Entscheidungsvorlage - FB 68/0015/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bayersbusch, Bebauungsplan Nr. 847Erschließung als Baustraße einschließlich Kanalisation
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- Dez.III/ FB 68/22
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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18.11.2004
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Entscheidung
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14.12.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussentwurf für den Verkehrsmanagementausschuss:
Die Verkehrsmanagementausschuss
empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Durchführung der
Erschließung Bayersbusch als Baustraße einschließlich der erforderlichen
Kanalisation.
Beschlussentwurf für die
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf:
Die Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf beschließt die Durchführung der Erschließung Bayersbusch als
Baustraße einschließlich der erforderlichen Kanalisation.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bayersbusch, Bebauungsplan Nr. 847
Erschließung als Baustraße einschl.
Kanalisation
Nachdem die Umlegung im Bereich
Bayersbusch geregelt ist, ist vorgesehen, die Verlängerung der Straße
Buschbenden zu kanalisieren und als Baustraße anzulegen.
Die Mittel für die Baumaßnahme sind
mittlerweile im Korridor der Bezirksregierung freigegeben.
Teil 1: Kanalbau
Im Vorfeld wurde bereits über
private Erschließungsverträge ein Teil des Hauptkanals hergestellt. Bei der
Baumaßnahme handelt es sich um die Erstellung der restlichen Kanalisation. Sie
umfasst 2 Haltungen von insgesamt 33 m Länge mit DN 300 mm bzw. 250 mm
Steinzeugrohren sowie 2 Schachtbauwerke. Die Rohre liegen in einer Tiefe von
3,00 m bis 3,50 m.
Teil 2: Straßenbau
Die Baustraßen dienen der
vorläufigen Erschließung und werden bei der späteren endgültigen
Fertigstellung als Unterbau in den Straßenbau einbezogen.
Die Gesamtlänge der Straße
beträgt ca. 100 m. Der vorläufige Ausbau der Baustraße erfolgt in 3,10 m
Breite.
Die vorhandenen, provisorischen
Asphaltierungen werden zuerst aufgenommen.
Der Aufbau der Baustraße ist mit 25
cm Frostschutzschicht, 14 cm bituminöser Tragschicht und 2 cm
Asphalt-Deckschicht vorgesehen.
Im Zuge der Baustraßenherstellung
werden, soweit noch nicht vorhanden, Kabel für die Straßenbeleuchtung verlegt
und mit fortschreitender Wohnbebauung Beleuchtungsmaste aufgestellt.
Mit den Kanalbauarbeiten soll im
Frühjahr 2005 begonnen werden. Anschließend erfolgt
die Herstellung der Baustraße.
Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 5
Wochen. Die vorermittelten Baukosten für den Kanalbau betragen ca. 20.000 i und stehen bei der Haushaltsstelle
9.70200.95180.7 zur Verfügung.
Die Baukosten für die Herstellung
der Baustraße betragen ca. 30.000 i und stehen bei der Haushaltstelle 9.63400.95020.5
zur Verfügung.
Die Arbeiten sollen gemeinsam
ausgeschrieben und vergeben werden.
Die
Kosten der Straßenbaumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig nach den Vorschriften
der '' 127 ff. BauGB in Verbindung mit der
städtischen Erschließungsbeitragssatzung.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen lfd.
Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr
Finanzielle Auswirkungen für den Kanalbau werden sich in
Höhe von 20.000 i und für den Straßenbau in Höhe von
30.000 i ergeben. Die Maßnahme ist in der
Dringlichkeitsliste der Korridormaßnahmen im Vermögenshaushalt enthalten.
Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten
Weitere finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben
sich bei der Fertigstellung der Er-schließungsstraße.
Maßnahmebezogene Einnahmen
Erschließungsbeiträge nach '' 127 ff. BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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754,2 kB
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