Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0128/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan 2014 für den Aachener Stadtbetrieb
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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05.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb den Wirtschaftsplan 2014 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb.
Erläuterungen
Erläuterung
Die ab dem 01.01.2003 gebildete eigenbetriebsähnliche Einrichtung Aachener Stadtbetrieb nimmt die Durchführung und Gewährleistung der Aufgaben in den Bereichen Abfallwirtschaft, Friedhofswesen, Krematorium, Grün- und Freiflächenpflege (inkl. Sportanlagen und Spielplätze), Straßenreinigung und gebührenpflichtiger Winterdienst sowie den Hilfs- und Nebenbetrieben wahr. Zum 01.01.2007 wurde das Aufgabenspektrum des Aachener Stadtbetriebes durch die Integration des damaligen Bauhofes des Fachbereichs Verkehr und Tiefbau (FB 68/21) um die Aufgabe der Straßenunterhaltung erweitert.
Der zu beschließende Wirtschaftsplan stellt die nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellte Prognose des Jahresergebnisses (Erfolgsplan) für das Wirtschaftsjahr 2014 dar. Er besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1), der mittelfristigen Ergebnisplanung (Anlage 1.a), dem Vermögensplan (Anlage 2 und 2.a), dem Stellenplan (Anlage 3) sowie dem Finanzplan für die Jahre 2014-2018 (Anlage 4). Der Wirtschaftsplan wird mit seinen Anlagen als Gesamtplan für alle Aufgabenbereiche des Aachener Stadtbetriebes aufgestellt.
Organigramm Aachener Stadtbetrieb
(Stand 01.08.2013)
Durch den Reorganisationsprozess 2013 wurde die Aufbauorganisation des Aachener Stadtbetriebes verschlankt und Kompetenzen unter einer einheitlichen Führung gebündelt.
Der Aufbau des Erfolgsplans weicht in Teilen von der Struktur des Organigramms ab und ist produktorientiert gegliedert, so dass insbesondere bei den Gebührenhaushalten weiterhin Transparenz und eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren gegeben ist.
ERFOLGSPLAN
Der Erfolgsplan entspricht dem Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren laut Handelsgesetzbuch und Eigenbetriebsverordnung, erweitert um die Information der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Das Einnahme- und Ausgabevolumen wurde den Aufgabenbereichen des Aachener Stadtbetriebes verursachungsgerecht zugeordnet und entspricht den aus heutiger Sicht notwendigen Ansätzen für die wirtschaftliche Wahrnehmung der Aufgaben.
ERTRÄGE
Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen
Die Einnahmen aus den Gebührenhaushalten werden im städtischen Haushalt verbucht. Im Wirtschaftsjahr 2014 erhält der E 18 eine pauschale Abgeltung für die von ihm erbrachten Leistungen auf Basis der im Wirtschaftsplan dargestellten Planwerte, denen die Ermittlung der Kosten für die operativen Tätigkeiten zugrunde liegt. Der von der Stadt Aachen geleistete Zuschuss wird beim E 18 ertragswirksam erfasst. Der Zuschuss stellt beim E 18 einen Ersatz für die nicht bei ihm, sondern bei der Stadt Aachen erfassten Gebühreneinnahmen dar.
Der Zuschussbedarf der gebührenrelevanten Betriebssparten beträgt T€ 41.620 (Vorjahr T€ 41.335). Die in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung/Winterdienst und Friedhofswesen/Krematorium erhobenen Gebühren werden sich in 2014 auf dem Vorjahresniveau bewegen.
Der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen beinhaltet nicht den anteiligen Verwaltungskostenbeitrag, welcher im städtischen Haushalt für die Produkte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Friedhofswesen veranschlagt ist.
Zuschuss städtischer Haushalt
Im Bereich der freiwilligen Leistungen erhält der Aachener Stadtbetrieb einen Zuschuss aus dem städtischen Haushalt. Da die Kosten des Kaufmännischen Bereichs und der Technik vollständig über die innerbetriebliche Leistungsverrechnung vom gesamten Betrieb getragen werden, entfällt der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt lediglich auf die Betriebssparten Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau. Die Aufstellungsverfügung zum Entwurf des städtischen Haushalt 2014 sieht auch für die Eigenbetriebe Höchstsätze für die Ergebnisplanung vor. So wurden zunächst die Ansätze 2013 für 2014 bis 2016 übernommen. Kostensteigerungen sind zwingend durch Einsparungen an anderer Stelle aufzufangen. Eine moderate Anpassung der Wirtschaftsplanung erfolgt im Bereich der Personalkosten, wo mit einer durchschnittlichen Steigerung von 2% kalkuliert wurde. Zur Wahrung der Verkehrssicherung sind in den kommenden Jahren aufgrund veränderter Bestimmungen an einzelnen Brückenbauwerken die Absturzsicherungen zu erneuern. Der aktuell berechnete Aufwand von 450 T€ wird auf vier Jahre verteilt und die Umsetzung der Maßnahmen in 2014 begonnen.
