Entscheidungsvorlage - FB 61/0987/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg, auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg, auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3 zu fassen.

 

Der Mobilitätsausschuss fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg auf der Grundlage der Lagepläne LP 01- LP 07 und der Detailpläne 1-3.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Seffenter Weg verbindet den Westbahnhof (Republikplatz) mit dem Campus Melaten und stellt für die Wohngebiete auf der Hörn eine kurze Verbindung zur Innenstadt dar. Er wird von zahlreichen Radfahrern befahren.

Bereits im Jahre 2009 sind verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation vorgenommen worden (Aufpflasterungen, Streckengeschwindigkeitsbeschränkungen).

Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit  und Verkehrsqualität für Fußgänger und Radfahrer wird der Seffenter Weg im Abschnitt zwischen der Geschwister-Scholl-Straße und dem Zubringer zur Autobahn (Pariser Ring)

umgebaut und in Teilabschnitten als Tempo-30-Zone ausgewiesen. 

Der Planungsbeschluss hierfür wurde in der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 13.12.2012 gefasst.

 

 

Beschreibung der Maßnahmen

 

Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße (Lagepläne LP 01 - LP 02; Detailpläne 1 und 2)

Im Abschnitt Geschwister-Scholl-Straße bis Mies-van-der-Rohe-Straße wird der Radverkehr zukünftig in der Fahrbahn mitgeführt, wodurch ein Umbau des Straßenraumes erforderlich wird.

Die heute vorhandene südliche Nebenanlage - Gehweg und „anderer Radweg“ -  wird zu einem reinen mindestens 2,0 m breiten Gehweg umgebaut. Dies ermöglicht die beidseitige Markierung von 1,50 m breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn bei einer Gesamtfahrbahnbreite von mindestens 7,60 m.

Stadteinwärts beginnt der Schutzstreifen hinter der Bushaltestelle „Mies-der-Rohe-Straße“. Dort werden die Radfahrer über eine Rampe vom Radweg auf den Schutzstreifen geführt. Stadtauswärts endet der Schutzstreifen an der Tempo-30-Zonen-Beschilderung, ca. 15 m hinter der Einfahrt zur Mies-van-der-Rohe-Straße.

Entlang des Längsparkstreifens wird ein zusätzlicher Sicherheitstrennstreifen von 0,50 m markiert.

 

Vor der Einmündung in die Geschwister-Scholl-Straße in Fahrtrichtung Innenstadt wird der Radfahrer optional - aufgrund der Einengung der Fahrspuren durch die bestehende Mittelinsel - vom Schutzstreifen über eine Rampe auf den an dieser Stelle vorhandenen Beidrichtungsradweg (anderer Radweg) über die Einmündung hinweg geführt.

Der stadtauswärts fahrende Radfahrer wird an dieser Stelle vom Beidrichtungsradweg über die Fahrbahn der Geschwister-Scholl-Straße auf den nördlichen Schutzstreifen geführt. An der Querungsstelle werden für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen taktile Elemente eingebaut.

An den Bushaltestellen „Mies-van- der-Rohe-Straße“ werden die Markierungen der Busaufstellflächen auf die Länge von Doppelgelenkbussen angepasst. Zur südlichen Bushaltestelle führen taktilen Elemente.

Aufgrund der Umbaumaßnahmen müssen an dieser Stelle zwei Bäume gefällt werden, wovon einer der Baumschutzsatzung unterliegt. Eine Verlagerung der Bushaltestelle zur Erhaltung der Bäume ist nicht möglich.

 

Ausbauelemente

Durch die Verschiebung der Bordsteinlage wird ein Vollausbau (Asphaltierung) der zusätzlichen Fahrbahnfläche erforderlich. Entsprechend der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO) erhält die Fahrbahn folgenden Aufbau:

Fahrbahn

4,0 cm                             Asphaltdeckschicht

8,0 cm                             Ashaltbinderschicht

14,0 cm               Asphalttragschicht

34,0 cm               Frostschutzschicht 0/45

60,0 cm              Gesamtstärke

 

Im Gehweg werden die roten Verbundsteine des derzeit vorhandenen „anderen Radwegs“ durch Gehwegplatten ersetzt.

Die Beschilderung wird entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.

 

Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Lageplan LP 02)

Im Einmündungsbereich der Mies-van-der-Rohe-Straße wird die derzeit vorhandene Mittelinsel aufgrund beengter Kurvenradien baulich verkürzt,  mit einem Rundbord abgegrenzt und mit Naturstein ausgepflastert.

