Kenntnisnahme - FB 45/0309/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Koordinierungskreis Jugendhilfe / Schule nimmt den Bericht der Verwaltung über die 2. Sitzung des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen den Bericht der Verwaltung über die 2. Sitzung des Runden Tischs Inklusion am 12. 09. 2013 zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Anlass:

Auf der Basis eines Ratsantrages der SPD-Fraktion vom 09. 01. 2013, welcher darauf abzielte, eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Inklusionsplanes für die Stadt Aachen einzurichten, haben der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 12. 03. 2013 beschlossen, den „Runden Tisch GU und ILG auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem“

( im Folgenden „Runder Tisch Inklusion“ genannt ) erneut einzuberufen.

 

2. Einladung und Teilnehmer:

Hierzu erging dann eine Einladung durch die Verwaltung für den 12. 09. 2013 um 14.00 Uhr (sh. Anlage 1 Einladung) an die Institutionen, die auch an der ersten Sitzung des Runden Tischs teilgenommen hatten (sh Anlage 2 Teilnehmerliste).

Leider waren waren die für die Grund- und Förderschulen zuständigen Mitglieder der Unteren Schulaufsichtsbehörde (Frau Roder, Herr Greuel) zu diesem Termin verhindert.

Darüber hinaus gelang es diesmal auch nicht, Vertreter/innen des Schulministeriums und der Bezirksregierung Köln für eine Teilnahme zu gewinnen, da aus beiden Institutionen unter Hinweis auf die derzeit unklare Gesetzeslage eine Teilnahme abgelehnt wurde.

 

3.Ablauf und Inhalte:

 

Zu Beginn wurde durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau Münich, im Rahmen einer PP-Präsentation (sh. Anlage 3)  noch einmal dargestellt,

       welchen Anlass es für die Veranstaltung gab,

       was seit der 1. Sitzung des Runden Tischs geschehen ist,

       wie der derzeitige Stand zum Thema Inklusion sowohl in der Städteregion, als auch in der Stadt Aachen ist und

       wie sich die Themenstellung für die 2. Sitzung des Runden Tischs darstellt.

 

Danach erfolgte durch den Leiter der Planungsabteilung im FB 45, Herrn Ernst, eine Darstellung der im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgesehenen wesentlichen Änderungen aus der Sicht des Schulträgers (sh. Anlage 4)  

 

Hierauf folgten durch 2 Vertreter/innen des Schulamts der Städteregion, Frau Dimmers und Herr Mertsch zum einen eine Präsentation über die bisherige Arbeit des städteregionalen AK Inklusion (sh. Anlage 5), zum anderen eine Darstellung zu Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Stadt Aachen, bzw. in den Aachener Schulen ( sh. Anlage 6).

 

Nach einer kurzen Pause teilten sich dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tischs in 3 moderierte Arbeitsgruppen auf, um in dieser Form an den folgenden Fragestellungen zu arbeiten:

 

a)      Wie bewerten Sie die aktuellen Entwicklungen bezogen auf den Input / die Statements der Referent/inn/en ?

b)      Wie sehen die nächsten 3 Schritte aus, die nach Ihrer Ansicht in Aachen als nächstes folgen sollen ?

 

Im Anschluss an die etwa 45-minütige Arbeit in den Arbeitsgruppen wurden dann die Ergebnisse im Plenum durch die Moderator/inn/en des FB 45 ( Frau Drews /Herr Drescher, Frau Fischer, Herr Ernst ) vorgestellt.

Hieraus ergaben sich im Wesentlichen die folgen Aussagen und Antworten:

 

Zu Frage a)

       Die Diskussion über die Veränderung von Haltungen kommt zu kurz.

       Es besteht die Gefahr, dass Schwerpunktschulen zu „verkappten“ Förderschulen werden.

       Die gesetzgeberischen Entscheidungen sind überfällig, um die Verunsicherung zu beenden.

       Schule muss als Ort multiprofessionellen Handelns begriffen werden.

       Dem Inklusionsprozess müssen sich auch die Gymnasien im umfassenden Sinne stellen.

       Die vorhandenen materiellen, imateriellen und personellen Ressourcen müssen optimal genutzt werden.

       Mögliche strukturelle Schwächen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes müssen vor Ort im positiven Sinne ausgefüllt werden.

       Die bisher unstrukturierte und in einzelnen Elementen angegangene Inklusion (z.B. GU) müssen in ein strukturiertes, handlungsorientiertes Umsetzungskonzept einfließen.

       Inklusion als Denk- und Wertehaltung muss Platz greifen.

       Die Fragen finanzieller, räumlicher und personeller Ressourcen stellen eine Herausforderung dar.

       Durch die wenigen verbliebenen Hauptschulen und die geringe Beteiligung der Realschulen und Gymnasien könnten sich die Problemlagen verdichten. Dies trifft insbesondere die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Schüler/innen im Förderschwerpunkt ES.

 

Zu Frage b):

       Der Runde Tisch Inklusion tagt in regelmäßigen Abständen.

       Das Wissen / die Erkenntnisse aus den vielen verschiedenen Gremien muss gebündelt und in die Breite / die Bevölkerung getragen werden.

       Der nächste Bildungstag des Bildungsbüros sollte als Infoveranstaltung zu gelingenden Beispielen von Inklusion gestaltet werden.

       Schulausschuss-Sitzungen sollen an Orten (Schulen) mit gelebter Inklusion stattfinden.

       Die Unterstützungs- und Beratungsleistungen des FB 45 (z.B. durch den schulpsychologischen Dienst) sollen in Anspruch genommen werden.

       Heterogene Lerngruppen müssen als normal empfunden werden.

       Schulsozialarbeit muss auch an Gymnasien angeboten werden.

       Lehrerausbildung muss verändert werden.

       Die Frage des jeweiligen Kostenträgers muss konstruktiv geklärt werden.

       Alle Schulen (auch Gymnasien und Berufskollegs) müssen für die Weiterentwicklung der Inklusion gewonnen werden.

       Beim Umbau zur Barrierefreiheit müssen Prioritäten gesetzt werden.

       Insbesondere für die Kinder im GU ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe in der OGS notwendig.

       Gerade für die Kinder im Förderschwerpunkt ES ist die weitere Qualifikation von  Lehrer/inne/n und sozialpädagogischen Fachkräften erforderlich.

 

 

Nach einem Schlusswort durch die Leiterin des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule, Frau Münich, endete die Veranstaltung gegen 17. 45 Uhr.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Aus der Vorlage ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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