Entscheidungsvorlage - B 03/0107/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 13. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

 

 

Finanzausschuss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 13. Nachtrages zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

 

 

Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den 13. Nachtrag zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen.

 

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2014 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

                                                                                                               

              ,

Für den Rat der Stadt                             Für den Finanzausschuss              Für den Ausschuss für Umwelt                                                                                                                 und Klimaschutz                                                                                    In Vertretung:                                          In Vertretung:

 

 

Marcel Philipp                                          (Annekathrin Grehling)              (Gisela Nacken)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Entleerung von Kleinkläranlagen erfolgt durch ein von der STAWAG beauftragtes Privatunternehmen. Kontrollfunktionen sowie administrative Arbeiten werden überwiegend durch die STAWAG  wahrgenommen.

Die Gebührenveranlagung erfolgt durch den Fachbereich “Bauverwaltung, B 03/10“, in Zusammenarbeit mit der STAWAG.

 

Gebührenanpassung

Es ist eine Gebührenanpassung notwendig, die dadurch begründet ist, dass nahezu konstante Kosten erreicht werden, jedoch Verluste aus den Vorjahren weiter abgebaut werden konnten.

 

Nach aktuellem Stand gibt es in der Stadt Aachen zurzeit „nur noch“ 81 Kleineinleiter. Diese Zahl wird sich zukünftig noch weiter verringern. Jedoch wird eine geringfügige Anzahl von Kleineinleitern vorhanden bleiben, da nicht alle Kleineinleiter an die städtische Kanalisation angeschlossen werden können. Dies wurde bereits im Rahmen der Beratung des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2013 – 2018 dargelegt.

 

Jedoch ist zu berücksichtigen, dass durch die ständig hinzukommenden Neuanschlüsse an die städt. Kanalisation die zu kalkulierende Anzahl der verbleibenden Kleineinleiter enorm schwer zu schätzen ist.

 

Hinzu kommt, dass Eigentümer ihre vorhandene Kleinkläranlagen technisch auf den neusten Stand gebracht haben und hierdurch die Wartungs- und Entleerungsintervalle gestreckt werden. In der Regel werden alle 2 Jahre durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abgefahren. Dadurch wird die jährliche Abfuhrmenge zukünftig weiter absinken, langfristig jedoch stagnieren. Dies hat automatisch zur Folge, dass die geringe Zahl der Kleineinleiter die anfallenden Kosten zu tragen haben.

 

Durch deutlich geringeren Verlustausgleich, sowie stabile Kostenstrukturen, kann der Gebührensatz für 2014 gesenkt werden.

 

Bisher wurde ein Gebührensatz i. H. v. 55,84 €/m³ zugrunde gelegt. Aufgrund der neu durchgeführten Kalkulation für das Jahr 2014 ist ein Gebührensatz in Höhe von

 

48,30 € / m³

 

kostendeckend.

 

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2014 nebst Erläuterung sind als Anlage beigefügt.


13. Nachtrag

zur Satzung über die Entleerung von Kläreinrichtungen

vom

 

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO) vom 14. Juli 1994, der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGBl. I S. 114), der §§ 53, 64, 65 des Wassergesetzes für das Land Nord­rhein-Westfalen (Landeswasser­gesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926) sowie der §§ 1, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfa­len (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am                       folgende Satzung beschlossen:

 

 

 

1.

 

 

§ 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

Die Gebühr für die Entsorgung von Kläreinrichtungen beträgt € 48,30/m3.

 

 

 

2.

 

Dieser 13. Nachtrag tritt am 01.01.2014 in Kraft.

 

 

 

 


Gebührenkalkulation Kleinkläranlagen

 

 

 

 

 

2013

2014

Veränderung in % zu Gebühren- kalkulation 2013

Kostenart

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unternehmerlohn

3.912,50 €

3.912,50 €

0,00%

 

 

 

 

Klärschlammbehandlung

1.825,00 €

1.825,00 €

0,00%

 

 

 

 

ant. Personalkosten

3.333,73 €

0,00 €

 

 

 

 

 

Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen*

0,00 €

5.008,82 €

0,91%

 

 

 

 

Verw.kostenbeitrag

1.630,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

Sachkosten

86,11 €

585,57 €

580,03%

 

 

 

 

Gesamtkosten

10.787,34 €

11.331,89 €

5,05%

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2010

3.172,46 €

 

 

 

 

 

 

