Kenntnisnahme - FB 45/0317/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Die erforderlichen Personalaufstockungen werden auf Antrag der Träger - vorbehaltlich der Öffnung der Position 6 (Förderung von besonderen sonstigen Projekten und Vorhaben in der Jugendarbeit) - aus dem Stadtjugendplan gefördert.
  3. Die Bezirksvertretung Haaren/Verlautenheide nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  4. Der Antrag der CDU-BVF vom 28.05.2013 ist damit erledigt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Mit Schreiben vom 28.05.2013 beantragt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Haaren/Verlautenheide die Aufstockung der Stundenkontingente durch sozialpädagogische Fachkräfte für die Jugendfreizeiteinrichtungen in den beiden Stadtteilen. Für die Kleine Offene Tür (KOT) Regenbogen an St. Germanus in Haaren wird zusätzlich eine halbe Stelle und für die KOT Arche in der Verlautenheidener Straße wird eine Stundenerhöhung von 14 Stunden veranschlagt.

 

Die CDU bezieht sich in ihrem Antrag zum Einen auf Ergebnisse des Sozialentwicklungsplans, in dem Haaren als „kippender Lebensraum“ eingestuft wird; zum Anderen beruft sie sich auf Gespräche mit Fachleuten aus dem erzieherischen Bereich sowie Polizei- und Ordnungskräften. Ebenso hätten Gespräche mit Jugendlichen ergeben, dass ihnen die Öffnungszeiten und die Angebote nicht ausreichen, was auf die geringen Stundenkontingente der Fachkräfte zurückgeführt wird.

 

Zudem wird im Antrag ein Zusammenhang zwischen den steigenden Zahlen von Sachbeschädigungen im Stadtbezirk und Langeweile gerade in den frühen Abendstunden gesehen.

 

 

2. Personalsituation der Einrichtungen

 

Beide Jugendeinrichtungen sind personell mit je einer männlichen Fachkraft ausgestattet; der Sozialarbeiter in Haaren ist mit einem Beschäftigungsumfang von 80% eingestellt und der Sozialpädagoge in Verlautenheide mit 64%. Im Jahre 2009 wurde die Stundenzahl in Verlautenheide von 18 auf 25 angehoben, um die Jugendlichen in diesem Stadtteil durch aufsuchende Arbeit zu erreichen.

 

Die veränderte Besucherstruktur, d.h. die wachsende Anzahl von Besuchern in schwierigen persönlichen Lagen, verlangt von den Fachkräften mittlerweile wesentlich intensivere Einzelarbeit wie z.B. Kriseninterventionen (Freundeskreis, Elternhaus oder Ordnungsbehörden). Das führt dazu, dass die offenen Angebote in diesen Jugendfreizeitstätten daher eher vernachlässigt werden müssen. Diese offenen Angebote sind jedoch für die Anbindung der Jugendlichen von existentieller Bedeutung.

 

Für den jeweiligen Mitarbeiter bedeutet das eine schwierige Balance zwischen Einzelfall- und Gruppenarbeit. Er kann die Interaktionen in der Gruppe nicht gut kontrollieren und kann z.B. bei Gewalttätigkeiten wie „Abziehen“ nicht rechtzeitig entgegensteuern.

 

3. Einschätzung der Fachverwaltung

 

Die im Antrag beschriebene Situation gerade in Haaren wird durch die Erkenntnisse des Arbeitskreises Jugend und Prävention bestätigt. Dieser Arbeitskreis besteht aus Vertretern verschiedener Abteilungen der Polizei, des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung, der Bezirks- und Jugendverwaltung sowie dem Mitarbeiter der Jugendeinrichtung und befasst sich seit etwa einem Jahr mit der Situation im Stadtteil Haaren.

 

Dabei wurde unter anderem deutlich, dass der Leiter des Jugendzentrums den Erfordernissen in der Einrichtung alleine nicht gerecht werden kann.

 

Wenn auch der Personaleinsatz alleine Sache des Anstellungsträgers ist, vertritt die Fachverwaltung grundsätzlich die Auffassung, dass die Freizeitstätten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit mit jeweils zwei Fachkräften ausgestattet sein sollten, unabhängig von den jeweiligen Beschäftigungsumfängen. Zu den erwähnten Gründen gehören also die Sicherheit für die einzelne Fachkraft, die Aufsichtspflicht und die Gewährleistung unterschiedlicher Angebote.

 

 

4. Vorschlag der Verwaltung

 

Bis zum Sommer 2014 wird die Fortschreibung des Freizeitstättenbedarfsplans durchgeführt. Der Freizeitstättenbedarfsplan ist eine Grundlage für den Kinder- und Jugendförderplan, der ein Instrument darstellt, mit dem die Stadt Aachen die Kinder- und Jugendförderung inhaltlich, strukturell und soweit möglich auch finanziell absichert.

 

Von den dazu erfolgenden Erhebungen sowie den fachlich/inhaltlichen Diskussionen werden Ergebnisse über die tatsächlichen Bedarfe der Jugendfreizeitstätten sowohl in inhaltlicher als auch in personeller und materieller Ausstattung erwartet.

 

Die Fachverwaltung schlägt daher vor, den Trägern der Jugendfreizeiteinrichtungen bis zur Fertigstellung des Freizeitstättenbedarfplans die Möglichkeit zu eröffnen, Mittel für zwingend erforderliche, zusätzliche Personalkosten zu beantragen. Zur Deckung empfiehlt sie eine Öffnung der Position 6 (Förderung von besonderen sonstigen Projekten und Vorhaben in der Jugendarbeit) des Stadtjugendplans.

 

Der Unterausschuss Stadtjugendplan wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen.

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Es entstehen keine zusätzlichen Aufwendungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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