Kenntnisnahme - FB 61/0995/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplan 1988 der Stadt Aachenhier: Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/10
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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07.11.2013
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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12.11.2013
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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19.11.2013
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen
hier: Sachstandsbericht
- Einleitung
Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8 Nr. 11 BauGB) beschlossen.
Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.
Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung und des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.
Hinsichtlich der Anpassungserfordernisse an den Klimawandel ergeben sich zudem für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.
- Anlass
Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.08.1988 seine Rechtskraft und
bedarf einer Aktualisierung und Anpassung an die heutige Situation.
Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1980.
Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,9 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes), siehe Anlage 2.
Die Novellierungen auf Ebene der Bundes- und Landesgesetzgebung im Baugesetzbuch (BauGB 2013), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009 – letzte Änd. 2013) und im LG NW (2000- letzte Änd. 2010), sowie der im Laufe der Zeit entstandene Philosophiewechsel machen es erforderlich, sich mit den Inhalten und Zielen des Landschaftsplanes erneut auseinander zu setzen.
Beispiel:
Im Landschaftsgesetz NW wurde gemäß § 17 die Strategische Umweltprüfung eingeführt. Das Ergebnis ist bei neuen Verfahren als Umweltbericht dem Landschaftsplan beizufügen. Dem 25 Jahre alten Landschaftsplan der Stadt Aachen von 1988 liegt ein solcher Umweltbericht nicht bei.
Hinzu kommt der Reformstau im Hinblick auf die Umsetzung der landesplanerischen Ziele auf Ebene des Regionalplanes. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind die Gemeinden verpflichtet die dort dargestellten Ziele zu konkretisieren.
Beispiel:
Die Regionalplandarstellung „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ist auf kommunaler Ebene mit einem Entwicklungsziel und der notwendigen Festsetzung als „Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil“ auszugestalten.
Alle dargestellten 18 BSN Flächen sind zwar im Landschaftsplan derzeit erfasst, bedürfen jedoch der Überprüfung und Anpassung in ihren Entwicklungs- und Festsetzungsausweisungen. So fehlt eine konkretisierende Schutzausweisung im Bereich des Rollefbachtales derzeit völlig, obwohl durch den Regionalplan die Vernetzungsbedeutung zum Naturschutzgebiet Indetal besonders hervorgehoben wird.
Darüber hinaus sind die Vorgaben der kommunalen Raumentwicklung im Landschaftsplan darzustellen. So legt der am 19.12.2012 beschlossene Masterplan Aachen*2030 den städtebaulichen Grundstein für die Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans und, in Folge, auch des Landschaftsplanes, der in Korrespondenz mit den städtebaulichen Zielen steht.
Beispiel:
Im Masterplan und FNP- Verfahren sollen sich die neu abgestimmten Siedlungspotenziale (Wohnen, Gewerbe etc.) auch in den Entwicklungszielen und Festsetzungen des Landschaftsplanes wider spiegeln.
Auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes wird die Überprüfung von Naturschutzausweisung vielfältig unterstützt. So stehen neben den umfangreichen Datenbanken des Bundes und Landes auch Geldmittel u. a. für Verfahren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung.
Derzeit besteht die Möglichkeit eine 80 % Förderung des Landes für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und damit für eine komplette Überarbeitung der vorhandenen Satzung der Stadt Aachen zu beantragen. Zudem wurde in Gesprächen mit der Bezirksregierung signalisiert, dass es eine gute Fördermöglichkeit zur Unterstützung landschaftlicher Entwicklung in grenzüberschreitenden Gebieten und damit verbundene grenzüberschreitende Kommunikationsprozesse gibt.
Fazit:
Die Verwaltung befürwortet die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und die Verringerung des Kostenanteils durch Antragstellung auf Fördermittel (Zuwendung aus dem Landesprogramm).
- Inhalt des Landschaftsplanes
Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen soll den gesamten bisherigen Geltungsbereich überprüfen und entsprechend der Abstimmungsprozesse im Ergebnis neu fassen. Neben der Entwicklungs- und Festsetzungskarte werden die textlichen Darstellungen, Festsetzungen sowie Erläuterungen erarbeitet.
Aufgrund der neuen Rechtslage wird eine Begründung mit dem Umweltbericht als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung Bestandteil der Satzung sein.
Bei der Erarbeitung des Entwurfes werden alte Zielsetzungen auf den Prüfstand gestellt und die neuesten Erkenntnisse (wie z.B. aus dem Ende 2013 abgeschlossenen Forschungsprojekt der ESPON zum Thema der grenzüberschreitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung) einfließen.
Die digitale Fassung des Landschaftsplanes und die Bereitstellung im Internet werden den aktuellen Anforderungen an die Bürgerfreundlichkeit der Stadt Aachen gerecht und verbessern die Fortschreibungsfähigkeit deutlich.
- Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise
Im Herbst 2013 soll auf Grundlage einer HOAI- Kostenschätzung der Förderantrag für das Verfahren gestellt werden. Hierbei ist neben der räumlichen Darstellung in Plänen auch das Konzept der Leistungs- und Kostenverteilung für die externe und interne Bearbeitung des Verfahrens im zeitlichen Bezug darzulegen.
Termine / Kosten Summe € Förderfähig Eigenanteil
400.000 320.000 80.000
2013 Förderantrag
2014 Ausschreibung / (Gutachten) / Vorplanung 50.000 40.000 10.000
2015 Öffentlichkeitsbeteiligung / Vorentwurf 125.000 100.000 25.000
2016 Entwurf 125.000 100.000 25.000
2017 Entwurf/ Satzung 100.000 80.000 20.000
Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen. Aufgrund der haushalterischen Beschränkungen wurden hier jedoch aktuell nur noch 389.600 € im Haushaltsplanentwurf 2014 eingeplant. Die Differenz muss im Rahmen der Deckung aus § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung aus den Ansätzen des Fachbereichs sichergestellt werden.
Start des Verfahrens der Landschaftsplan-Neuaufstellung ist für 2015 geplant.
Im Vorfeld soll die EU-weite Ausschreibung und externe Bürobeauftragung 2014 erfolgen.
Zeitziel für den Satzungsbeschluss im Rat soll das Jahr 2017 sein.
- Auswirkungen
Das Vorhaben bindet Personal und Sachkosten. Im Verfahren stehen u. a. fachspezifische und grenzüberschreitende Kommunikations- und Vernetzungsprozesse im Vordergrund.
- Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Landschaftsplan 2015 neu aufzustellen, im Vorfeld Fördermittel des Landes u.a. für die externe Verfahrensunterstützung einzuwerben und das Verfahren entsprechend vorzubereiten.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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investive Auswirkungen | Ansatz 2014 | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Gesamt- bedarf (alt) | Gesamt- bedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2014* | fortgeschriebener Ansatz 2014 | Ansatz 2015 ff.* | fortgeschriebener Ansatz 2015 ff. | Folgekosten | Folgekosten |
Ertrag | 40.000 | 40.000 | 280.000 | 280.000 | 0 | 0 |
Personal-/Sachaufwand | 50.000 | 50.000 | 350.000 | 350.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | -10.000 | -10.000 | -70.000 | -70.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / -Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
|
(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
|
1,3 MB
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