Entscheidungsvorlage - E 18/0136/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
26. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen vom 14.12.1987
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Kenntnisnahme
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05.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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06.11.2013
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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04.12.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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20.11.2013
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Bezirksvertretung Aachen-Mitte
b) Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
c) Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, den vorgelegten 26. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen zu beschließen.
d) Der Rat der Stadt Aachen
beschließt auf Empfehlung der zuständigen Bezirksvertretungen und des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb, den vorgelegten 26. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen des 26. Nachtrages sind die nachfolgend aufgeführten Änderungen in dem Straßenverzeichnis, Negativkatalog und Stichstraßen-Negativkatalog vorzunehmen.
A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
- Lotharstraße (Aachen-Mitte) RKL S 9
- Professor-Wieler-Straße (Aachen-Mitte) RKL S 9
B) Änderungen im Straßenverzeichnis
Im Rahmen der kontinuierlichen Überprüfung der den im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen zugeordneten Reinigungsklassen wurde festgestellt, dass bei den nachstehend aufgeführten Straßen der gesunkene Verschmutzungsgrad und das daraus abzuleitende Reinigungsbedürfnis nicht mehr der derzeit festgelegten Reinigungshäufigkeit entspricht.
Auf Grund dessen ist bei diesen Straßen eine Anpassung der Reinigungsklasse an den festgestellten Verschmutzungsgrad in dem nachstehend beschriebenen Umfang erforderlich.
Reduzierung der Reinigungshäufigkeit
- Chlodwigstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Dresdener Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Elsa-Brandstöm-Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Kardinalstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Krefelder Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 5 nach S 4
(von Ludwigsallee bis Soerser Weg)
- Krefelder Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 5 nach S 8
(von Soerser Weg bis Prager Ring)
- Margratenstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Pippinstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Rolandplatz (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Rolandstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
(ab Haus-Nr. 34 bis Ende)
- Salvatorstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Soerser Weg (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Süsterfeldstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
C) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstücks- eigentümern obliegen (Negativkatalog)
Die nachstehend aufgeführten öffentlich gewidmeten Verkehrswege sind aufgrund ihrer baulichen Ausgestaltung und des daraus abzuleitenden Reinigungsbedürfnis in den Negativkatalog aufzunehmen.
- Buchweg (Aachen-Laurensberg)
D) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
- Lotharstraße (Aachen-Mitte)
E) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
Im Interesse einer einheitlichen Verfahrensweise im gesamten Stadtgebiet in Bezug auf die Behandlung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Stichwege, sind die nachgenannten Straßen in den Stichstraßen - Negativkatalog aufzunehmen.
- Kronenberg (Aachen-Mitte)
F) Gebühren
Aus Sicht der Finanzsteuerung ist eine Gebührenerhöhung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2014 nicht erforderlich.
Die in 2014 voraussichtlich entstehende Unterdeckung in Höhe von 398.545,46 € kann aus dem Sonderposten der Straßenreinigung entnommen werden.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 ist als Anlage beigefügt.
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
26. Nachtrag
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987.
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV.NW S. 712/ SGV NW 610), und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV. NW. S. 706 / SGV NW 2061), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.11.2013 folgenden 26. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 14.12.1987 beschlossen:
A) Neuaufnahme in das Straßenverzeichnis
- Lotharstraße (Aachen-Mitte) RKL S 9
- Professor-Wieler-Straße (Aachen-Mitte) RKL S 9
B) Änderungen im Straßenverzeichnis
Reduzierung der Reinigungshäufigkeit
- Chlodwigstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Dresdener Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Elsa-Brandstöm-Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Kardinalstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Krefelder Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 5 nach S 4
(von Ludwigsallee bis Soerser Weg)
- Krefelder Straße (Aachen-Mitte) von RKL S 5 nach S 8
(von Soerser Weg bis Prager Ring)
- Margratenstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Pippinstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Rolandplatz (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Rolandstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
(ab Haus-Nr. 34 bis Ende)
- Salvatorstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Soerser Weg (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
- Süsterfeldstraße (Aachen-Mitte) von RKL S 4 nach S 8
C) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs. 1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstücks- eigentümern obliegen (Negativkatalog)
- Buchweg (Aachen-Laurensberg)
D) Streichung aus dem Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Negativkatalog)
- Lotharstraße (Aachen-Mitte)
E) Neuaufnahme in das Verzeichnis der Straßen, deren Reinigung und Winterwartung gemäß § 2 Abs.1 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung den jeweiligen Grundstückseigentümern obliegen (Stichstraßen-Negativkatalog)
- Kronenberg (Aachen-Mitte)
Vorstehender Nachtrag tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Der vorstehende 26. Nachtrag wurde in der Sitzung des Rates der Stadt am 20. November 2013 beschlossen.
Aachen, den 20. November 2013
(Philipp)
Oberbürgermeister
(Schulz)
Schriftführerin
Vorstehender vom Rat der Stadt beschlossener 26. Nachtrag ist ordnungsgemäß zustande gekommen.
Aachen, den 20. November 2013
(Philipp)
Oberbürgermeister
Vorstehender 26. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;
b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;
c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat
oder
d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.
Aachen, den 20. November 2013
(Philipp)
Oberbürgermeister
Der Wortlaut des 26. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 20. November 2013 überein.
Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.
Aachen, den 20. November 2013
(Philipp)
Oberbürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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