Entscheidungsvorlage - FB 61/0994/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 954 –Laurentiusstraße/Laurentiushang Nord- im Stadtbezirk Aachen Richterich, im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und Haus Linde in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 954 –Laurentiusstraße/Laurentiushang Nord- im Stadtbezirk Aachen Richterich, im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und Haus Linde in der vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

              - Aufstellungsbeschluss: Bezirksvertretung Laurensberg 27-05-2009 / PLA 28-05-2009

              - Aufstellungsbeschluss Erweiterungsbereich: Bezirksver. Laurensberg u. Richterich

                            01-09-2010 / PLA 02-09-2010

              - Veränderungssperre: Bezirksvertretung  Richterich 30-03-2011 / PLA 14-04-2011 / Rat

                            11-05-2011

              - Programmberatung PLA: 14-06-2012 / Bezirksver. Richterich 29-08-2012 / Berzirksver.

                            Laurensberg 12-09-2012

              - frühzeitige Bürgerbeteiligung: 30.10.2012 bis 12.11.2012

              - frühzeitige Beteiligung der Behörden: 30.10.2012 bis 04.12.2012

              Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses umfasst Bereiche nördlich und südlich der Laurentiusstraße, die bis zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden als ein gemeinsames Bebauungsplanverfahren geführt wurden. Für die beiden Bereiche sind unterschiedliche Grundstücksentwickler tätig. Aufgrund unterschiedlicher zeitlicher Umsetzungsvorstellungen der Entwickler und in der Folge mit ungerechtfertigten Benachteiligungen zu Lasten eines Entwicklers soll das Bauleitplanverfahren in zwei Bereiche aufgeteilt werden. Für den nördlichen Bereich (Bezirk Richterich) liegen alle notwendigen Untersuchungen und Fachgutachten vor, so dass der Offenlagebeschluss gefasst werden kann. Der südliche Teilbereich (Bezirk Laurensberg) kann erst dann weiter verfolgt werden, wenn alle notwendigen Unterlagen durch den Grundstücksentwickler vorgelegt werden.

 

Wenn auch im beschleunigten Verfahren auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann, hatte die Verwaltung dennoch empfohlen, die Bürger in einem sehr frühen Stadium über die Planung zu informieren.

In der Zeit vom 30.10.2012 bis 12.11.2012 wurde daher die Planung öffentlich ausgestellt und die betroffenen Behörden wurden beteiligt. In einer Anhörungsveranstaltung am 06.11.2012 wurde die Planung vorgestellt und Fragen beantwortet. Zusätzlich hatten die Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

             

Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden wurden hinsichtlich der Betroffenheit der Teilbereiche überprüft und nur diejenigen Stellungnahmen aufgenommen, die Aussagen zu den betreffenden Plangebieten liefern. Es wurden 10 Behörden an der Planung beteiligt. Der Landschaftsverband Rheinland -Amt für Denkmalpflege- hat Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Weitere Behörden haben Hinweise zur Planung abgegeben. Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben Bürgerinnen und Bürger vielfach Gebrauch gemacht.

 

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden. Hierbei kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen eines Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert worden ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes ist durch die aktuelle Planung nicht beeinträchtigt und so soll die Darstellung des Flächennutzungsplans im Sinne der verbindlichen Bauleitplanung berichtigt werden.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation

Obwohl es sich hier um eine freiwillige Bürgerinformation handelt, werden die eingegangenen Anregungen dennoch in die Abwägung aufgenommen. Die Niederschrift der Informationsveranstaltung sowie die teilgebietsbezogenen Eingaben und  Stellungnahmen der Verwaltung sind in der Anlage beigefügt.

 

Zentraler Inhalt der Bürgereingaben ist die Sorge um den Erhalt und den Umgebungscharakter des Baudenkmals Haus Linde und die Befürchtung einer negativen Einflussnahme durch die hinzukommenden Gebäudekörper nordwestlich Haus Linde. Dem Erhalt des Parks in der gesamten Ausdehnung wird ein höherer Wert als der Schaffung von zusätzlichen Wohngebäuden beigemessen. In der Bürgeranhörung wurde eine Bebauung nordöstlich Haus Linde an der Laurentiusstraße angeregt. Eine zurückversetzte Bebauung in der Bauflucht der vorhandenen Gebäude wurde als ortsverträglich angesehen.

 

Aufgrund der Anregungen wurde die Planung in folgendem Punkte geändert: Eine Bebauung der nordöstlichen Parzelle wurde mit der Unteren Denkmalpflege diskutiert und aufgrund der Verträglichkeitseinschätzung als überbaubare Fläche in der Bauflucht der vorhandenen Bebauung in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Baumbestand wurde vermessungstechnisch erfasst und die geplanten Überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Erschließung unter Berücksichtigung der Bäume einschließlich der Schutzabstände geändert.

 

 

  1. Bericht über das Ergebnis der Behördenbeteiligung

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung beziehen sich vornehmlich auf Standardaussagen bezüglich aufzunehmender Hinweise etc.. Lediglich der Landschaftsverband Rheinland – Amt für Denkmalpflege – (Höhere Denkmalbehörde) kritisiert die o.g. Bebauung des Grundstücks nordöstlich von Haus Linde.

 

 

  1. Offenlagebeschluss

Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 954 –Laurentiusstraße/Laurentiushang Nord- im Stadtbezirk Aachen Richterich, im Bereich zwischen der Laurentiusstraße, Karl-Friedrich-Straße und Haus Linde den Bebauungsplanentwurf in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Das Bauleitplanverfahren schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Bauvorhaben zu Gunsten eines privaten Grundstückseigentümers. Die Rechte und Pflichten des privaten Grundstücksentwicklers werden in einem städtebaulichen Vertrag geregelt. Zu den Pflichtaufgaben des Privaten gehört die Übernahme aller anfallenden Kosten für die Planung und Umsetzung der Maßnahme einschließlich der Herstellung aller erschließungstechnischen Anlagen. Somit werden durch die Bauleitplanung keine finanziellen Auswirkungen für den städtischen Haushalt ausgelöst.   

 

 

investive Auswirkungen

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

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fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten
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Folgekosten
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Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

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