern durchgeführt, die durch pädagogische Fachkräfte erfolgen.
Bei den nichtehelichen Eltern werden die Hausbesuche durch FB 45/390 durchgeführt.
Von hier aus ist derzeit nicht einschätzbar, wie viele Eltern sich aktiv um einen Hausbesuch bemühen würden. Daher schlägt die Verwaltung vor, zunächst die derzeit verortete Fachkraft weiter einzusetzen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich auf 50.000 € (Diese sind im Haushaltsjahr 2014 ff im Personalkostenverbund des FB 11 einkalkuliert und entsprechend in der Haushaltsanmeldung berücksichtigt).
Für die Beschaffung der stadtweit benötigten Materialien werden max. 10.000 € benötigt.
6. Vorschlag der Fachverwaltung
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben aus dem Bundeskinderschutzgesetz wird die Kommune verpflichtet, werdenden und jungen Eltern entsprechende Beratungsangebote zu unterbreiten.
Nach Prüfung aller oben genannten Alternativen spricht sich die Fachverwaltung für die Realisierung des Konzeptes 6 aus und schlägt dem KJA vor, diesem zu zustimmen, wobei die Fachverwaltung zu den Haushaltsberatungen 2014 entsprechende Deckungsvorschläge für die erforderlichen Sachkosten in Höhe von max. 10.000 € vorzulegen hat.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 55.000 | 55.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Im Haushaltsjahr 2014 ff ist die Finanzierung der entstehenden Personalkosten (50.000 Euro) im Personalkostenverbund des FB 11 einkalkuliert und entsprechend in der Haushaltsanmeldung berücksichtigt.