Kenntnisnahme - FB 61/0995/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Landschaftsbeirat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Überarbeitung und Neuaufstellung des Landschaftsplanes 1988 der Stadt Aachen

 

hier:               Sachstandsbericht

 

  1.    Einleitung

Am 19.12.2012 hat der Rat der Stadt Aachen den Masterplan Aachen*2030, zur Berücksichtigung städtebaulicher Entwicklungskriterien in der Bauleitplanung (gem. § 1, Absatz 8  Nr.  11 BauGB) beschlossen.

Die Neuaufstellung des Landschaftsplanes ist darin als wichtige Aufgabe zur Entwicklung eines modernen Zielkonzeptes für den Naturhaushalt und angepasster Schutzgebietsausweisungen nach heutigen Wertigkeiten manifestiert.

 

Zur Erhaltung einer nachhaltigen Stadtentwicklung werden im Masterplan Aachen*2030 durch die Handlungsfelder 7. (Freiraum) und 8. (Natur und Umwelt) der Schutz und die Fortentwicklung der Freiräume in der Stadt in ihren Funktionen und Qualitäten sowie die Erhaltung und des natürlichen Kapitals, die Entwicklung ökologisch tragfähiger Siedlungsräume und die Vernetzung intakter Landschaftsräume gefordert.

 

Hinsichtlich der Anpassungserfordernisse an den Klimawandel ergeben sich zudem für die Landschaftsplanung neue Herausforderungen, denen im Zuge einer Neuaufstellung des Landschaftsplanes Rechnung getragen werden soll.

 

  1.    Anlass

Der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen erlangte am 17.08.1988 seine Rechtskraft und 

bedarf einer Aktualisierung und Anpassung an die heutige Situation.

Die rechtliche Grundlage bildete zum damaligen Zeitpunkt das Landschaftsgesetz (LG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.1980.

 

Der Geltungsbereich des Landschaftsplanes der Stadt Aachen umfasst gem. § 16 Abs. 1 Satz 3 LG NW den baulichen Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts (vgl. § 35 BauGB) mit ca. 115 km² (von 160,9 km² Gesamtfläche des Stadtgebietes), siehe Anlage 2.

 

Die Novellierungen auf Ebene der Bundes- und Landesgesetzgebung im Baugesetzbuch (BauGB 2013), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009 – letzte Änd. 2013) und im LG NW (2000- letzte Änd. 2010), sowie der im Laufe der Zeit entstandene Philosophiewechsel machen es erforderlich, sich mit den Inhalten und Zielen des Landschaftsplanes erneut auseinander zu setzen.

Beispiel:

Im Landschaftsgesetz NW wurde gemäß § 17 die Strategische Umweltprüfung eingeführt. Das Ergebnis ist bei neuen Verfahren als Umweltbericht dem Landschaftsplan beizufügen. Dem 25 Jahre alten Landschaftsplan der Stadt Aachen von 1988 liegt ein solcher Umweltbericht nicht bei.

 

Hinzu kommt der Reformstau im Hinblick auf die Umsetzung der landesplanerischen Ziele auf Ebene des Regionalplanes. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan sind die Gemeinden verpflichtet die dort dargestellten Ziele zu konkretisieren.

 

Beispiel:

Die Regionalplandarstellung „Bereich zum Schutz der Natur (BSN)“ ist auf kommunaler Ebene mit einem Entwicklungsziel und der notwendigen Festsetzung als „Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet oder geschützter Landschaftsbestandteil“ auszugestalten.

Alle dargestellten 18 BSN Flächen sind zwar im Landschaftsplan derzeit erfasst, bedürfen jedoch der Überprüfung und Anpassung in ihren Entwicklungs- und Festsetzungsausweisungen. So fehlt eine konkretisierende Schutzausweisung im Bereich des Rollefbachtales derzeit völlig, obwohl durch den Regionalplan die Vernetzungsbedeutung zum Naturschutzgebiet Indetal besonders hervorgehoben wird.

 

Darüber hinaus sind die Vorgaben der kommunalen Raumentwicklung im Landschaftsplan darzustellen. So legt der am 19.12.2012 beschlossene Masterplan Aachen*2030 den städtebaulichen Grundstein für die Umsetzung der Ziele des Flächennutzungsplans und, in Folge, auch des Landschaftsplanes, der in Korrespondenz mit den städtebaulichen Zielen steht.

Beispiel:

Im Masterplan und FNP- Verfahren sollen sich die neu abgestimmten Siedlungspotenziale (Wohnen, Gewerbe etc.) auch in den Entwicklungszielen und Festsetzungen des Landschaftsplanes wider spiegeln.