Ausgleich Verlust BAB 2011

 

742,33 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Durch Gebühren zu deckende Kosten

13.959,80 €

12.074,22 €

-13,51%

 

 

 

 

Entleerungsmenge

250 m³

250 m³

0,00%

 

 

 

 

Einzelentleerung

55,84 €

48,30 €

-13,51%

 

 

 

 

Gebührenvorschlag:

55,84 €

48,30 €

-13,51%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kostenstruktur pro m³

 

 

 

Anteil in%

Unternehmerlohn

 

15,65 €

32,40%

Klärschlammbehandlung

 

7,30 €

15,11%

Aufw. aus intern. Leistungsbeziehungen

 

20,04 €

41,48%

Sachkosten

 

2,34 €

4,85%

Ausgleich Verlust BAB 2011

 

2,97 €

6,15%

 

 

 

 

Gesamt:

 

48,30 €

100,00%

 

 

 

 

 

 

 

 

*Ab 2014 Sachkontenzusammenführung in SAP

 

 


Zu den einzelnen Kostenarten:

 

Unternehmerlohn:

Dem Vorjahr entsprechend ist der Abfuhrpreis konstant geblieben.  Dies beruht  insbesondere darauf, dass eine konstante Abfuhrmenge erreicht werden konnte.

 

Klärschlammbehandlung:  

Der vom Wasserverband Eifel-Rur in Rechnung gestellte Preis von 7,30 € pro m3 für die Beseitigung von Grubeninhalten wird sich laut Mitteilung des WVER für 2014 nicht ändern.

 

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen:

In den Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen sind die anteiligen Personalkosten und der Verwaltungskostenbeitrag enthalten. Aufgrund der Umstellung auf SAP in 2010 wurden beide v. g. Kostenarten zu einer Kostenart zusammengefasst.

 

Bei den Personalkosten handelt es sich um die anteiligen Personalkosten des mit der Entsorgungsaufgabe beauftragten Mitarbeiters der STAWAG.

Hier liegt eine geringe Erhöhung aufgrund der eingeplanten linearen Anpassung der Vergütung für 2014 vor.

 

Der Verwaltungskostenbeitrag wird durch die Finanzverwaltung vorgegeben. Für die Gebührenberechnung 2014 ergibt sich keine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages.

 

Sachkosten:

In den Sachkosten sind Raumkosten, Reisekosten, Kosten für fachbezogene Fortbildung und sonstige Sachmittel  des beauftragten Mitarbeiters der STAWAG enthalten. Außerdem die Kosten für die Satzungsveröffentlichung, welche in voller Höhe gebührenfähig sind.

 

Überschuss-/Verlustausgleich:

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) müssen Kostenüberdeckungen innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von drei Jahren ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden.

 

Verlustverrechnung 2011:

In 2011 wurde ein bereinigtes negatives Betriebsergebnis in Höhe von 742,33 € erzielt, dass in die Gebührenkalkulation einzubeziehen ist. Dieser Verlust basiert auf einer höheren Anzahl von durchgeführten Anschlüssen von Kleineinleitern an das städtische Kanalnetz gegenüber der kalkulierten Anzahl. Hierdurch verringerten sich die Entleerungsmengen sowie die Anzahl der Kleineinleiter, was zu einer Verschiebung der Kosten zu Lasten der verbliebenen Einleiter führte.

 

Entleerungsmenge:

Aufgrund der Schließung von Anlagen infolge von Kanalbaumaßnahmen und der entwässerungstechnischen Erschließung / Anbindung von Kleinsiedlungsgebieten verringert sich die Abfuhrmenge stetig. Außerdem ist zu  beobachten, dass die Kleineinleiter aufgrund des technischen Standards der Anlagen in der Regel einmalig alle 2 Jahre durchschnittlich 3 – 4 m³ Klärschlamm abfahren lassen. Dies führt dazu, dass immer weniger Kleineinleiter die vorhandenen Kosten zu tragen haben. Jedoch kann für 2014 eine konstant gebliebene Abfuhrmenge prognostiziert  werden.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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0

Personal-/

Sachaufwand

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausrechende Deckung vorhanden

 

Für den Haushalt der Stadt ergeben sich keine Auswirkungen, da weiterhin eine Vollkostendeckung erwartet wird.

 

Für die Gebührenpflichtigen erfolgt eine Gebührensenkung von 55,84 € / m³ auf 48,30 € / m³.

 

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