Kenntnisnahme - FB 61/1001/WP16
Grunddaten
- Betreff:
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Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes Franzstraße zum neuen Wohnquartier 'Marschiertor'hier:Ratsantrag 325/16 vom 11.09.2013 und Antrag zur Tagesordnung des Planungsausschusses vom 09.10.2013, jeweils von der Fraktion der GRÜNEN
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Entwicklung des ehemaligen Schulgeländes Franzstraße zum Wohnquartier „Marschiertor“
Die Fraktion der GRÜNEN schlägt vor, für das Gelände der ehemaligen Hauptschule an der Franzstraße einen Architektenwettbewerb auszuloben mit dem Ziel, ein innerstädtisches Wohnquartier zu entwickeln.
Die Planungsverwaltung ist derzeit in Abstimmung mit dem Landesministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (MBWSV) darüber, ob der Landeswettbewerb Wohnen, den das Ministerium jährlich in Kooperation mit der Architektenkammer durchführt, im Jahr 2014 in Aachen stattfindet. Es liegt bereits eine Zusage des MBWSV vor, dass Aachen auf jeden Fall Standort dieses Wettbewerbes sein wird. Noch in Abstimmung ist die Frage des Grundstückeses, da das Gelände an der Franzstraße mit 7.200 m² kleiner ist als die normalerweise vom Land geforderten 1 bis 4 ha.
In Kürze soll zu dieser grundsätzlichen Frage ein Abstimmungsgespräch mit dem für experimentellen Wohnungsbau zuständigen Referatsleiter stattfinden. Sollte dieser Termin vor der Sitzung des Planungsausschusses stattfinden, kann in der Sitzung mündlich über die Ergebnisse berichtet werden.
Neben der Frage des Standortes geht es um die Konditionen. Das Land fordert, dass zunächst ein Investor gefunden wird, der das Grundstück von der Stadt erwirbt. Dieser wird in das Wettbewerbsverfahren eingebunden. Durch diese Vorgehensweise ist gesichert, dass das Wettbewerbsergebnis tatsächlich umgesetzt wird. Dies bedeutet, dass die Stadt voraussichtlich aus vergaberechtlichen Gründen vor der Wettbewerbsauslobung eine Grundstücksausschreibung durchführen muss.
Der Wettbewerb selbst wird vom Ministerium durchgeführt. Dies umfasst auch die Übernahme eines Großteils der Kosten. Das Land erwartet jedoch, dass sowohl die Stadt, als auch der Investor sich finanziell an den Verfahrenskosten beteiligen. Nach Aussage des Ministeriums ist auf Grundlage der Wettbewerbe der letzten Jahre von bis zu 20.000 € auszugehen. Diese Summe wird daher im Rahmen der Veränderungsnachweisung für den Haushalt 2014 angemeldet.
Weitere Landesvorgaben beziehen sich auf den Anteil des geförderten Wohnungsbaus am zukünftigen Wohnungsmix. Dieser soll bei mindestens 30 % liegen, denkbar sind aber auch bis zu 50 %.
Die Verwaltung hofft, bald eine einvernehmliche Vereinbarung zur weiteren Vorgehensweise mit dem Land treffen zu können. Unabhängig davon, ob das Grundstück Franzstraße Gegenstand des Landeswettbewerbs Wohnen 2014 wird, sind verwaltungsintern noch grundsätzliche Fragen zu klären wie beispielsweise der geplante Wohnungsmix (Wohnungsgrößen, Zielgruppen, Anteile geförderter und frei finanzierter Wohnungsbau etc.), der Umgang mit der vorhandenen Sporthalle, die vor allem für den Vereinssport erhalten bleiben soll, die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen sowie Umweltaspekte.
Die zuständigen politischen Gremien werden nach Abstimmung mit dem Bauministerium über das Ergebnis informiert.
Anlagen
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