Anhörung - E 49.5/0101/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Betriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur empfiehlt dem Rat der der Stadt Aachen, den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung zur Beschlussfassung.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Rat der Stadt Aachen stellt den Wirtschaftsplan für den Kulturbetrieb E 49 für das Wirtschaftsjahr 2014 in der vorliegenden Fassung fest.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 14 der Satzung für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kulturbetrieb der Stadt Aachen“ vom 14.02.2007 wird der Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr dem Betriebsausschuss Kultur bis spätestens 30.11. des laufenden Wirtschaftsjahr zur Beratung vorgelegt und im Anschluss dem Rat der Stadt Aachen zur Feststellung zugeleitet.

 

Der Wirtschaftsplan, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Stellenübersicht, ist somit fristgerecht vorgelegt worden.

Der Wirtschaftsplan 2014 weist einen Zuschussbedarf des Rechtsträgers in Höhe von

16.472.600 Euro aus.

 

Hierzu ist folgendes anzumerken:

 

Ein jährlicher Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 200.000 Euro wurde eingerechnet.

Dieser wird den einzelnen Geschäftsbereichen anteilig angerechnet.

Tarifentgelterhöhungen für die Beschäftigten wurden laut Schreiben des FB 20 vom 29.04.2013 für das Jahr 2014 mit einem Prozentsatz von 2% fortgeschrieben.

Die Anpassung der Dienstbezüge und Pensionsrückstellungen für die Beamten wurde gemäß Schreiben des FB 20 vom 25.04.2013 mit einer Summe in Höhe von 73.800 Euro für das Jahr 2014 in den Zuschuss eingerechnet.

Da eine Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2011zum Karlsjahr 2014 nicht vorgenommen wurde, wurden die Mittel für das Karlsjahr in Gänze in den Wirtschaftsplan eingerechnet.

Zu berücksichtigen ist, dass ein Betrag in Höhe von 470.000 Euro in den Rücklagen des E 49 aus den Vorjahren enthalten ist.

Der Umzug des Stadtarchivs sowie die Erweiterung der Route Charlemagne um das Centre Charlemagne bedingt erhöhte Betriebs- und Mietkosten.

Diese sind in den Zuschuss eingerechnet.

Da die Entscheidung für die Kulturhauptstadt 2018 nicht zu Gunsten von Maastricht und der Euregio gefallen ist, reduziert sich der Zuschuss an E49 für die Jahre 2014-2017 um jährlich 150.000 Euro. Im Entwurf des städtischen Haushalt 2014 wurden die entsprechenden Mittel gestrichen.

Die Abrechnung der bisherigen Ausgaben im Rahmen von Interreg-Mitteln steht noch aus.

 

Folgende Positionen wurden nicht in den Zuschuss des Rechtsträgers berücksichtigt:

  1. Versicherung der Archivalien des Stadtarchivs.
    Die Kosten hierfür belaufen sich auf 25.000 Euro, die E 49 nicht zur Verfügung stehen.
  2. Restaurierung der von den Bürgern am stärksten nachgefragten Standesamtsurkunden. Hierfür meldet das Stadtarchiv Projektmittel in Höhe von 165.000 Euro (verteilt auf 3,5 Jahre an). Vorsorglich wird dieser Betrag hier bereits genannt.
    Er wird für den Haushalt 2015 angemeldet werden.
  3. Mit Eingliederung der Stadtbibliothek in den Kulturbetrieb zum 01.01.2009 sind im Zuschussbetrag Mittel für Pensionsrückstellungen und Beihilferückstellungen in Höhe von insgesamt ca. 113.000 Euro nicht berücksichtigt.
    Hier besteht Klärungsbedarf mit dem FB 20.
  4. Die Umstellung der IT auf Windows 8 bedingt jährliche Folgekosten in Folge des Leasings in Höhe von ca. 60.000 Euro.
    Hierzu erfolgte keine Zuschusserhöhung. Die Mittel müssen aus dem Wirtschaftsplan des E49 gedeckt werden.

 

 

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