Entscheidungsvorlage - FB 45/0300/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2013 - 5-060101-900-00100-990-9 - 78650000 Erweiterung Raumprogramm Kitas
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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17.09.2013
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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24.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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09.10.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von
überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 574.000 € bei PSP- Element 5-060101-900- 00100-990-9 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“ Kostenart 78650000 für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Die Bereitstellung der Folgekosten steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2014 ff.
2.Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 574.000 € bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-9 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“ Kostenart 78650000 für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Die Bereitstellung der Folgekosten steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2014 ff.
3. Der Rat der Stadt Aachen beschließt seine Zustimmung zur Genehmigung von überplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 574.000 € bei PSP- Element 5-060101-900- 00100-990-9 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“, Kostenart 78650000 für das Haushaltsjahr 2013 zu erteilen. Die Bereitstellung der Folgekosten steht unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung 2014 ff.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In den städtischen integrativen Kindertagesstätten Am Pappelweiher und Kronenberg 132 werden bereits zum jetzigen Zeitpunkt Kinder unter drei Jahren und Kinder mit Behinderung betreut.
Die aktuellen räumlichen Gegebenheiten der Kindertagesstätten entsprechen jedoch nicht den Vorgaben zum Raumprogramm des Landesjugendamts, das zuständig für die Ausstellung der Betriebserlaubnis ist.
Auch die Rettungswege für diese Nutzergruppen (Kinder U3 sowie Kinder mit Behinderung) sind in geeigneter Weise zu gestalten.
Ein weiteres Thema ist die Anpassung von Sanitärbereichen.
Aufgrund des oben beschriebenen Handlungsbedarfs wurde ein Architekt beauftragt, eine entsprechende Planung für beiden Kindertagesstätten zu erarbeiten.
Zu Beginn wurde davon ausgegangen, dass es sich vorrangig um Umbauten im Innenbereich handelt, so dass die erforderlichen Haushaltsmittel zur Umsetzung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2013 auf einem konsumtiven PSP-Element eingeplant wurden.
Mittel sind auf „Erweiterung integrative Gruppen“ bei PSP-Element 4-060101-981-4 52410000 in Höhe von 574.000 € vorhanden.
Mit Fortschritt der Planungen für beide Maßnahmen zeigte sich, dass in beiden Kindertagesstätten Erweiterungsbauten erforderlich sind, um die Räumlichkeiten zu ertüchtigen und die geeigneten Rettungswege zu schaffen.
Dies führt im Ergebnis dazu, dass die Maßnahmen investiv zu bewerten sind.
Da dies erst seit kurzem fest steht, war es dem FB 45 nicht möglich, die entsprechenden Mittel frühzeitig investiv einzuplanen.
2. Verlagerung
Bei PSP-Element 4-060101-981-4 52410000 Erweiterung integrative Gruppen sind Mittel in Höhe von 574.000 € in 2013 etatisiert.
Da die Gelder aus diesem PSP- Element für die o.g. Maßnahmen zweckentsprechend verausgabt werden sollen jedoch nicht genutzt werden können, da die Maßnahmen investiv zu bewerten sind, ist eine Verlagerung des Gesamtbetrags angestrebt.
Zur Umsetzung der beiden Maßnahmen für die integrativen Kindertagesstätten Am Pappelweiher und Kronenberg 132 ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Form einer Verlagerung der Mittel auf ein investives PSP erforderlich.
Eine Verlagerung ist zu PSP-Element 5-060101-900-00100-990-9 7865000 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“ möglich.
Der Haushaltsansatz dieses PSP-Elements im Haushaltsjahr 2013 beträgt 300.000 €. Aus diesen Mitteln werden erforderliche Baumaßnahmen in den städtischen Kindertagesstätten Wiesental 8 und Alfons-Gerson-Straße 26a finanziert, um in diesen Einrichtungen das Raumprogramm zu ertüchtigen, so dass keine Mittel für weitere Maßnahmen verfügbar sind.
Durch eine Verlagerung erhöht sich der Ansatz um 574.000 € auf 874.000 €.
Da die Bereitstellung der Mittel die Erheblichkeitsgrenze gem. § 83 GO NW überschreitet, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
3. Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt vor, Mittel in Höhe von 574.000 € von PSP-Element 4-060101-981-4 52410000 „Erweiterung integrative Gruppen“ zu PSP-Element 5-060101-900-00100-990-9 7865000 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“ zu verlagern und damit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung zuzustimmen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
PSP- Element 5-060101-900-00100-990-9 „Erweiterung Raumprogramm Kitas“, Kostenart 78650000 | ||||||
investive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 300.000 € | 874.000 € | 600.000 € | 600.000 € | 900.000 € | 1.474.000 € |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -574.000 € |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | -574.000 € | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2013 | fortgeschriebener Ansatz 2013 | Ansatz 2014 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2014 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 3.400 € | 0 | 81.600 € |
Personal-/Sachaufwand | 574.000 € | 0 € | 721.700 € | 795.400 | 0 | 1.801.300 € |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 22.733 € | 0 | 553.267 € |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -2.272.967 € |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | +574.000 € | -93.033 |
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| Deckung ist nicht gegeben
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