Die Beschilderung wird entsprechend geändert.

 

Abschnitt Mies-van-der-Rohe-Straße bis Kastanienweg (Lagepläne LP 03 – LP 05)

Der Teilabschnitt ab der Einmündung Mies-van-der-Rohe-Straße (Seffenter Weg 107) bis hinter die Einmündung Kastanienweg wird - entsprechend der angrenzenden Straßen - als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Die in Tempo-30-Zonen grundsätzlich geregelte Vorfahrtsregelung „rechts vor links“  soll für diesen Streckenabschnitt keine Gültigkeit haben, da insbesondere durch die straßenbegleitende Baumreihe die Einsehbarkeit in den Straßenraum erheblich eingeschränkt ist. Für den ÖPNV, der diese Strecke täglich mit verschiedenen Buslinien befährt, ergibt sich keine Änderung der Reisegeschwindigkeit .

Da in Tempo-30-Zonen i. d. R. keine gesonderten Radverkehrsanlagen notwendig sind, wird der Radfahrer hier aufgrund der radverträglichen Geschwindigkeiten im Mischprinzip auf der Fahrbahn geführt.

Stadteinwärts hat er weiterhin die Möglichkeit  den Bordsteinradweg (anderen Radweg) zu befahren, der jedoch nicht benutzungspflichtig ist.

Die Beschilderung wird in diesem Streckenabschnitt entsprechend ergänzt bzw. aufgehoben.

 

Abschnitt Kastanienweg bis Pariser Ring (Lagepläne LP 06 – LP 07, Detailplan 3)

In diesem Abschnitt der Maßnahme wird mit Beginn der Beschilderung Z 274.2 das Ende der Tempo-30-Zone in Richtung Pariser Ring angekündigt. Bis zur Haltestelle „Hörn Brücke“ in Fahrtrichtung Kreisverkehr Forckenbeckstraße erfolgt die 2,0 m breite Markierung eines Radfahrstreifens. Alternativ erhalten Radfahrer die Möglichkeit,  über eine baulich angelegte Mittelinsel ca. 60,0 m hinter der Einmündung Kastanienweg, den linksseitigen für Radfahrer freigegebenen Gehweg zu benutzen. Für die querenden Radfahrer wird der Gehweg an dieser Stelle über eine Länge von 6,0 m auf Fahrbahnniveau abgesenkt,  wodurch eine Gehweganpassung erforderlich wird. Zur Absicherung für blinde und sehbehinderte Menschen wird hier ein 30 cm breiter taktiler Streifen aus Noppenplatten verlegt.

Die 15,0 m lange und 3,0 m breite Querungshilfe besteht aus zwei gepflasterten Inselköpfen und wird durch markierte Sperrfelder abgesichert.

Im Anschluss an den Pariser Ring erfolgt eine Anpassung der Sperrflächenmarkierung.

 

Baukosten und Finanzierung

Die Gesamtkosten zur Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg betragen insgesamt rund 210.000,- €.

 

Bauzeit

Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg ist eine Bauzeit von ca. drei Monaten eingeplant. Mit den Bauarbeiten kann voraussichtlich Mitte 2014 begonnen werden. 

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Umsetzung der Radverkehrsanlagen und der Maßnahmen zur Unterstützung der Tempo-30-Zone am Seffenter Weg muss mit Kosten in Höhe von ca. 210.000,- € gerechnet werden.

Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 unter dem investiven PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“ mit Mitteln i. H. v. 224.000,- € eingeplant. Auf dem konsumtiven PSP- Element

4-120102-505-9  „Seffenter Weg, Umgestaltung“ sind weitere Mittel i. H. v. 13.500,- € eingeplant.

Da mit der Baumaßnahme im Haushaltsjahr 2013 nicht mehr begonnen wird, und die finanziellen Mittel nicht verausgabt werden, sollen diese per Ermächtigungsübertragung ins Haushaltsjahr 2014 übertragen werden.

Durch die Übertragung der Mittel ins Haushaltsjahr 2014 stehen diese dort zur Umsetzung der Baumaßnahme bereit.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-500-01100-300-1 „Seffenter Weg, Umgestaltung“

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

224.000

224.000

0

0

224.000

224.000

Ergebnis

-224.000

-224.000

0

0

-224.000

-224.000

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

6.000

6.000

0

0

0

0

Abschreibungen

7.500

7.500

0

0

0

0

Ergebnis

-13.500

-13.500

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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