Die ermittelten Zuschusszahlungen berücksichtigen keine signifikanten Veränderungen des Aufgabenvolumens. In den Bereichen Grün- und Freiflächenpflege sowie Straßenunterhaltung und Brückenbau sollen zusätzliche Flächen und Objekte in die Unterhaltung aufgenommen werden, andere entfallen aus der Unterhaltungspflicht. Die Berechnungsgrundlage fußt auf den zu pflegenden Objekten und Standards des Jahres 2007. Ein Ziel des aktuell laufenden Reorganisationsprozesses ist es, mit den städtischen Auftraggebern eine transparente und mit Preisen hinterlegte Auftraggeber-/ Auftragnehmerbeziehung zu vereinbaren. Hier sollen auf Basis marktgerechter Konditionen die geforderten Leistungen spezifiziert und gegenseitig abgestimmt werden.
Derzeit reichen in beiden Sparten die Zuschüsse nicht aus, um die geplanten Ausgaben vollständig zu decken. Ein möglicher Verlust ist aus der allgemeinen Rücklage des Betriebes zu decken.
Der Zuschuss aus dem städtischen Haushalt enthält ebenfalls Leistungen des Aachener Stadtbetriebes für das CHIO, die Karlspreisverleihung sowie sonstige, für die Stadt Aachen bedeutsame Veranstaltungen. Diese veranstaltungsbezogenen Kosten werden nicht weiterberechnet, sondern stellen aufgrund der herausragenden Bedeutung einen Beitrag des Aachener Stadtbetriebes bzw. der Stadt Aachen dar. Sämtliche Leistungen für weitere Veranstaltungen sind, nicht zuletzt wegen der schwierigen Haushaltslage, vom jeweiligen Auftraggeber gegen Rechnung zu bezahlen.
Sowohl der Zuschuss aus gebührenrelevanten Leistungen als auch der Zuschuss vom städtischen Haushalt sind von den jeweils zuständigen städtischen Stellen in vier gleich hohen Raten zu Beginn eines Quartals auf das Konto des Aachener Stadtbetriebes zu überweisen, damit die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit gesichert ist. Eine Veränderung des jeweiligen Zuschusses bedarf der Zustimmung des Betriebsausschusses des Aachener Stadtbetriebes.
Erlöse aus Drittgeschäften / Leistungen für die Stadt Aachen
| Betrag | Bemerkung |
Abfallwirtschaft | 2.076 T€ | Erlöse aus Papierverkauf, Entgelte DSD |
Friedhof | 15 T€ | Einnahmen aus Grabanlagen und Grabbepflanzungen der Stiftungsgräber; Kostenerstattung vom U.A. „Nachlass Honderich“ für Aufwertungsarbeiten auf dem Friedhof Hüls |
Grün- und Freiflächenpflege | 170 T€ | gärtnerische Jahrespflege an städtischen Objekten; Veranstaltungen |
Technik | 230 T€ | Gestellung Fahrzeuge + Geräte, Betriebsstoffe, Arbeiten und Leistungen |
Straßenunterhaltung | 300 T€ | Kostenersatz für die Beseitigung von Schäden und Sicherstellung der Verkehrssicherheit |
Straßenreinigung | 8 T€ | Sonderreinigungen |
Erträge aus Zuschüssen Dritter
Nach derzeitigem Planungsstand erhält der E 18 keine Einnahme aus Zuschüssen.