 

Auf Ebene der EU, des Bundes und des Landes wird die Überprüfung von Naturschutzausweisung vielfältig unterstützt. So stehen neben den umfangreichen Datenbanken des Bundes und Landes auch Geldmittel u. a. für Verfahren und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung.

Derzeit besteht die Möglichkeit eine 80 % Förderung des Landes für die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und damit für eine komplette Überarbeitung der vorhandenen Satzung der Stadt Aachen zu beantragen. Zudem wurde in Gesprächen mit der Bezirksregierung signalisiert, dass es eine gute Fördermöglichkeit zur Unterstützung landschaftlicher Entwicklung in grenzüberschreitenden Gebieten und damit verbundene  grenzüberschreitende Kommunikationsprozesse gibt.

 

Fazit:

Die Verwaltung befürwortet die Neuaufstellung des Landschaftsplanes und die Verringerung des Kostenanteils durch Antragstellung auf Fördermittel (Zuwendung aus dem Landesprogramm).

 

 

 

  1.    Inhalt des Landschaftsplanes

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Aachen soll den gesamten bisherigen Geltungsbereich überprüfen und entsprechend der Abstimmungsprozesse im Ergebnis neu fassen. Neben der Entwicklungs- und Festsetzungskarte werden die textlichen Darstellungen, Festsetzungen sowie Erläuterungen erarbeitet.

 

Aufgrund der neuen Rechtslage wird eine Begründung mit dem Umweltbericht als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung Bestandteil der Satzung sein.

 

Bei der Erarbeitung des Entwurfes werden alte Zielsetzungen auf den Prüfstand gestellt und die neuesten Erkenntnisse (wie z.B. aus dem Ende 2013 abgeschlossenen Forschungsprojekt der ESPON zum Thema der grenzüberschreitenden Vernetzung und Lebensraumentwicklung)  einfließen.

 

Die digitale Fassung des Landschaftsplanes und die Bereitstellung im Internet werden den aktuellen  Anforderungen an die Bürgerfreundlichkeit der Stadt Aachen gerecht und verbessern die Fortschreibungsfähigkeit deutlich.

 

  1.    Vorschlag der Verwaltung zur Vorgehensweise

Im Herbst 2013 soll auf Grundlage einer HOAI- Kostenschätzung der Förderantrag für das Verfahren gestellt werden. Hierbei ist neben der räumlichen Darstellung in Plänen auch das Konzept der Leistungs- und Kostenverteilung für die externe und interne Bearbeitung des Verfahrens im zeitlichen Bezug darzulegen.

 

Termine /  Kosten                                                                                    Summe €              Förderfähig              Eigenanteil

                                                                                                               

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    400.000                                320.000                 80.000

 

2013                                 Förderantrag                                                                     

 

2014                                 Ausschreibung / (Gutachten) / Vorplanung                50.000                                  40.000                  10.000

 

2015                                 Öffentlichkeitsbeteiligung /   Vorentwurf                            125.000                                100.000                 25.000

 

2016                                 Entwurf                                                                      125.000                                100.000                 25.000

 

2017                                 Entwurf/ Satzung                                                        100.000                                  80.000                 20.000

 

 

Die Maßnahme wurde unter dem PSP-Element 4-090101-913-7 in den Haushalt aufgenommen. Aufgrund der haushalterischen Beschränkungen wurden hier jedoch aktuell nur noch 389.600 € im Haushaltsplanentwurf 2014 eingeplant. Die Differenz muss im Rahmen der Deckung aus § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung aus den Ansätzen des Fachbereichs sichergestellt werden.

 

Start des Verfahrens der Landschaftsplan-Neuaufstellung ist für 2015 geplant.

Im Vorfeld soll die EU-weite Ausschreibung und externe Bürobeauftragung 2014 erfolgen.

Zeitziel für den Satzungsbeschluss im Rat soll das Jahr 2017 sein.

 

  1.    Auswirkungen

Das Vorhaben bindet Personal und Sachkosten. Im Verfahren stehen u. a. fachspezifische und grenzüberschreitende Kommunikations- und Vernetzungsprozesse im Vordergrund.

 

  1.    Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den Landschaftsplan 2015 neu aufzustellen, im Vorfeld Fördermittel des Landes u.a. für die externe Verfahrensunterstützung einzuwerben und das Verfahren entsprechend vorzubereiten.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

investive Auswirkungen

Ansatz

2014

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2014*

fortgeschriebener Ansatz 2014

Ansatz

2015 ff.*

fortgeschriebener Ansatz 2015 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

40.000

40.000

280.000

280.000

0

0

Personal-/Sachaufwand

50.000

50.000

350.000

350.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-10.000

-10.000

-70.000

-70.000

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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