Entscheidungsvorlage - Dez III/0012/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Soziale Stadt Aachen-Nord:Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts, hier: Exposé, Be-antragung weiterer Fördermittel
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
18.09.2013
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts auf Grundlage des Exposés fortzusetzen und die Förderung für die Projekte der Sozialen Stadt Aachen-Nord für die Umsetzungsjahre 2015-19 zu betreiben. Für das Programmjahr 2014 der Städtebauförderung beauftragt er die Verwaltung, die Projekte
- Stadtteilmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verfügungsfonds
- Evaluation
- Weiterführung Beratungsleistung altbau plus
- Freizeitanlage Talstraße
zu beantragen. Die im Exposé vorgeschlagenen Kostenrahmen der Einzelprojekte dienen hierbei der Orientierung.
Die Mittel stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2014 zur Verfügung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Sitzung des Hauptausschusses vom 12.06.2013 hat die Verwaltung den Fortschrittsbericht 2013 sowie die Eckpunkte der geplanten Fortschreibung für die Umsetzungsjahre 2015-19 dargestellt. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung mit der Erarbeitung der Fortschreibung beauftragt.
Das im Anhang zur Verfügung gestellte Exposé stellt den aktuellen Zwischenstand dieser Fortschreibung dar und enthält die beabsichtigten Projekte für die Umsetzung in den Jahren 2015-2019. Das Exposé ist gleichzeitig Grundlage für den Antrag auf Städtebauförderung für die zweite Hälfte des Programms Soziale Stadt Aachen-Nord und insbesondere die erste Förderstufe dieser zweiten Hälfte für das Programmjahr 2014 der Städtebauförderung.
Die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts wird bis zum Beginn 2014 fortgesetzt und dann erneut zur Beratung gestellt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen:
Anmerkungen: Enthalten sind in der oben dargestellten Übersicht der finanziellen Auswirkungen sämtliche Ausgaben, die dem 2. Förderabschnitts mit Umsetzung 2015-2019 zuzurechnen sind. Maßnahmen der 1. Förderhälfte (Umsetzung 2010-2014) sind somit nicht enthalten. Im konsumtiven Bereich führt dies zu einer nur anteiligen Darstellung der finanziellen Mittel bis einschließlich Haushaltsjahr 2014. Angeführt sind somit für 2013 und 2014 nur die Mittel für die Vorbereitung des 2. Förderabschnitts, während die konsumtiven Mittel für 2015-2017 vollständig angegeben sind. Weitere hier nicht dargestellte konsumtive Mittel fallen in den Jahren 2018-2019 an (2019: Abschlussjahr Aachen-Nord) an. Die investiven Mittel sind grundsätzlich erst ab 2015 dargestellt.
Orientierung für die Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzepts ist der zu Beginn der Maßnahme Soziale Stadt in 2009 grob festgelegte Finanzrahmen, der einen Kostenrahmen von ca. 1,3 Mio € / Jahr vorsieht. Für den zweiten Förderabschnitt (5 Jahre - Haushaltsjahre 2015-2019) handelt es sich somit um eine Summe von ungefähr 6,5 Mio €. Es ist eine Förderung in Höhe von 80% zu erwarten. Die entsprechenden Beträge sind bereits im aktuellen Haushaltsplan für die Jahre bis einschließlich 2016 eingeplant und werden bei der anstehenden Haushaltsplanung auch für die Jahre bis 2017 bzw. für die Folgejahre bis 2019 fortgeschrieben.
Mittel (einschl. Förderung) für die Förderphase 2014/15-2019 sind eingeplant in den PSP-Elementen Investiv: 5-090101-000004000-501 (Umsetzung Integriertes Handlungskonzept AC-Nord) Konsumtiv: 4-090101-001-6 (Aachen-Nord) und 4-150201-907-7 (AC-Nord) Die Verlagerung in teilprojektscharfe PSP-Elemente und Kostenarten erfolgt im weiteren Verlauf der Bearbeitung.
Ergänzend werden im Sinne eines integrierten Vorgehens der beteiligten Dienststellen auch in anderen Haushaltsbereichen Mittel zur besonderen Verwendung im Stadtteil Aachen-Nord eingeplant. Dies betrifft zum Beispiel die Sanierung der städtischen Wohnungsbestände und ihre Außenanlagen. Diese Mittel werden nicht durch die Städtebauförderung gefördert und gehen somit auch nicht in den oben angegebenen städtebauförderrelevanten Kostenrahmen von 6,5 Mio. € ein. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,8 MB
|