Sonstige Erträge
| Betrag | Bemerkung |
Friedhofswesen | 49 T€ | Erlöse durch den Verkauf von GWG und Grabsteinen; Mieten; Ersatz der Unterhaltungskosten jüdische Friedhöfe |
Grün- und Freiflächenpflege | 40 T€ | Erlöse aus der Gestellung von Arbeitsgeräten und Leistungen; Erlöse für Dekorationen; Erlöse durch den Verkauf von GWG, Mulch und Kompost; Ersatz für Schäden und Überzahlungen; Ersatz von Strom- und Wasserkosten; |
Kaufmännischer Bereich / Technik | 155 T€ | Abgabe von Betriebsstoffen an Dritte; Erstattung von Schätzkosten; sonstige Leistungen für Dritte und andere Eigenbetriebe; Erträge aus Personalkostenerstattungen |
Abfallwirtschaft | 81 T€ | Erlöse aus Stromverkauf Deponie Herzogenrath |
Straßenunterhaltung | 3 T€ | Erlöse aus Materialverkauf und Anlagenabgängen |
Straßenreinigung | 22 T€ | Erlöse aus Anlagenabgängen |
AUFWENDUNGEN
Material- und Dienstleistungsaufwand
Diese Position beinhaltet im Wesentlichen die zur Leistungserbringung notwendigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die bezogenen Fremdleistungen (z.B. Gebühren des ZEW, Asphaltarbeiten, gärtnerische Unterhaltung, Fachwerkstätten).
Personalaufwand
Die im Stellenplan aufgeführten Positionen werden mit den hier veranschlagten Mitteln gedeckt. Dem Aachener Stadtbetrieb zugewiesene Beamte werden weiterhin im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und von dieser bezahlt. Zum 01.01.2014 enthält der Personalkostenansatz einen Anteil für die Aufwendungen der Beamten in Summe von 880 T€. Die Kosten werden jedoch durch den Stadtbetrieb vollständig erstattet. In diesen Erstattungsbeträgen sind anteilig auch die Beträge enthalten, welche die Stadt Aachen der Pensionsrücklage zuführt. Der Pool an offenen, d.h. derzeit nicht besetzten Stellen wird in diesem Rahmen und mit dem Ziel der weiteren Konsolidierung auf vollständig einzusparende Stellen geprüft. Die in der Vergangenheit geübte Praxis, offene Stellen nicht umgehend wiederzubesetzen, führt zu einer deutlichen Mehrbelastung des vorhandenen Personals.
Im Bereich der Personalkosten wurde eine Steigerung von durchschnittlich 2 % kalkuliert, welche u.a. Stufenaufstiege oder Stellenbewertungen umfasst.
Der Personalkostenansatz berücksichtigt zudem wie in den Vorjahren nicht den Anteil Mitarbeiter, welche aufgrund von Elternzeit, Mutterschutz, befristeter Freistellung, Krankheit oder sonstigen Gründen zeitweise oder dauerhaft aus der Lohnfortzahlung entfallen. Würden diese Mitarbeiter in der Kalkulation berücksichtigt, wäre der Personalkostenansatz entsprechend zu erhöhen.
Kapitalaufwand
Im Erfolgsplan werden die handelsrechtlichen Abschreibungen und Zinsen veranschlagt. Bei den Gebührenbedarfsberechnungen können jedoch weiterhin die rechtlich zulässigen, höheren kalkulatorischen Kosten angesetzt werden. Die durch die Differenz zwischen kalkulatorischen und handelsrechtlichen Ansätzen bedingten Mehreinnahmen verbleiben bei der Stadt, da diese die Gebühren und somit auch den höheren Ansatz vereinnahmt.
sonstige betriebliche Aufwendungen, außerordentliche Aufwendungen, Steuern
Hierunter fallen die Aufwendungen zur Bewirtschaftung, Unterhaltung und Aufrechterhaltung des Betriebes, seiner Anlagen und Vermögenswerte.
INNERBETRIEBLICHE LEISTUNGSVERRECHNUNG
Die innerbetriebliche Leistungsverrechnung gibt Auskunft darüber, welche leistungsmäßigen Beziehungen zwischen den einzelnen Betriebssparten innerhalb des Aachener Stadtbetriebes bestehen. Durch die unterjährige Erfassung und Dokumentation von Stundenaufschreibungen, Materialverbrauch und direkten Kostenzuordnungen werden die tatsächlichen Leistungsbeziehungen wertmäßig abgebildet. Hierdurch wird eine aktuelle und verursachungsgerechte Aufteilung erreicht, die eine umfassende Transparenz bietet.
