Entscheidungsvorlage - A 40/0052/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt für die Erweiterung der Kleebach-Schule folgendes Raumprogramm:

 

Trainingswohnung I

Eingangsbereich (Diele/Garderobe) ca.  12 m²

Küche               ca.  18 m²

Bereich Wohnen/Essen ca.  70 m²

Vorratsraum      ca.    5 m²

WC                  ca.    5 m²

Pflegebereich (WC/Dusche, Pflegebett) ca.  13 m²

Wirtschaftsraum ca.    5 m²

Haustechnik      ca.    3 m²

insgesamt         ca. 131 m²

 

Arbeits- und Differenzierungsraum ca.  30 m²

Trainingswohnung II

dto. wie vorstehend ca. 131 m²

Arbeits- und Differenzierungsraum ca.  30 m²

Insgesamt         ca. 322 m².

 

Er beauftragt das Gebäudemanagement mit der Erstellung der entsprechenden Plan- und Kostenunterlagen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Schülerzahlen der Kleebach-Schule sind in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Nach der Amtlichen Schulstatistik belief sich die Schülerzahl zum 15.10.2000 auf 174 Schüler/innen, zum 15.10.2004 auf 212 Schüler/innen.

 

Als maßgebliche Gründe sind hierfür zu verzeichnen:

 

a)                  Der Fortschritt in der Frühgeborenenmedizin, wonach ein Anstieg der Zahl der (schwer)behinderten Kinder zu verzeichnen ist und

 

b)                  die Kapazitätserweiterung des Vinzenzheimes.

 

An der Kleebach-Schule sind derzeit 19 Schülerklassen gebildet. Es standen bislang 17 Klassenräume zur Verfügung. Im Jahr 2004 wurden durch Umbauten und Umwidmungen innerhalb des Bestandes die beiden fehlenden Klassenräume geschaffen. Hiermit sind allerdings alle Möglichkeiten innerhalb des Bestandes zur Unterbringung zusätzlicher Klassen ausgeschöpft.

 

Die gesetzliche Schulpflicht beläuft sich für die Schüler/innen der Kleebach-Schule für den Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I auf insgesamt 11 Schuljahre. Die sich hieran anschließende Berufsschulpflicht beläuft sich für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis – hierzu gehören die Schüler/innen der Kleebach-Schule - bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schüler/innen das 18. Lebensjahr vollenden.

 

Bisher wurden die Schüler grundsätzlich am Ende des Schuljahres entlassen, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendeten. Ein Teil der Schüler hatte dann bereits das 12. Schuljahr absolviert (wenn sie zu Beginn ihrer Schulpflicht mit 6 Jahren eingeschult wurden), ein anderer Teil hatte aber erst 11 Jahre die Schule besucht.

 

Die Berufsschulpflicht wurde bislang durch die Werkstätten der Lebenshilfe Aachen e.V. abgedeckt.

 

Gem. § 2 Abs. 4 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (AO-SF) vom 27.05.2005 gliedert sich der 11jährige Bildungsgang in die auf zwei Jahre angelegte Vorstufe und in die auf jeweils drei Jahre angelegte Unterstufe, Mittelstufe und Oberstufe. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung können ihre Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38 SchG) in der Berufspraxisstufe erfüllen; diese schafft Grundlagen für eine spätere berufliche Tätigkeit.

 

 

Die städt. Schulverwaltung sowie der Leiter der Kleebach-Schule haben die ab dem 01.08.2005 geltende rechtliche Situation mit Vertretern der Werkstätten der Lebenshilfe Aachen e.V. erörtert. Die Lebenshilfe Aachen e.V. stößt im Bereich der Werkstätten an ihre Kapazitätsgrenze, da in den letzten Jahren die Zahl der Neuaufnahmen in die Werkstätten deutlich höher lag als die Zahl der Abgänge aus den Werkstätten. Von daher hat die Lebenshilfe Aachen e.V. die Stadt gebeten, die Ausbildung in der Berufspraxisstufe in eigenen Räumlichkeiten sicherzustellen.

