Kenntnisnahme - FB 61/0983/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Heckenweg, Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich mit Ausweisung von ParkflächenAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 22.06.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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06.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt zur Kenntnis, dass eine zeitnahe Umgestaltung der Einmündungsbereiche Heckenweg derzeit nicht zu realisieren ist und ohne bauliche Umgestaltung eine Ausschilderung nach Verkehrszeichen 325/326 StVO als verkehrsberuhigter Bereich nicht zweckdienlich ist. Sie bittet die Verwaltung, die in beiliegendem Plan eingetragenen Parkstände als Geschäft der laufenden Verwaltung zu nächster Gelegenheit aufzutragen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In vergangenen Jahren waren Mittel im Haushalt eingeplant worden, um den Heckenweg entsprechend bereits gefertigter Planungen an den Einmündungen Endstraße und Heider-Hof-Weg ähnlich einer Grundstückszufahrt umzugestalten, die Gehwege entlang der dann vorfahrtsberechtigten Seitenstraßen durchzuziehen und somit die Verkehrsbedeutung des Heckenweges im Straßennetz optisch und verkehrsrechtlich abzustufen. Aufgrund einer nachfolgenden umfangreichen Hochbaumaßnahme im Heckenweg konnte parallel der Straßenbau nicht erfolgen und musste verschoben werden. Mittlerweile sind die eingeplanten Haushaltsmittel verfallen und keine neuen eingestellt. Der Endausbau des Heckenweges ist deshalb zeitnah nicht zu realisieren.
In seiner jetzigen asphaltierten Gestaltungsform mit wechselweise parkenden Anwohner-Fahrzeugen stellt er für einige weitestgehend ortskundige Nutzer eine interessante Zufahrt zur Grundschule und zu den anderen im Heiderhofweg liegenden Zielen dar. Auch die vorhandene Ausschilderung mit Verkehrszeichen 260 StVO „gesperrt für Kraftwagen und Krafträder“ mit Ausnahme des Anliegerverkehrs hält einzelne Erziehungsberechtigte nicht davon ab, über den Heckenweg ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Polizeiliche Kontrollen sind wegen der Länge der zu beobachtenden Strecke personell nicht zu realisieren.
Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nach Verkehrszeichen 325/326 StVO knüpft an die Gestaltung der Verkehrsfläche die Erwartung, dass bereits durch das Erscheinungsbild der Straße der größte Teil der Verkehrsteilnehmer mit äußert moderater Geschwindigkeit fährt. Allein durch das Ergänzen der Verkehrszeichen 325/326 StVO wird sich bei gleichbleibender Fahrbahnbeschaffenheit und Straßenraumgestaltung das Geschwindigkeitsverhalten kaum nachhaltig beeinflussen lassen. Außerdem ist mit dem VZ 325 StVO keine Sperrwirkung verbunden, so dass sich die Verkehrsmengen gegenüber dem heutigen Zustand nicht reduzieren werden.
Andererseits werden Kinder aus den anliegenden Häusern ermutigt, die Straße als Aufenthalts- und Spielbereich zu nutzen, wodurch möglicherweise zusätzliche Gefahrensituationen aufgrund der wenig beruhigten Gestaltungsform der Straße neu entstehen könnten. Aus diesem Grund hält die Verwaltung die Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich nur im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Heckenweges (Oberfläche in Betonsteinpflaster, Hervorhebung der Parkstände in farbigem Pflaster sowie Anbindung an die Nebenstraßen in Form einer Grundstückszufahrt) für vertretbar.
Gegen die Kennzeichnung der im beiliegendem Plan eingetragenen Parkstände im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung bestehen bei verfügbaren Haushaltsmitteln keine Bedenken. Die beiden Parkstände nahe des Heider-Hof-Weges bittet die Polizei jedoch entfallen zu lassen, weil – zumindest bis zum Umbau – diese Fahrzeuge Sichtbehinderungen für die entlang des Heider-Hof-Weges kommenden Kinder beim Queren des Heckenweges bilden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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522,8 kB
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282,7 kB
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