JAHRESERGEBNIS
Insgesamt schließt der Erfolgsplan mit einem Ergebnis von -1.344 T€ (Vorjahr -1.573 T€) ab. Vorrangiges Ziel ist es, im Wirtschaftsjahr 2014 den bisherigen Standard der ausgeführten Arbeiten zu halten und die Basis für eine positive Entwicklung des Betriebes zu festigen. Der aktuelle Reorganisationsprozess soll neben der bereits erfolgten Verschlankung des Overheads weitere Optimierungen in den Ablaufprozessen eröffnen. Durch eine Intensivierung des Fuhrparkmanagements soll insbesondere eine höhere Auslastung der technischen Ressourcen (Fahrzeuge, Maschinen, Geräte) erreicht werden.
Bestandteil des Erfolgsplans ist die mittelfristige Ergebnisplanung, welche Auskunft über die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge der weiteren drei auf das aktuelle Planungsjahr folgenden Jahre gibt. Auch hier wird die Absicht deutlich, gerade den Betriebskostenzuschuss aus dem städtischen Haushalt für die freiwilligen Aufgaben dauerhaft konstant zu halten. Wie im Erfolgsplan, sind auch in der mittelfristigen Ergebnisplanung mögliche Kostensteigerungen durch Aufgabenerweiterung nicht enthalten.
Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Erfolgsplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
VERMÖGENSPLAN
Im Vermögensplan sind die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre getrennt nach Betriebssparten aufgeführt. Der Ansatz aller Investitionen ist aus Sicht des Aachener Stadtbetriebs zur Weiterführung der übertragenen Aufgaben notwendig. Vom Rat der Stadt Aachen beschlossene Ansätze, welche aufgrund wirtschaftlichen Verantwortungsbewusstseins noch nicht verausgabt wurden, werden nach § 16 Abs.4 S.1 EigVO in die Folgejahre übertragen.
Eine spartenbezogene Aufstellung der Ansätze ist der Anlage 2.a) zum Vermögensplan zu entnehmen, wo ebenfalls eine sachliche Zuordnung zu den Positionen des Anlagenspiegels erfolgt. Zur Gewährleistung der Flexibilität sollen die Ansätze des Vermögensplans für gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
Die Anlage 2.b) gibt Auskunft über die einzelnen geplanten Investitionsmaßnahmen und die voraussichtliche Investitionshöhe. Dabei wurden die Maßnahmen den nachstehenden Kostengruppen zugeordnet.
Gemäß den Bestimmungen des Leasingvertrages für das Betriebsgebäude am Madrider Ring besteht in 2014 die Möglichkeit, von einem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Hier ist zu entscheiden, ob aufgrund der dann gültigen Zinssätze ein vorzeitiger Ankauf gegenüber der Fortführung des Leasinggeschäftes vorteilhaft ist. Der Vermögensplan sieht an dieser Stelle wie auch im Finanzplan keine Mittel zum Erwerb des Gebäudes vor. Diese müssten unterjährig zur Verfügung gestellt werden und sich durch den Wegfall der Leasingrate decken.
STELLENPLAN
Der Stellenplan wurde vorbehaltlich den Anforderungen des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Aachen aufgestellt.
Beschäftigte
Die Verschiebungen innerhalb der Entgeltgruppen ergeben sich aufgrund tarifrechtlicher Bestimmungen.
Auszubildende
In 2014 werden 23 Auszubildende im Aachener Stadtbetrieb betreut.
Beamte
Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Stellenplan der Stadt Aachen geführt und hier nachrichtlich genannt.
FINANZPLAN 2014-2018
Der Finanzplan weist die geplanten Investitionen der kommenden fünf Jahre aus und gibt Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung. Nachdem in den vergangenen Jahren eine eher zögerliche Umsetzung der Investitionsvorhaben erfolgt ist, wird analog des Vorjahres auch in 2014 das betriebsnotwendige Vermögen erneuert und erhalten werden. Da den geplanten Investitionen in Höhe von 2.886 T€ die geplante Kredittilgung von 427 T€ hinzugerechnet wird und dieser Summe Abschreibungen in Höhe von 2.869 T€ gegenüberstehen, ist in 2014 eine Kreditaufnahme erforderlich. Bei einer angenommenen Tilgung von 3% p.a. sind bei allen geplanten Investitionen der Folgejahre bis 2018 weitere Darlehensaufnahmen notwendig, da die Refinanzierung des Kapitals nicht vollständig aus Abschreibungen geleistet werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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