Entscheidungsvorlage - FB 61/1000/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte fasst den Beschluss zur Ausführung der beiden Querungshilfen in der Nizzaallee auf der Grundlage der Lagepläne L1 und L2.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass:

In den Sitzungen des Mobilitätsausschusses vom 08.03.2012 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 14.03.2012 wurde die Planung zur Errichtung der Bewohnerparkzone „N“ (Nizzaallee) vorgestellt und beschlossen.

Im Rahmen dieser Maßnahme sollen in der nördlichen Nizzaallee zwei Querungshilfen als Gehwegvorbauten baulich ausgeführt werden (s. Übersichtsplan).

Von der Rütscherstraße und der Försterstraße führen Verbindungswege über die Nizzaallee aus der Innenstadt zum Landschaftspark Lousberg. Zur Betonung und zum Schutz dieser Fußwegverbindungen soll an diesen Stellen die Fahrbahn durch Vorziehen der Gehwege verengt werden, damit Fußgänger die Fahrbahn einsehen und damit ungefährdeter queren können.  Gleichzeitig wird das Parken vor den Verbindungswegen unterbunden.

 

Beschreibung der Maßnahmen

Wie im Lageplan L2 dargestellt sind im nördlichen Teil der Nizzaallee, am Verbindungsfußweg zwischen der Rütscherstraße und der Nizzaalle, beidseitig Gehwegverbreiterungen auf Parkstandtiefe vorgesehen. Es verbleibt eine Fahrbahnbreite von 3,45m.

Im Bereich der Fußwegverbindung Försterstraße – Nizzaalle in Höhe der Hausnummer 57 sieht die Planung  aufgrund der vorhandenen Zufahrt einen einseitigen Querungsansatz mit einer Gehwegverbreiterung auf Parkstandtiefe vor (Lageplan L1).

Die Gehwegvorbauten werden mit Gehwegplatten ergänzt. Die Entwässerung erfolgt aufgrund des gegenläufigen Gefälles jeweils über eine innenliegende Rinne.

Für die Belange Behinderter, alter Menschen, Kinder und anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen werden die Gehwegvorbauten gemäß den aktuellen Standards mit taktilen Elementen ausgestattet.

 

Bauzeit

Für die Bauarbeiten ist eine Bauzeit von ca. zwei Wochen eingeplant. Die Bauarbeiten werden im Zuge der Einrichtung der Bewohnerparkzone N voraussichtlich Ende 2013/ Anfang 2014 ausgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Fussgängerquerungshilfen in der Nizzaallee muss mit Kosten in Höhe von ca. 20.000,- € gerechnet werden.

Diese Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2013 unter dem investiven PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 "Einrichtung Bewohnerparken" mit Mitteln i. H. v. 315.243,- € eingeplant.

Beim konsumtiven PSP-Element 4-120202-908-3 „Einrichtung Bewohnerparken“ sind für das Haushaltsjahr 2014 17.393,- € eingeplant.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120202-900-00100-300-1 „Einrichtung Bewohnerparken„

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

315.243

315.243

0

0

315.243

315.243

Ergebnis

-315.243

-315.243

0

0

-315.243

-315.243

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2013

fortgeschriebener Ansatz 2013

Ansatz

2014 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2014 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

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0

0

0

0

Abschreibungen

17.393

17.393

0

0

17.393

17.393

Ergebnis

-17.393

-17.393

0

0

-17.393

-17.393

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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