 

Die Schüler/innen der Kleebach-Schule werden demnach ab dem Schuljahr 2005/06 generell erst nach dem 12. Schulbesuchsjahr entlassen. Hierdurch erhöht sich die Schülerzahl um bis zu 10 Schüler. Zudem wurde eine Erhöhung der Kapazität des Vinzenzheimes berücksichtigt, und zwar um 6 Heimplätze. Bezüglich der zukünftigen Schülerentwicklung wurde ein Abgleich zwischen den Neuaufnahmen aus den Einrichtungen der in öffentlicher und freier Trägerschaft geführten Tageseinrichtungen für behinderte Kinder und den Schulabgangszahlen der nächsten Jahre vorgenommen und in die zukünftige Schülerentwicklung mit einbezogen. Zahlen aus den vorschulischen Einrichtungen sind allerdings nur für maximal drei Jahre zu erhalten. Die der städt. Schulverwaltung vorliegenden Zahlen bestätigen den in den letzten Jahren zu verzeichnenden steten Anstieg der Schülerzahlen.

 

Die städt. Schulverwaltung hält im Einvernehmen mit der unteren Schulaufsicht die Realisierung der räumlichen Voraussetzungen zur Erfüllung der Berufsschulpflicht im eigenen Hause für sinnvoll und notwendig.

 

Um diesen Schülerzuwachs aufzufangen, ist eine Raumkapazitätserhöhung in nachstehendem Umfange erforderlich. Nach der pädagogischen Konzeption der Schulleitung sollten zwei Raumeinheiten als Trainingswohnungen incl. Sanitäranlagen, Pflegeräume sowie Wäscheraum eingerichtet werden. Hier würde im Rahmen der Berufspraxisstufe das Unterrichtsfach Wohnen unterrichtet werden. Der in der Berufspraxisstufe ebenfalls geforderte handwerkliche Unterricht wird in der bereits vorhandenen kombinierten Holz- und Metallwerkstatt erfolgen. Da auch in dieser Stufe Fördermaßnahmen in den klassischen Förderbereichen Lesen, Schreiben und Rechnen durchgeführt werden, sind diesen beiden Raumeinheiten als Arbeits- und Differenzierungsräume jeweils ein ca. 30 m² großer Raum zuzuweisen. Der Bau von Trainingswohnungen hat zudem den Vorteil, dass der in der Kleebach-Schule vorhandene Speiseraum nicht erweitert zu werden braucht, da zum Fach Wohnen auch das Zubereiten und Essen in der Trainingswohnung gehören.

 

Konkret handelt es sich um folgendes Raumprogramm:

 

Trainingswohnung I

Eingangsbereich (Diele/Garderobe) ca.  12 m²

Küche               ca.  18 m²

Bereich Wohnen/Essen ca.  70 m²

Vorratsraum      ca.    5 m²

WC                  ca.    5 m²

Pflegebereich (WC/Dusche, Pflegebett) ca.  13 m²

Wirtschaftsraum ca.    5 m²

Haustechnik      ca.    3 m²

insgesamt         ca. 131 m²

 

Arbeits- und Differenzierungsraum ca.  30 m²

Trainingswohnung II

dto. wie vorstehend ca. 131 m²

Arbeits- und Differenzierungsraum ca.  30 m²

Insgesamt         ca. 322 m².

 

Nach einer überschläglichen Prüfung durch das Gebäudemanagement ist das vorgenannte Raumprogramm auf dem Schulgrundstück zu realisieren.

 

Im Investitionsprogramm 2004 bis 2008 sind zur Durchführung dieser Maßnahme Mittel wie folgt etatisiert:

 

Haushaltsjahr 2005                                                                    244.000 €

Haushaltsjahr 2005

Verpflichtungsermächtigung                                                       1.756.000 €

Haushaltsmittel 2006                                                                 1.756.000 €.

 

Die städt. Schulverwaltung schlägt vor, das o.a. Raumprogramm zu beschließen und das Gebäudemanagement mit der konkreten Planung zu beauftragen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Erläuterungen.

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