Kenntnisnahme - FB 61/0999/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Bilal Moschee - die Aufstellung des Bebauungsplanes Professor-Pirlet-Straße / Erweite­rung Moschee für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt ge­mäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Bilal Moschee - die Aufstellung des Bebauungsplanes Professor-Pirlet-Straße / Erweiterung Moschee für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Professor-Pirlet-Straße / Erweiterung Moschee

hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes

 

1. Ausgangslage

Für das Plangebiet sowie seine nähere Umgebung besteht seit 03.11.1979 der Bebauungs­plan Nr. 687 – Professor-Pirlet-Straße. Dieser wurde aufgestellt, um Planungsrecht zu schaffen für das Parkhaus der RWTH sowie die damals erstmalig anstehende Erweiterung der Bilal Moschee. Im westlichen Teil des Geltungsbereiches wurden Flächen für Hoch­schulbauten sowie Grünflächen festgesetzt. Bereits im Jahr 2008 wurde der Bebauungsplan Nr. 687 in einem Teilbereich zwischen Seffenter Weg und Professor-Pirlet-Straße überlagert durch den Bebauungsplan Nr. 883, der seit 01.03.2008 rechtskräftig ist. Mit diesem Bebau­ungsplan wurde Planungsrecht geschaffen für den Bau des zentralen Technikgebäudes der RWTH.

 

Die Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplanes Professor-Pirlet-Straße / Erweite­rung Moschee befinden sich neben der Bilal Moschee zwei Flächen mit insgesamt 6 Tennis­plätzen des Hochschulsportzentrums.

 

2. Ziel und Zweck der Planung

Für die Bilal Moschee besteht schon seit Längerem der Bedarf zur Erweiterung des Gebäu­des. Diesem Bedarf soll durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes Rechnung getragen werden.

 

Um die Planung umsetzen zu können, ist die – zumindest teilweise – Verlagerung der Ten­nisplätze erforderlich. Die Anlage neuer Plätze an einem Ersatzstandort ist derzeit noch in Klärung.

 

3. Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung – Erweiterung der Bilal Moschee – die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

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Anlagen

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