Entscheidungsvorlage - E 18/0133/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabe der Aufbauten des Friedhofes Lintert
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Entscheidung
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05.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Friedhof Lintert gehört mit 155.426 m² zu den fünf größten Friedhöfen der Stadt Aachen und ist ein städtischer, d.h. nicht bezirklicher Friedhof.
Im Gegensatz zu den weiteren zentralstädtischen Großfriedhöfen Hüls, Wald und West I / II sind die Beerdigungszahlen auf Lintert – mit Ausnahme einer Stabilisierung im Jahre 2012 mit 121 Beerdigungen – schon seit Jahren rückläufig. Die nachstehend abgedruckte Vergleichstabelle belegt dies deutlich.
Anzahl Beerdigungen (Wald, West I+II, Hüls, Lintert) – aus den Jahren 2009 – 2012
Friedhof | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 |
Wald | 210 | 226 | 226 | 214 |
West I / II | 333 | 323 | 326 | 326 |
Hüls | 514 | 483 | 459 | 486 |
Lintert | 158 | 115 | 116 | 121 |
Daher war bereits im Rahmen der Bemühungen um eine Gebührenstabilisierung im Jahre 2006 und bei den weiteren Überlegungen einer Effektivierung des Friedhofsbereichs in den Folgejahren die Zukunft des Friedhofs Lintert immer wieder ein Prüfpunkt.
Diese Prüfungen haben auch schon zu klaren Konsequenzen geführt. So wurde im Zuge der Erhebung von Einspareffekten zur Stabilisierung der Gebühren auf der Basis des Jahres 2006 eine erforderliche aufwendige Sanierung der Mitarbeiterunterkünfte auf dem Friedhof Lintert nicht mehr in die Tat umgesetzt, sondern vielmehr mit dem Ziel der Zusammenlegung der Friedhofskolonnen Lintert und Wald auf dem Friedhof Wald eine Sanierung und Erweiterung der Unterkünfte auf dem Friedhof Wald in Angriff genommen. Mit Abschluss dieser umfassenden Sanierungsarbeiten wurden die Mitarbeiter des Friedhofs Lintert zum 18.02.2008 mit der Kolonne des Friedhofes Wald auf dem Friedhof Wald zusammen geführt.
Seit diesem Zeitpunkt wird der Friedhof Lintert hinsichtlich der Bestattungen sowie hinsichtlich der Pflege und Unterhaltung vom Friedhof Wald aus betreut.
Von den Aufbauten auf dem Friedhof Lintert werden derzeit noch die Aussegnungshalle und die dieser unmittelbar angegliederten Aufbewahrungszellen genutzt.
Die Betriebsgebäude sind ab Ende 2008 nicht mehr in Nutzung. Die in dem Bereich der Mitarbeiterunterkunft eingegliederte ehemalige Dienstwohnung ist seit Ende 2012 ebenfalls frei. Die Arbeiterunterkünfte nebst der ehemaligen Dienstwohnung und auch nebst der an diese Gebäude baulich unmittelbar angeschlossene Trauerhalle verfügen über keine eigene Zentralheizung, sondern die Versorgung erfolgt über das ehemalige Verwalterwohnhaus, Lintertweg 10, das sich bereits seit Jahren in der Verwaltung des städtischen Gebäudemanagements befindet und von dort aus auch vermietet wird.
Die Aussegnungshalle wurde im Jahre 1990 durch die Untere Denkmalbehörde in die Denkmalliste der Stadt Aachen als Baudenkmal eingetragen. Die übrigen Gebäudeteile stehen nicht unter Denkmalschutz.
Sämtliche Gebäude befinden sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Da diese Baulichkeiten jedoch für den ordnungsgemäßen Weiterbetrieb des Friedhofes Lintert nicht mehr benötigt werden, und auch im gegebenen Falle eine Alternative für die Aussegnungshalle zur Verfügung stünde, stellt sich im Interesse einer weiteren Optimierung der Betriebs- und Kostenstrukturen im Friedhofsbereich die Frage einer Herausnahme dieser Betriebsgebäude und der dazu gehörigen Flächen aus dem Friedhof Lintert.
Diese Frage stellt sich aktuell umso mehr, als dass es zwei höchst unterschiedliche Nutzungs- bzw. Überlassungsanfragen gibt. Da ist zum einen das Interesse der städtischen Sozialverwaltung an der Gewinnung von Räumlichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen und da ist zum anderen das private Interesse eines ehemaligen städtischen Mitarbeiters, der in seiner aktiven Dienstzeit als Bauingenieur und Planer an der Planung der Aussegnungshalle mitgearbeitet hat. Hierbei handelt es sich um den heute 80jährigen Herrn Quarten, der die Aussegnungshalle, und insbesondere deren herausragende Dachkonstruktion, wieder in altem Glanz erstrahlen lassen will, hierfür auch private Mittel aufbringen will und sich dabei eine längerfristige, die Unterhaltung der Gebäude gewährleistende Mitnutzung von privaten Vereinen vorstellt. Dabei geht es in concreto darum, dass diese Vereine auf der Grundlage langfristiger Überlassungsverträge mittels Eigenleistung als Gegenleistung für eine nicht erfolgende Erhebung von Miet- oder Pachtzinsen die Unterhaltung der Gebäude in einem guten baulichen Zustand gewährleisten.
Da es nicht Aufgabe des öffentlichen Friedhofsträgers sein kann und darf, private oder anderweitige Nutzungen, die möglicherweise nicht mit dem öffentlichen Friedhofszweck kompatibel sind, vertraglich zu regeln, macht es schlicht Sinn, die Friedhofsflächen insoweit zurückzuführen. Denn, nur auf diese Weise – nämlich durch eine Aufgabe der Bedarfsträgerschaft über die Flächen und die Gebäude – sind das städtische Gebäudemanagement und das städtische Immobilienmanagement in der Lage, ihre jeweiligen Aufgaben auch durchzuführen. Dort liegt uneingeschränkt und vollinhaltlich das für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung bzw. Verwertung der Grundstücke und Aufbauten erforderliche Know how.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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147,6 kB
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