Kenntnisnahme - FB 45/0315/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - Antrag der CDU-Fraktion vom 11.06.2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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05.11.2013
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Gestoppt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die CDU-Fraktion im Rat stellt mit Datum vom 11.06.2013 den Antrag, kurzfristig ein niederschwelliges Wohnkonzept für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstellen und den erforderlichen Wohnraum bereitzustellen sowie für eine entsprechende pädagogische und vormundschaftsrechtliche Begleitung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge Sorge zu tragen (s. Anlage).
2. Zur Situation
Wie in den vergangenen Quartalsberichten "Hilfe zur Erziehung/Eingliederungshilfe" ausführlich beschrieben, hält der Ansturm unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die die Stadt Aachen aufnehmen muss, ungemindert an.
Dies setzt die Jugendhilfe vor die Herausforderung, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen und für ausreichende Betreuung im pädagogischen sowie vormundschaftsrechtlichen Bereich zu sorgen.
Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes unterliegt die Jugendhilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen klaren Vorgaben. Die Aufsicht, Beratung und das Betriebserlaubnisverfahren obliegen den Landesjugendämtern.
Im Rahmen der Ausgestaltung von Betreuungs- und Wohnkonzepten von Kindern und Jugendlichen sind als Orientierungsrahmen Mindeststandards in Form von Leitlinien vorgegeben. Diese Vorgaben sind durch die kommunale Jugendhilfe zwingend einzuhalten. Dem staatlichen Auftrag entsprechend unterliegen die in der Jugendhilfe arbeitenden Träger zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen den o. g. Leitlinien.
3. Kommunaler Gestaltungsrahmen
Vor dem Hintergrund der kommunalen Erfordernisse, die sich durch die Vielzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ergeben, arbeiten die Träger von Heimeinrichtungen (Kinder- und Jugendhilfe Brand, Kinder- und Jugendhilfe Burtscheid, Maria im Tann, Kaspar X und Kaspar X-Change) und die öffentliche Jugendhilfe eng zusammen. So ist in der Vergangenheit ein Grundlagenkonzept entstanden, welches zum Inhalt hat, dass die Unterbringung der UMF möglichst in drei Stufen erfolgt.
Stufe 1: Erstaufnahme der UMF in Bereitschaftspflegefamilien bzw. in Aufnahmegruppen für
die Dauer von einer Nacht und bis zu 10 Arbeitstagen.
Stufe 2: Darauf erfolgt die Unterbringung des UMF in einer Clearinggruppe (Klärung des außerländerrechtlichen Status, physische und psychische Situation, Sprachstand und
Schuleinstieg) für die Dauer von bis
zu acht Wochen.
Stufe 3: Nach erfolgter Feststellung der individuellen Notwendigkeiten erfolgt die
Unterbringung in eine Regel-/Intensivgruppe einer Heimeinrichtung bzw. in ein intensiv
betreutes Wohnen im Rahmen einer Wohngemeinschaft. Im Rahmen dessen erfolgt die
schrittweise Ablösung aus der Jugendhilfe.
Ziel des Konzeptes ist es, die Minderjährigen mit den Jugendhilferessourcen in Deutschland zu integrieren und zu verselbstständigen, sodass ein eigenständiges Leben möglich ist.
Im Rahmen dessen sind in den vergangenen Monaten ergänzend zu den insgesamt in der Stadt Aachen vorhandenen stationären Plätzen mehrere Gruppen- bzw. Wohngemeinschaftsangebote in Aachen geschaffen worden. Durch Kontaktaufnahme zu den Heimeinrichten St. Josef Eschweiler und Agnesheim Stolberg wird die Verortung der UMF in der Region angestrebt und durch entsprechende Kooperationen in den nächsten Monaten realisiert.
Der UMF erhält am seinem Aufenthaltsort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einen Vormund. Sofern die Verortung in der Stadt Aachen erfolgt, werden die Vormundschaften sowohl von den freien Trägern (AWO, SKF, SKM) wie auch dem Jugendamt übernommen. Erfolgt die Verortung der Minderjährigen in der Region Aachen, so wird die Vormundschaft entsprechend der Verortung auf das dortige Jugendamt übertragen.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung dem sich sowohl die freien wie auch der öffentliche Träger verschrieben haben, ist ab 2014 in Erwägung gezogen, den Bereich ehrenamtlicher Vormundschaften aufzubauen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Keine, da Sachstandsbericht
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,4 MB
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