Entscheidungsvorlage - FB 68/0015/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussentwurf für den Verkehrsmanagementausschuss:

Die Verkehrsmanagementausschuss empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf die Durch­führung der Erschließung Bayersbusch als Baustraße einschließlich der erforderlichen Kanalisation.

 

Beschlussentwurf für die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf beschließt die Durchführung der Erschließung Bayersbusch als Baustraße einschließlich der erforderlichen Kanalisation.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bayersbusch, Bebauungsplan Nr. 847

Erschließung als Baustraße einschl. Kanalisation

 

Nachdem die Umlegung im Bereich Bayersbusch geregelt ist, ist vorgesehen, die Verlänge­rung der Straße Buschbenden zu kanalisieren und als Baustraße anzulegen.

Die Mittel für die Baumaßnahme sind mittlerweile im Korridor der Bezirksregierung freigege­ben.

 

Teil 1: Kanalbau

 

Im Vorfeld wurde bereits über private Erschließungsverträge ein Teil des Hauptkanals hergestellt. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Erstellung der restlichen Kanali­sation. Sie umfasst 2 Haltungen von insgesamt 33 m Länge mit DN 300 mm bzw. 250 mm Steinzeugrohren sowie 2 Schachtbauwerke. Die Rohre liegen in einer Tiefe von 3,00 m bis 3,50 m.

                     

Teil 2: Straßenbau

 

Die Baustraßen dienen der vorläufigen Erschließung und werden bei der späteren endgülti­gen Fertigstellung als Unterbau in den Straßenbau einbezogen.

Die Gesamtlänge der Straße beträgt ca. 100 m. Der vorläufige Ausbau der Baustraße erfolgt in 3,10 m Breite.

Die vorhandenen, provisorischen Asphaltierungen werden zuerst aufgenommen.

Der Aufbau der Baustraße ist mit 25 cm Frostschutzschicht, 14 cm bituminöser Tragschicht und 2 cm Asphalt-Deckschicht vorgesehen.

Im Zuge der Baustraßenherstellung werden, soweit noch nicht vorhanden, Kabel für die Straßenbeleuchtung verlegt und mit fortschreitender Wohnbebauung Beleuchtungsmaste aufgestellt.

 

Mit den Kanalbauarbeiten soll im Frühjahr 2005 begonnen werden. Anschließend erfolgt

die Herstellung der Baustraße.

Die Gesamtbauzeit beträgt ca. 5 Wochen. Die vorermittelten Baukosten für den Kanalbau betragen ca. 20.000 i und stehen bei der Haushaltsstelle 9.70200.95180.7 zur Verfügung.

Die Baukosten für die Herstellung der Baustraße betragen ca. 30.000 i und stehen bei der Haushaltstelle 9.63400.95020.5 zur Verfügung.

Die Arbeiten sollen gemeinsam ausgeschrieben und vergeben werden.

 

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig nach den Vorschriften der '' 127 ff. BauGB in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr

Finanzielle Auswirkungen für den Kanalbau werden sich in Höhe von 20.000 i und für den Straßenbau in Höhe von 30.000 i ergeben. Die Maßnahme ist in der Dringlichkeitsliste der Korridor­maßnahmen im Vermögenshaushalt enthalten.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Weitere finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren ergeben sich bei der Fertigstellung der Er-schließungsstraße.

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

Erschließungsbeiträge nach '' 127 ff. BauGB

 

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Anlagen

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