Kenntnisnahme - FB 01/0217/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Sachstandsbericht zur Arbeit des Gleichstellungsbüros

September 2013

 

Die Arbeit des Gleichstellungsbüros umfasst zu einem großen Teil interne Aufgaben, die über das Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben werden.

 

Dies sind unter anderen:

  • Beteiligung an allen Stellenbesetzungsverfahren, Umsetzungen, Kündigungen, Stundenerhöhungen-, reduzierungen
  • Teilnahme an Auswahlverfahren
  • Vorschläge und Abstimmung von Fortbildungen
  • Mitarbeit in Arbeitskreisen:

Ganzheitliches Personalmanagement, Telearbeit, Gesundheit und Arbeit, familienfreundliche Stadtverwaltung, Demografie, Leistungsorientierte Bezahlung

  • Beratungen zu Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Höhergruppierungen, Elternzeit, Teilzeit, Wiedereinstieg, sexuelle Belästigung
  • Beteiligung an Umstrukturierungsprozessen
  • Beteiligung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

 

Zur externen Arbeit nach Gemeindeordnung NW ist die Planung für 2013 beigefügt. Sie wurde im April mit dem Verwaltungsvorstand auch wegen Unterstützungsmöglichkeiten abgestimmt.

 

Eine weitere Tabelle führt den aktuellen Stand der Dinge auf.

 

Darüber hinaus gehende Erläuterungen können in der Hauptausschuss-Sitzung gerne mündlich erfolgen.

 

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Anlagen

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